Zum Inhalt

3. Ergebnisse

  • Open Access
  • 2026
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Der Fachbeitrag untersucht die vielfältigen biografischen und gesellschaftlichen Kontextfaktoren, die die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung beeinflussen. Durch Fallbeispiele werden die unterschiedlichen Herausforderungen und Potenziale dieser Zielgruppe verdeutlicht. Die Analyse der Angebotslandschaft zeigt Lücken und Potenziale auf, insbesondere in ländlichen Regionen und bei der Anerkennung nicht-formaler Kompetenzen. Zentrale Erfolgsfaktoren wie Netzwerke, Sprache, Digitalisierung, Systemwissen und Ressourcen werden herausgearbeitet. Praxislabore präsentieren erfolgreiche Modelle, die auf verschiedene Branchen und Regionen übertragbar sind. Der Beitrag betont die Notwendigkeit einer differenzierten und bedarfsgerechten Unterstützung, um die Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu gestalten.

3.1 Heterogenität der Zielgruppe: Welchen Einfluss haben biografische und gesellschaftliche Kontextfaktoren?

In gesellschaftlichen und politischen Diskursen werden Frauen mit Fluchterfahrung und ihre Bedarfe oft stark homogenisiert dargestellt. In der öffentlichen Wahrnehmung der Zielgruppe dominieren zum Teil stereotype Bilder, die Frauen entlang von bestehenden Narrativen entweder als integrationswillige Vorzeigebeispiele oder noch häufiger, als passiv und besonders schutzbedürftig rahmen. Solche vereinfachten Darstellungen entstehen auch, weil es in den Medien häufig an differenzierten und vielfältigen Repräsentationen mangelt (Rothenberger und Schmitt 2024). Verkürzte Darstellungen verfehlen jedoch die komplexen und diversen Lebensrealitäten der Frauen, die von unterschiedlichen biografischen und gesellschaftlichen Kontextfaktoren geprägt werden.
Allein die individuellen Voraussetzungen bzw. biografische Kontextfaktoren geflüchteter Frauen, die als (formal) geringqualifiziert gelten, sind vielfältig und dynamisch. Das betrifft demografische Faktoren wie Alter und Familienstand, ebenso wie Herkunft und kulturelle Prägungen oder etwa den gesundheitlichen Zustand. Zusätzlich können sich die Bedingungen der Flucht und des Aufenthalts in einer fremden Umgebung unterschiedlich auf psychosoziale Belastungen auswirken. Besonders relevant in Bezug auf Erwerbschancen im Ankunftsland sind die jeweiligen Bildungs- und Berufsbiografien. Diese können Schulbildung, formale aber (noch) nicht anerkannte Abschlüsse, berufliche Ausbildung, informell erworbene Kompetenzen sowie Arbeitserfahrungen im Herkunfts- oder Transitland miteinschließen – entsprechend sind auch innerhalb der vermeintlich homogenen Gruppe formal Geringqualifizierter diverse (Berufs-)Bildungsverläufe möglich.
Auch gesellschaftliche Kontextfaktoren tragen wesentlich dazu bei, wie gut der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt. Dazu zählen aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen, Prozesse der beruflichen Anerkennung, Wohnsituation und regionale Arbeitsmarktbedingungen, ebenso wie das politische Klima und die gesellschaftliche Offenheit gegenüber Zugewanderten. In ihrer Verschränkung mit biografischen Faktoren bewirken sie, dass Integrationschancen geflüchteter Frauen von ganz unterschiedlichen Hürden geprägt sein können – wie die folgenden Fallvignetten1 illustrieren.
A.*, ist eine 33-jährigen Frau aus Somalia. Sie lebte mehrere Jahre mit Duldung in Deutschland und war dadurch lange von Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen. Erst seitdem sich ihr Aufenthalt rechtlich stabilisiert hat, kann sie sich beruflich neu orientieren. Nach der langen Erwerbspause hat sie jedoch Schwierigkeiten in ihrem eigentlichen Beruf als Tischlerin Fuß zu fassen, insbesondere, weil sie kein Zeugnis dafür besitzt. A. lebte nach ihrer Ankunft zunächst in einer Sammelunterkunft. Die beengte Wohnsituation und fehlende Rückzugsmöglichkeiten erschweren ihr das Lernen für den Sprachkurs, ebenso wie die Vorbereitung auf Bewerbungen. Sie beschreibt die Zeit, die sie durch die rechtlichen Hürden auf dem Arbeitsmarkt verloren hat, als frustrierend:
„Ich bin seit neun Jahren hier und lebte sieben Jahre in Duldung. Ich hätte schon zwei Ausbildungen machen können und Arbeitserfahrung sammeln können“ (A.*, 33 Jahre, aus Somalia).
Die 44-jährige N.* arbeitete, bevor sie mit ihren zwei Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist, in leitender Position im Personalwesen. Die Anerkennung ihres Abschlusses ist in Bearbeitung, dennoch findet sie bislang keine Arbeit, die ihrer Qualifikation entspricht. Eine große Herausforderung ist, dass sie als Alleinerziehende auch während der Arbeit immer für ihre Kinder erreichbar sein muss, was für viele Arbeitgeber ein Problem darstellt. In Weiterbildungsmaßnahmen, die ihr durch das Jobcenter vermittelt wurden, konnte sie kaum neue Inhalte erwerben – ihr Vorwissen war oft umfassender als das vermittelte Programm.
„Ich habe einen Kurs zu Führungskompetenzen gemacht, aber ich habe nichts Neues gelernt. Zum Beispiel hat unsere Lehrerin gesagt, dass agile Methoden etwas sehr Neues sind. In der Ukraine benutze ich das seit vielen, vielen Jahren – in Deutschland ist es anscheinend etwas Neues. Gleichzeitig denken viele Unternehmen, dass meine Qualifikation weniger wert ist. Das finde ich komisch. Der Arbeitsmarkt für Geflüchtete geht davon aus, dass alle niedrigqualifiziert sind. Ich möchte in meiner Position arbeiten können“ (N.*, 44 Jahre, aus der Ukraine).
Die 34-jährige S.* aus Syrien ist ausgebildete Erzieherin. Sie erlebt ihre Umgebung seit ihrer Ankunft in Deutschland ambivalent. Einerseits trifft sie im Sprachkurs und bei ehrenamtlichen Angeboten auf offene und unterstützende Menschen. In der Stadt, in der sie lebt, gibt es eine Vielzahl verschiedener Initiativen, an denen sie teilnehmen und sich einbringen kann. Sie lernt dadurch regelmäßig Menschen kennen, unter anderem eine Bekannte, die ihr ein Praktikum in einer Kita vermitteln konnte. Gleichzeitig erlebt sie im Alltag immer wieder misstrauische Blicke oder wird mit ablehnenden Kommentaren konfrontiert. Bereits in den ersten Wochen ihres neuen Jobs wurde sie von anderen Mitarbeitenden rassistisch behandelt und ausgegrenzt. Die Symptome ihrer psychischen Erkrankung, die sich mit dem Einleben in Deutschland zunächst verbessert hatten, belasten S. seit Antritt des Praktikums wieder stärker. S. zweifelt mittlerweile, ob ein Beruf im sozialen Bereich das Richtige für sie ist. Sie beschreibt ihre Erfahrungen als „Kampf von zwei Seiten“:
„Diese Gesellschaft macht es einem nicht leicht, hier richtig anzukommen. Erst recht nicht als Frau mit Fluchterfahrung – da kämpft man von zwei Seiten. Einerseits mit Erwartungen und Rollenbildern in der eigenen Familie, Religion und Tradition, andererseits mit der Existenz und Realität hier in Deutschland. Oft habe ich zu hören bekommen, dass ich mir keine großen Hoffnungen auf einen Ausbildungsplatz machen soll, weil ich, sowieso nicht lange hierbleiben werde“ (S.*, 33 Jahre, aus Syrien).
B*, 35 Jahre alt, hat vor ihrer Flucht aus Syrien ein eigenes Blumengeschäft geführt. In Deutschland lebt sie in einer ländlich geprägten Region, in der es nur wenige Ausbildungsplätze gibt und Arbeitgeber gegenüber den besonderen Bedarfen von Quereinsteigerinnen mit geringen Deutschkenntnissen oft nicht aufgeschlossen sind. Daher arbeitet sie zurzeit als Aushilfe im Einzelhandel. Parallel dazu besucht sie ein niedrigschwelliges Coaching-Angebot, um sich auf eine Ausbildung in der nächstgelegenen Stadt vorzubereiten. Die Teilnahme ist für A* nur möglich, weil Einheiten online und am Wochenende stattfinden – regelmäßige Fahrten in die Stadt könnte sie aufgrund der schlechten öffentlichen Anbindung und den langen Wegzeiten nicht mit ihrem beruflichen Alltag und ihren Betreuungsaufgaben vereinbaren. Sie hat bereits einmal eine sehr schlechte Erfahrung gemacht, als sie zeitweise für einen Gelegenheitsjob in eine Stadt in der Nähe pendeln musste:
„Einmal ist die Bahn ausgefallen, als ich auf dem Weg nach Hause war. Dann war ich nicht früh genug zu Hause und meine Kinder waren alleine. Die Nachbarn haben direkt das Jugendamt gerufen, was mir sehr viel Angst gemacht hat“ (N.*, 35 Jahre, aus Syrien).
Die vier Fallbeispiele verdeutlichen, dass sich die Erfahrungen, Herausforderungen und Möglichkeiten (formal) geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung nicht auf eine gemeinsame Geschichte oder ein einheitliches Profil reduzieren lassen. Das verstellt nicht nur den Blick auf ihre vielfältigen Bedarfe, sondern auch auf ihre individuellen Ressourcen und Potenziale. Daher braucht es eine bewusste Entmystifizierung der Zielgruppe und einen differenzierten Blick auf biografische und gesellschaftliche Kontexte.
Dass die Anerkennung/Wahrnehmung von Kompetenzen und Ressourcen geflüchteter, (formal) geringqualifizierter Frauen leider oft ins Hintertreffen gerät, liegt jedoch nicht nur an pauschalisierenden, defizitorientierten medialen Bildern, sondern auch an der fachlichen Debatte zur Arbeitsmarktintegration, die einen starken Fokus auf strukturelle Hürden legt. So wichtig deren Benennung und Abbau auch ist; zugleich gilt es anzuerkennen, dass Frauen nicht bloß Betroffene dieser Strukturen sind, sondern darin Wege finden und sich aktiv Spielräume erarbeiten. Geflüchtete Frauen nachhaltig und bestmöglich bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, bedeutet auch, die Perspektive auf sie als handelnde Akteurinnen mit individuellen Ressourcen, Erfahrungen und Gestaltungswillen stark zu machen. In der Praxis können Arbeitsmarktakteure dazu unter anderem mit einem Ansatz beitragen, der versucht, Kompetenzen sichtbarer zu machen und bereits erworbenes Wissen als solches zu erkennen – zunächst unabhängig davon, ob diese nachweisbar sind und sich nahtlos in bestehende Arbeitsmarkt- oder Bildungssysteme einfügen.
Um diese Kompetenzen bestmöglich sichtbar und letztlich auch nutzbar zu machen, sollten diese auch bei der Konzeption arbeitsmarktbezogener Integrationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Anerkennung aller, auch nonformaler, Kompetenzen bei gleichzeitiger Differenzierung hinsichtlich bestehender Qualifikationen und Fähigkeiten ist hier die essenzielle Dimension – denn diese bestimmen die Unterstützungsbedarfe beim Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt maßgeblich: Während geflüchtete Frauen, die in ihren Herkunftsländern bereits eine Berufsbildung oder spezifische Abschlüsse erworben haben, vor allem Unterstützung bei der Anerkennung, Sichtbarmachung und Weiterentwicklung bestehender Kompetenzen benötigen, sind tatsächlich geringqualifizierte Frauen eher auf grundlegende Bildungs-, Qualifizierungs- und Orientierungshilfen angewiesen. Eine Unterscheidung zwischen formal geringqualifizierten Frauen mit nicht anerkannten, aber vorhandenen Qualifikationen und tatsächlich geringqualifizierten Frauen wäre deshalb sinnvoll, um Angebote bedarfsgerechter auszurichten.

3.2 Heterogenität der Angebotslandschaft: Welche Lücken und Potenziale bestehen?

Um die Angebotslandschaft zu analysieren, wurde vor allem auf die 250 Angebote umfassende Sammlung und Systematisierung zurückgegriffen (Abschn. 2.1). Trotz der großen Anzahl an betrachteten Projekten, Angeboten und Maßnahmen ist wichtig zu betonen, dass die Sammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich eine Auswahl, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auffindbaren Angebote darstellt. Bestimmte Angebote könnten in der Sammlung unterrepräsentiert sein, beispielsweise weil diese kürzer bestanden, oder weil die Anbieter weniger Ressourcen in die öffentliche Darstellung oder Dokumentation investiert haben. Eine wichtige Rolle spielte auch die Vernetztheit der Angebote: Bei vielen der erfassten Angebote wird nicht komplett eigenständig und isoliert gearbeitet, sondern es bestehen Partnerschaften mit anderen Arbeitsmarktakteuren. Das führte häufig zu Rechercheergebnissen nach einem „Schneeballsystem“, bei dem sich aus der Erfassung eines Angebots ergab, dass weitere, vernetzte Angebote gefunden wurden. Dennoch kann aufgrund der Menge und Vielfalt der analysierten Angebote deren Systematisierung verlässliche Anhaltspunkte für bestehende Lücken und Potenziale bei der Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung geben.
Es wurden unterschiedliche Angebote und Maßnahmen berücksichtigt – darunter beispielsweise Projekte von Bildungsträgern, Qualifizierungsprogramme von Unternehmen sowie Programme der Arbeitsverwaltung – sofern sie sich (auch) an die Zielgruppe (formal) geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung richten. Die Auswahl erfolgte anhand einer systematischen Sekundärrecherche und Analyse öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Internetauftritte, Projektbeschreibungen, Programmbroschüren usw.). Eine Auswertung der benannten Zielgruppen zeigte jedoch: Es gab wenig Angebote, die sich explizit an die Zielgruppe richteten. In den meisten Fällen war sie lediglich „mitgemeint“, beispielsweise bei Angeboten, die sich an Migrantinnen im Allgemeinen richteten. Betrachtet man die relevanten Zielgruppen im Einzelnen, zeigt sich: Die Hälfte der untersuchten Angebote (50 %) richtete sich an Geflüchtete, weniger als ein Drittel (27 %) richtete sich an Frauen, und gut 1 % der Angebote nannte Geringqualifizierte als explizite Adressatinnen. Da die spezifischen Herausforderungen durch die Mehrfachbenachteiligungen als Frauen, Geflüchtete und (formal) Geringqualifizierte jedoch passgenaue Ansätze erfordern, die sich idealerweise auch noch entsprechend der Heterogenität der Zielgruppe ausdifferenzieren, wie aus dem vorangegangenen Kapitel deutlich wurde, stellt dies eine Lücke der Angebotslandschaft dar.
Es wurden Angebote in allen Bundesländern identifiziert. Die regionale Verteilung zeigt: 27 % der Angebote waren bundesweit, 2 % international, 41 % in westdeutschen Bundesländern und 30 % in ostdeutschen Bundesländern. Allerdings ist über die Hälfte der Angebote in ostdeutschen Bundesländern in Berlin angesiedelt, außerhalb von Berlin sind somit in den ostdeutschen Bundesländern nur 12 % der Angebote zu finden. Erwartungsgemäß sind die Angebote häufig in (Groß-)Städten und insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsgebieten verortet. Da in diesen Gegenden in der Regel auch mehr Bedarf besteht, lässt sich hieraus noch nicht direkt eine Lücke in der Angebotslandschaft ableiten. Dennoch liegt der Schluss nahe, dass es insbesondere in ländlichen, strukturschwachen Regionen eigentlich mehr Unterstützungsmöglichkeiten bedarf – auch um die Standorte attraktiver zu machen und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration auch hier zu ermöglichen (Abb. 3.1).
Abb. 3.1
Regionale Verteilung der im Rahmen des Projekts Sefa untersuchten Angebote. (Eigene Darstellung, 2025) © Minor
Bild vergrößern
Doch wer stellt Angebote für die Arbeitsmarktintegration zur Verfügung? Die verschiedenen Kategorien von Anbietern waren folgendermaßen repräsentiert: Die meisten Angebote wurden von Trägern oder Vereinen bereitgestellt (48 %), danach folgten Unternehmen (20 %), öffentliche Institutionen (15 %), Netzwerke bzw. Initiativen (13 %), Personaldienstleister (2 %) und Stiftungen (2 %). Hieraus lassen sich Potenziale ableiten: so könnte beispielsweise das Engagement für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe von größeren Unternehmen, die häufig über die entsprechenden Ressourcen verfügen, weiter gestärkt werden. Aber auch öffentliche Institutionen sind wichtige potenzielle Arbeitgeber, die z. B. in Bezug auf die Einstellung von bislang auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Gruppen als Vorbild für andere Akteure fungieren können.
Der große Anteil an Projektträgern und Vereinen unter den Anbietern erklärt auch, dass die Mehrheit der untersuchten Angebote zeitlich befristet war, wie es in der Projektförderlogik üblich ist. Zwar können dadurch Innovation und Qualität der Angebote gefördert werden, jedoch ist gerade in der Arbeit mit der Zielgruppe Frauen mit Fluchterfahrung eine gewisse Kontinuität zum Vertrauensaufbau, aber auch Wissenserhalt über erfolgreiche Ansätze sehr wichtig. Somit stellt der geringe Anteil an unbefristeten Regelangeboten eine Lücke in der Landschaft dar.
Eine erste Analyse der eingesetzten Methoden und Ansätze zeigt: Am häufigsten lassen sich die Angebote unter den Kategorien Qualifizierung/Weiterbildung zusammenfassen (55 %), gefolgt von Beratung (50 %), Praktika/Berufsorientierung (35 %), Kompetenzfeststellung (28 %), Vermittlung/Matching (23 %), Coaching (21,5 %), Mentoring (9 %) und Onboarding (1 %) (Mehrfachnennungen waren möglich). Zwar sagt die Nennung der Methoden noch nichts Genaueres darüber aus, was die Angebote im Detail umfassen. Dennoch lassen sich erste Schlüsse ziehen: Es ist vielversprechend, dass in der Mehrheit der Angebote Qualifizierung bzw. Weiterbildung angesprochen wird, da diese Aspekte insbesondere für die Zielgruppe geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung sehr relevant sind. Angebote mit Kompetenzfeststellung könnten hingegen noch präsenter in der Angebotslandschaft sein, um auch bei formal Geringqualifizierten die vorhandenen Kompetenzen sichtbar zu machen. Dies verdeutlicht erneut den Bedarf an zielgerichteten Angeboten für (formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung, in denen auch vorhandene Kompetenzen in den Vordergrund gestellt werden.
In einigen der untersuchten Angebote wurden auch Ansätze benannt, die die Grundlage der Arbeit mit der Zielgruppe bilden. Hierbei wurde am häufigsten Empowerment genannt (13 %), außerdem wurden ganzheitliche (9 %), biografische (5 %) und systemische (3 %) Ansätze erwähnt. Diese Ansätze sind prinzipiell alle gut geeignet, um auch mit der Zielgruppe (formal) geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung zusammenzuarbeiten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich anhand der Nennung der Ansätze nur eine eingeschränkte Aussage darüber treffen lässt, wie sich diese in der Haltung der anbietenden Akteure tatsächlich widerspiegeln und was diese darunter verstehen. So gibt es mit Sicherheit Fälle, in denen beispielsweise Beratende die ratsuchenden Personen stark empowern, dies aber nicht explizit in den der Analyse zur Verfügung stehenden Informationen beschrieben wird.
Insgesamt lässt sich schlussfolgern, dass es in Deutschland eine sehr breit gefächerte Angebotslandschaft im Bereich Arbeitsmarktintegration gibt. Gleichzeitig existieren sehr wenige Angebote, die sich gezielt und explizit an (formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung richten. Insbesondere im ländlichen Raum außerhalb von großen Ballungsräumen stehen häufig nur wenige Angebote zur Verfügung. Es fehlt an unbefristeten bedarfsorientierten Regelangeboten, die Methoden der Kompetenzfeststellung verwenden, um vorhandene Kompetenzen sichtbar zu machen. Die Ergebnisse aus der Sammlung wurden auch durch die Interviews, insbesondere mit Arbeitsmarktakteuren (z. B. Behörden, Projekt- und Bildungsträger, Arbeitgeber), bestätigt. D. h. für eine nachhaltige Wirkung sind langfristig abgesicherte Strukturen entscheidend, die kontinuierliche Angebote ermöglichen und verstetigen. Eine verlässliche Grundfinanzierung (sogenannte Struktur- bzw. Basisfinanzierung) ist notwendig, um dauerhafte Personalstellen, Mieten sowie konzeptbasierte Weiterentwicklungen abzusichern – besonders in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum.
Zusätzlich zu einem deskriptiven Überblick über die Angebotslandschaft ist jedoch wichtig zu verstehen, was einzelne Angebote erfolgreich macht. Die am häufigsten genannten Erfolgsfaktoren werden im nächsten Kapitel beleuchtet.

3.3 Zentrale Erfolgsfaktoren: Was ist entscheidend für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt?

Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung wurden nach der oben beschriebenen Vorgehensweise (siehe Infokasten „Qualitative Auswertung“) aus den Informationen zu bestehenden Angeboten und den durchgeführten Fokusgruppen sowie Experteninterviews (sowohl mit Arbeitsmarktakteuren als auch mit Frauen mit Fluchterfahrung) abgeleitet. Im Folgenden beschränken wir den Fokus auf fünf Faktoren mit den häufigsten Nennungen: Netzwerke, Sprache, Digitalisierung, Systemwissen und Ressourcen. Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung – weitere Erfolgsfaktoren, die hier nicht ausgeführt werden, lassen sich den genannten teilweise zuordnen, manche liegen quer bzw. an deren Überlappungen. Zusätzlich genannt wurden mitunter: Innovation und Kreativität bzw. die Bereitschaft Neues zu wagen; strategisches Vorgehen; Zugänglichkeit/Niedrigschwelligkeit von Angeboten; die Förderung von Dialog, Begegnung und interkulturelle Arbeit; wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sowie Erwartungsmanagement in der Beratung. Sie reichen somit von globaleren bis zu konkreten, alltagsnäheren Faktoren.
Gefragt nach Erfolgsfaktoren für eine gelingende Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe verwiesen viele der von uns Interviewten auch auf strukturelle Rahmenbedingungen. So wurden etwa eine sichere Rechtslage mit geklärter beruflicher Perspektive oder das Vorhandensein von Kinderbetreuung immer wieder als zentrale und grundlegende Bausteine für das berufliche Fußfassen und Vorankommen der Frauen identifiziert. Im Folgenden stehen diese strukturellen Komponenten aber nicht im Fokus, da es sich hierbei um Weichenstellungen handelt, die eher politischen Zuständigkeiten unterliegen und von den einzelnen Arbeitsmarktakteuren teilweise schwer adressiert werden können. Sie sind jedoch als essenzielle Basis einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration immer mitzudenken.

3.3.1 Netzwerke

„Nicht zu Hause sitzen, viel kommunizieren, netzwerken, zu Veranstaltungen gehen, an Programmen teilnehmen. Deutsch lernen und die Sprache anwenden. Das alles ist eine große Investition in Zukunft“ (Frau mit Fluchterfahrung, Interview 2024).
Für Frauen mit Fluchterfahrung erfüllen Netzwerke wichtige soziale und integrative Funktionen in zweierlei Hinsicht: Zum einen beschreiben Frauen den gegenseitigen Kontakt oft als Quelle von Selbstermächtigung und Gemeinschaftsgefühl sowie als Ressource für Unterstützung und Austausch. Zum anderen können Kontakte, die z. B. im Alltag (etwa durch Sport, Kita, Ehrenamt) entstehen, auch als Brücke in die Gesellschaft fungieren, isolierenden Tendenzen entgegenwirken und unter Umständen neue (berufliche) Wege und Möglichkeiten eröffnen.
Auch Unternehmen, Projektträger und staatliche Stellen profitieren, wenn sie strategische Netzwerke knüpfen und pflegen, weil dadurch Informationen effizienter geteilt, Ressourcen gebündelt und Doppelstrukturen vermieden werden können. Erfolgreich sind solche Netzwerke vor allem dann, wenn sie verschiedene Perspektiven zusammenbringen und mit zielgruppenspezifischer inhaltlicher Ausrichtung auf mehreren Ebenen funktionieren, das heißt z. B. akteursübergreifend und regional, branchen- oder themenspezifisch agieren.
Betriebe, die bislang wenig Erfahrung mit den Bedarfen internationaler und geflüchteter Mitarbeitender haben, können von jenen lernen, die bereits erfolgreich Integrationsprozesse umgesetzt haben: Durch praxisnahe Einblicke, bewährte Handlungsanleitungen und Austausch über konkrete Maßnahmen lassen sich vor allem auch Unsicherheiten abbauen, Hemmnisse überwinden und realistische Erwartungen entwickeln.
Um Kontinuität und eine gute Koordination zu gewährleisten, kann die Erprobung unterschiedlicher Formate hilfreich sein, die den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen – sowohl analog (um auch informellen Austausch und Beziehungsaufbau zu ermöglichen und zu fördern) als auch digital (für flexible Zusammenarbeit). Bei all den Vorzügen, die gute Netzwerke bieten, gilt es jedoch auch nicht zu unterschätzen, dass diese Pflege brauchen und kontinuierliche Arbeit bedeuten, die langfristig eingeplante Ressourcen wie Zeit, Personal und finanzielle Mittel benötigen.
Auf den Punkt gebracht: Multiperspektivität herstellen
Netzwerke brauchen innovative und strategische Gestaltung mit zielgruppenspezifischer inhaltlicher Ausrichtung auf mehreren Ebenen, z. B. akteursübergreifend und regional, branchen- oder themenspezifisch (siehe Abb. 3.2).
Abb. 3.2
Darstellung der Sefa-Erfolgsfaktoren und ihrer Bedeutung für die Modellentwicklung (Illustration: Carina Crenshaw, 2025) © Minor
Bild vergrößern

3.3.2 Sprache

„Man muss von Anfang an die Sprache lernen – sonst kommt man in Deutschland nicht weiter. Integration bedeutet, selbst aktiv zu werden. Da helfen schon einfache Dinge wie Kinderbücher lesen oder Kindersendungen schauen“ (Frau mit Fluchterfahrung, Interview 2024).
Sprache gilt gemeinhin als „Schlüssel für Integration“ am Arbeitsmarkt und darüber hinaus, sowie als Voraussetzung für soziale, gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe (Knoll 2020, S. 12 f.; Rhode und Stitteneder 2018; SVR-Forschungsbereich 2017). Für (formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung sind Sprachkenntnisse insbesondere entscheidend, um Isolation zu überwinden, selbstständig den Alltag zu bewältigen sowie Unabhängigkeit zu gewinnen – zugleich erschweren Sorgearbeitsverpflichtungen und eingeschränkte Mobilität jedoch oft ihren Zugang zu Sprachkursen (Eckhard 2024, S. 4 ff.; Tissot 2021).
Um ihnen den Spracherwerb zu erleichtern, braucht es niedrigschwellige und flexible Angebote, die sich an den Lebensrealitäten der Frauen orientieren und z. B. Betreuungspflichten berücksichtigen. Besonders wichtig ist es, Räume für kontinuierliche Sprachpraxis zu schaffen – sei es digital, in der Nachbarschaft durch informelle Kontakte, oder direkt im Betrieb.
Projektträger und Unternehmen können dazu beitragen, indem sie mehrsprachige und interkulturelle Teams aufbauen, in denen auch Austausch in der Muttersprache oder durch Sprachmittlung möglich ist und Rollenvorbilder Vertrauen aufbauen. Unternehmen können In-House-Kurse (inkl. Zeitfreistellung) etablieren, Sprachbuddies vermitteln oder alltagstaugliche Hilfsmittel wie Vokabellisten einsetzen.
Ein ganzheitlicher Ansatz kombiniert berufliche Sprachförderung (z. B. fach- oder branchenspezifische Kurse) mit individueller Unterstützung im Alltag bzw. bei Vermittlung/Förderung von persönlichen Kontakten. Statt sich an starren Sprachniveaus zu orientieren, sollten individuelle Lernpfade entwickelt und Sprachstände regelmäßig erfasst werden. Frühzeitige Förderung (etwa bereits kurz nach Ankunft in der Sammelunterkunft) ist entscheidend – denn Sprache ist die Voraussetzung für alles Weitere.
Auf den Punkt gebracht: Sprachpraxis ermöglichen
Niedrigschwellig zugängliche (digitale) Räume sowie Zeit zum Erlernen und zur Verbesserung des persönlichen sowie beruflichen Sprachgebrauchs sind zentral, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und bestehen zu können (siehe Abb. 3.2).

3.3.3 Digitalisierung

„Vermittlung digitaler Grundkompetenzen sollte in allen Qualifizierungsmaßnahmen Bestandteil sein. Der Bedarf ist nach wie vor ungebrochen hoch“ (Expertin Arbeitsmarktintegration, Leitung einer Beratungsstelle, Interview 2024).
Digitalisierung birgt für die Arbeitsmarktintegration (formal) geringqualifzierter Frauen mit Fluchterfahrung vielfältige, zum Teil unausgeschöpfte Chancen – etwa überall dort, wo sie erlaubt, Angebote niedrigschwelliger zu gestalten und Prozesse zu optimieren. Sie geht aber auch mit spezifischen Herausforderungen einher: (Formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung haben oft eingeschränkten Zugang zu Geräten, stabilem Internet und für die Arbeitsmarktintegration verwertbaren digitalen Kompetenzen. Zusätzlich erschweren ihnen oft Sprach- und Alphabetisierungsbarrieren die Nutzung digitaler Inhalte (Berg 2023; Fung et al. 2025). Eine systematische Vermittlung digitaler, integrationsförderlicher Grundkenntnisse sollte deshalb fester Bestandteil aller arbeitsmarktbezogenen Integrations-/Qualifizierungsmaßnahmen sein. Auch hier gilt es, zielgruppenspezifische Angebote zu schaffen, die flexibel und praxisorientiert gestaltet sowie niedrigschwellig zugänglich sind. Das bedeutet auch, in infrastrukturelle Voraussetzungen (Zugang zu WLAN und Geräten) zu investieren.
Gleichzeitig können digitale Tools Prozesse effizienter, transparenter und inklusiver machen. Zum einen, indem bestehende Strukturen – etwa soziale Medien, die von der Zielgruppe bereits genutzt werden – gezielt für Ansprache, Informationsvermittlung und Begleitung erschlossen werden. Zum anderen durch die Entwicklung neuer, innovativer Lösungen: Anwendungen, die im Alltag, in Bildungsprozessen oder im Arbeitskontext eingesetzt werden können, um sprachliche Barrieren zu reduzieren, Qualifikationen sichtbar zu machen, die berufliche Orientierung zu unterstützen oder Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Auf den Punkt gebracht: Digitalisierung voranbringen
Arbeitsmarktintegration wird gefördert, indem digitale (Grund-)Kompetenzen vermittelt, digitale Mobilität gestärkt und digitale Methoden für die Integration der Zielgruppe in Arbeit genutzt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollten Prozesse durch digitale Ressourcen optimiert werden, beispielsweise um die Sichtbarkeit von Kompetenzen zu erhöhen, Verfahren zu beschleunigen und zielgruppenspezifischen Austausch zu ermöglichen (siehe Abb. 3.2).

3.3.4 Systemwissen

„Sowohl als geflüchtete als auch als beratende Person muss man Systemkenntnisse haben. Dazu gehört auch, Schlupflöcher zu kennen, und beispielsweise zu wissen, wann es sich lohnt zu widersprechen, z. B. wenn die Anerkennung abgelehnt wird. Um als Beraterin Verständnis für die Lebenssituation der Geflüchteten zu haben, muss ich auch verstehen, mit welchem System die Personen konfrontiert sind“ (Mitarbeiterin einer Sozialberatungsstelle, Interview 2024).
Eine zentrale Größe, die von herausragender Bedeutung ist und sehr häufig als Erfolgsfaktor benannt wurde, ist Systemwissen. Systemwissen bezieht sich auf das Verständnis grundlegender Strukturen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Gesellschaft. Mit Blick auf Arbeitsmarktintegration schließt dies rechtliche Aspekte (z. B. hinsichtlich Aufenthaltsstatus, Arbeitsrecht, sozialer Sicherung), institutionelle Bereiche (z. B Arbeitsverwaltung, Bildungs-/Erziehungswesen, Gesundheitsversorgung, Rentensystem), eine kulturelle Dimension (z. B Alltagskommunikation, gesellschaftliche Normen und Gepflogenheiten) und Wissen um Unterstützungsangebote (z. B. Beratung, Kurse, Mentoring, Netzwerke) mit ein. Kenntnisse darüber sind essenziell, um an der Gesellschaft teilhaben und eigenständig handeln zu können, aber aufwendig und voraussetzungsreich in der Aneignung. Für viele geflüchtete, insbesondere (formal) geringqualifizierte Frauen besteht die Schwierigkeit vor allem darin, dass Informationen häufig unübersichtlich, nicht niedrigschwellig, dezentral organisiert, nicht in einfacher oder Muttersprache verfügbar sind und es ihnen an kontinuierlicher Begleitung fehlt.
Unternehmen, staatliche Stellen und Projektträger können den Zugang zu relevantem Systemwissen erleichtern, indem sie Informationen klar, mehrsprachig, in unterschiedlichen Formaten und alltagsnah aufbereiten und sich um eine frühzeitige und kontinuierliche Vermittlung bemühen. Aber auch Arbeitgeber selbst sowie sämtliche Unterstützungsstrukturen (z. B. Beratungsstellen) benötigen ausgeprägte Systemkenntnisse, um die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung bestmöglich begleiten zu können. Es geht hier nicht nur um ein grundlegendes Verständnis der Gesetzeslage, sondern auch um informelleres Wissen zu relevanten Akteuren und Handlungsmöglichkeiten in einem komplexen Feld. Hierbei spielen auch Netzwerke eine große Rolle, in denen solches Wissen (beispielsweise auch über Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte) geteilt und gespeichert werden kann.
Auf den Punkt gebracht: Klarheit schaffen
Gesellschaftliche Teilhabe wird möglich, wenn Funktionsweisen oder Codes/Normen bestehender Systeme (z. B. Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Rechtsansprüche, Unterstützungsstrukturen) der Zielgruppe frühzeitig, kontinuierlich und sprachlich verständlich vermittelt werden (siehe Abb. 3.2).

3.3.5 Ressourcen

„Wichtig ist, wenn man sich als Betrieb entscheidet, diese Zielgruppe in den Blick zu nehmen, mit einer realistischen Erwartungshaltung daranzugehen. Also sich klarzumachen, dass man einiges investieren muss“ (Mitarbeiter einer Arbeitsmarktinitiative bzw. eines Netzwerks, Interview 2024).
Die bedarfsgerechte und umfassende Förderung und Begleitung der Zielgruppe kann nur dann nachhaltig gelingen, wenn die beteiligten Akteure – Unternehmen, Projektträger, Jobcenter, Arbeitsagenturen usw. – über die benötigten Ressourcen verfügen. Insbesondere von Seiten der Arbeitgeber setzt dies Engagement und eine klare Haltung voraus: Es muss gewollt sein, auch Menschen einzustellen, die aufgrund von Fluchtbiografie, sprachlichen Hürden oder fehlender Qualifikationen einen höheren Unterstützungsbedarf mitbringen – dafür braucht es mitunter Geduld und Vertrauen in Entwicklungspotenziale. Darauf aufbauend bedarf es verlässlicher Strukturen und stabiler Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Projektträger etwa beinhaltet dies nachvollziehbare und langfristig angelegte Förderlogiken. Nur so kann Planungssicherheit und Kompetenzaufbau gewährleistet und eine entsprechende Qualität von Angeboten sichergestellt werden. Auch Unternehmen profitieren von Ansprechpersonen, die über längere Zeiträume zur Verfügung stehen und etwa die betriebliche Integration über die Einstellung hinaus mitbegleiten können. Den Faktor Zeit betrachten wir deshalb auch gesondert als zentrale Ressource: Geflüchtete Frauen benötigen Zeit, um berufliche Perspektiven zu entwickeln, sich im Arbeitsmarkt zu orientieren und um in einem Betrieb richtig ankommen zu können. Gleichzeitig erfordert individuelle Begleitung auf Seiten der Träger und Betriebe zeitliche Kapazitäten und qualifiziertes Personal, die eingeplant und finanziert sein müssen.
Auf den Punkt gebracht: Kapazitäten einplanen
Langfristige, bedarfsgerechte und umfassende Förderung und Begleitung der Zielgruppe benötigt Zeit, stabile personelle und finanzielle Ressourcen sowie klare thematische Zuständigkeiten, um den nötigen Wissenstransfer zu ermöglichen (siehe Abb. 3.2).
Dass die skizzierten Faktoren Netzwerke, Sprache, Digitalisierung, Systemwissen und Ressourcen für den Prozess der Integration in den Arbeitsmarkt zentral sind, steht außer Frage. Entscheidend ist jedoch ihr Zusammenspiel. Besonders erfolgreich sind sie nämlich dann in ihrer Anwendung auf die Zielgruppe Frauen mit Fluchterfahrung, wenn sie vor dem Hintergrund der Bedarfe der Frauen mit Fluchterfahrung, aber auch des Arbeitsmarktes, vor Ort gedacht werden. Denn das multiperspektivische Zusammendenken vorhandener Arbeitsmarktpotenziale, vorherrschender Arbeitsmarktlage und lokaler Unterstützungsstrukturen macht den entscheidenden Unterschied hin zur Verbesserung der Arbeitsmarktteilhabe (formal) geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht, funktionierende Ansätze zu betrachten und darüber nachzudenken, wie diese zu übertragbaren Modellen abstrahiert und weiterentwickelt werden können.

3.4 Modelle aus der Praxis: Welche Ansätze funktionieren gut und lassen sich zu übertragbaren Modellen weiterentwickeln?

Angesichts des anhaltenden Fachkräftebedarfs und der vielfach eingeschränkten Teilhabechancen geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist der Druck hoch, bestehende Potenziale besser zu erschließen und nachhaltige Zugänge zu schaffen. In vielen Regionen und Branchen haben sich dafür bereits engagierte Akteure zusammengefunden, die innovative Ansätze entwickelt und erprobt haben. Diese Good-Practice-Beispiele zeigen, dass Integration gelingen kann – wenn Rahmenbedingungen stimmen, Ressourcen gebündelt werden und Bedarfe zielgruppenspezifisch adressiert werden. Damit erfolgreiche Einzelinitiativen jedoch nicht isoliert bleiben, sondern für andere greifbar und bestenfalls adaptierbar werden, müssen ihre Erkenntnisse systematisch aufgearbeitet, weitergedacht und zugänglich gemacht werden. Es geht dabei nicht nur um eine abstrakte Beschreibung gelungener Einzelfälle – Modelle sollen als Orientierungshilfe dienen und zeigen, was unter welchen Grundbedingungen funktionieren kann. Sie liefern einen intuitiven und anwendungsnahen Rahmen für die Implementierung der bereits identifizierten Erfolgsfaktoren sowie Ansätzen und Methoden und ermöglichen es, praxisrelevante Konstellationen systematisch zu vergleichen. Damit richten sie sich an ein breites Spektrum von Arbeitsmarktakteuren – von Unternehmen und kooperierenden Dienstleistern, über öffentliche Arbeitgeber, bis hin zu Social Businesses.
Die Modellbildung erfolgt im Projekt Sefa in mehreren, methodisch aufeinander abgestimmten Schritten. Ausgangspunkt war die Identifikation geeigneter Good-Practice-Beispiele aus verschiedenen Branchen und Regionen. Ausgewählt wurden Angebote, Initiativen, Konzepte, die sich unter realen Bedingungen in der Praxis bewährt haben und unterschiedliche Zielgruppenprofile, Kooperationsformen und Integrationspfade abbilden. Im Rahmen unseres Veranstaltungsformats der „Praxislabore“ wurden diese Beispiele den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe vorgestellt und mit ihnen analysiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf andere Kontexte diskutiert.
Im Mittelpunkt der Labore standen zunächst Fragen nach den zentralen Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Transferbedingungen der jeweiligen Ansätze: Welche Rolle spielten etwa Sprachkenntnisse, Förderstrukturen oder Netzwerke? Wie sind die jeweiligen Angebote zeitlich, finanziell und organisatorisch gestaltet und wie hoch ist das Engagement der aufnehmenden Betriebe? Darüber hinaus wurde in den Laboren diskutiert, unter welchen Voraussetzungen sich die ausgewählten Ansätze als Modelle eignen und eine erfolgreiche Übertragung (z. B. ein Transfer in eine andere Branche) stattfinden kann. Hierbei standen insbesondere Fragen nach den internen und externen Grundbedingungen im Vordergrund. Also interne Merkmale wie die Finanzierungsstruktur, vorhandene personelle und organisatorische Ressourcen sowie die strategische Ausrichtung (z. B. sozialunternehmerisch, bedarfsgetrieben oder systemisch angelegt). Oder externe Grundbedingungen wie unter anderem die Branche und die sozioökonomische Struktur (Arbeitsmarktlage, regionale Gegebenheiten), bestehende Kooperationsbeziehungen sowie relevante rechtliche Rahmenbedingungen.
Zwischen März und September 2025 haben im Rahmen des Projekts Sefa sechs solcher Praxislabore mit unterschiedlichen Akteuren und inhaltlichen Schwerpunkten stattgefunden, die hier kurz skizziert werden. Die Ergebnisse der Praxislabore wurden in Form sogenannter „Sefa InSights“ aufbereitet und sind auf der Projektwebseite abrufbar.
1.
Perspektiven stärken: Ikea und Socialbee (28.03.2025)
Socialbee unterstützt bundesweit insbesondere Frauen mit Fluchterfahrung und erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung, Potenzialanalyse und Vermittlung in Qualifizierungs- und Beschäftigungsverhältnisse. Im Rahmen des von IKEA initiierten Programms „Perspektiven stärken“ erhalten die Teilnehmerinnen durch ein praxisorientiertes, überwiegend digitales Schulungsangebot im Einzelhandel sowie Coaching und Mentoring Zugang zu beruflichen Chancen und Soft Skills. Ein Praktikum vor Ort rundet die Qualifizierung ab. Zentral ist dabei der Leuchtturm-Ansatz, bei dem die Teilnehmerinnen auf ein klar definiertes, berufliches Ziel hinarbeiten und gleichzeitig langfristige Perspektiven für ihre Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. Das Programm legt Wert auf Flexibilität, Inklusion – auch für Frauen mit Duldungsstatus – und einen partizipativ-kooperativen Ansatz zwischen Unternehmen und Teilnehmerinnen. Wesentliche Schlüsselfaktoren sind flache Strukturen, klare Kommunikationswege, Erwartungsmanagement und eine unterstützende Unternehmenskultur. Ziel des Programms ist es, deutschlandweit möglichst viele Frauen mit Fluchterfahrung und Migrantinnen nachhaltig zu integrieren und gleichzeitig Unternehmen für gesellschaftliche Verantwortung und Diversität zu gewinnen.
 
2.
Fokus Vielfalt: Stadtwerke Trier (07.05.2025)
Die Stadtwerke Trier (SWT) setzen mit ihrer Strategie „Fokus Vielfalt“ gezielt auf Integration, Vielfalt und nachhaltige Personalentwicklung, insbesondere im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Durch Programme wie „Busfahrerin werden“, internationale Kooperationen und flexible Einstiegsmodelle eröffnen die Stadtwerke Trier Frauen mit Fluchterfahrung und weiteren Zielgruppen neue Chancen. Durch den Mosaik-Ansatz, bei dem viele kleine, niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. vereinfachte Kommunikation, interne Sprachkurse, Mentoring und flexible Schichtplanung) kombiniert werden, kann Integration, Qualifizierung, Personalentwicklung, stärkere Teilhabe und Mitarbeiterbindung gesichert werden. Herausforderungen wie Kinderbetreuung und bürokratische Hürden werden pragmatisch angegangen. Der Kulturwandel wird von Führungskräften getragen und zielt auf langfristige Stellenbesetzung statt kurzfristiger Erfolge.
 
3.
Perspektivtätigkeiten ermöglichen: Sozialbehörde Freie und Hansestadt Hamburg (23.05.2025)
Das Pilotprojekt „Job on Top“ der Hamburger Sozialbehörde ermöglicht geflüchteten Menschen den Einstieg in die öffentliche Verwaltung, einem für sie bislang kaum zugänglichen Bereich. Intensive Begleitung, Praktika, Sprachförderung und Mentoring sind Teil des Projekts. Der Job-on-Top-Ansatz setzt dabei auf die Schaffung zusätzlicher, befristeter Stellen für spezifische Zielgruppen. Dahinter steht die Idee, die öffentliche Verwaltung und ihre Möglichkeiten als Arbeitgeber kennenzulernen und sich im Anschluss an die Befristung gegebenenfalls auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Frauen mit Fluchterfahrung erhalten so Zugang zu sonst schwer erreichbaren Arbeitswelten, während Behörden von der Diversifizierung ihrer Teams profitieren. Ziel ist langfristige Integration und Festanstellung. Herausforderungen bestehen in Sprachbarrieren, komplexen Verwaltungsstrukturen und dem formellen Auswahlverfahren. Erfolgsfaktoren sind engagierte Ansprechpersonen, ausreichende Ressourcen und eine klare Haltung der Verwaltung zur Diversität. Aufgrund der Skalierbarkeit und geringen Mehrkosten ist das Modell auch für kleinere Kommunen übertragbar.
 
4.
Shaping Futures: Schwarzkopf & Jobs4Refugees (05.06.2025)
Das Pilotprojekt #MoveHamburg, Teil des Schwarzkopf-Programms Shaping Futures, zielt darauf ab, Frauen mit Fluchterfahrung und beruflicher Qualifikation, den Zugang zum Arbeitsmarkt im Friseurhandwerk zu erleichtern. In enger Zusammenarbeit mit Jobs4refugees, Friseursalons und weiteren Partnern bietet das Projekt praxisnahe Qualifizierungen, individuelle Betreuung sowie Praxisansätze, um nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Trotz fehlender formaler Anerkennung der Zertifikate profitieren die Teilnehmerinnen von relevanten Soft-Skills und praxisnahen Erfahrungen. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind die intensive Begleitung, passgenaue Praxisintegration, Sensibilisierung der Salons und flexible Angebote, die auf die Lebensrealitäten, insbesondere von Frauen mit Fluchterfahrung, zugeschnitten sind. Herausforderungen umfassen Sprachbarrieren, informelle Kompetenzanerkennung und Digitalisierung im Handwerk. Das Multi-Stakeholder-Modell mit klar definierten Rollen aller Beteiligten zeigt hohe Übertragbarkeit auf andere kleine Handwerksbetriebe, sofern es von engagierten Unternehmen getragen und durch entsprechende Ressourcen unterstützt wird.
 
5.
Fokus Teilhabe: Grand Beauty (21.07.2025)
Das Projekt schafft niedrigschwellige Begegnungsräume, fördert Solidarität und Selbstermächtigung abseits kommerzieller Logiken und richtet sich vor allem an Frauen mit Fluchterfahrung. Neben Workshops und Salonangeboten bietet „Grand Beauty“ kulturellen Austausch, Empowerment und praktische Unterstützung im Alltag. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind Vertrauen, Praxisorientierung, Einbindung von Familien, eine echte Willkommenskultur und die Kopplung von ästhetischer Erfahrung mit sozialer Teilhabe. Trotz Herausforderungen wie Raumknappheit zeigt das Projekt, wie durch Kunst und Ästhetik soziale Integration lebendig gestaltet werden kann, begleitet von kontinuierlicher Begleitung, Netzwerkarbeit und Förderung durch einen eigens gegründeten Trägerverein.
 
6.
(Weiter-)Qualifizierung & Teilhabe: Social Business Chickpeace & Deutsche Hotelakademie (03.09.2025)
Chickpeace, ein Catering-Service, begleitet (formal) geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten Schritt für Schritt in finanzielle Unabhängigkeit. Da die Zielgruppe sehr heterogen ist, bietet Chickpeace flexible, bedarfsgerechte Arbeitsbedingungen, die auch psychosoziale Belastungen und sprachliche Barrieren berücksichtigen. Die Geschäftsidee wird im Rahmen eines Co-Creation Ansatzes gemeinsam mit der Zielgruppe umgesetzt und weiterentwickelt. Das Projekt fördert nicht nur Berufseinstieg und Qualifizierung, sondern stärkt durch solidarische Teamkultur, Selbstwirksamkeit und Gemeinschaft auch langfristige gesellschaftliche Teilhabe. Die, gemeinsam mit der Deutschen Hotelakademie, geplante Chickpeace Cantina soll diesen Ansatz als inklusiver Begegnungs- und Lernort (unterschiedliche Module) weiterentwickeln, an der Zugehörigkeit selbstverständlich gelebt wird.
 
Modellentwicklung im Rahmen von Praxislaboren
Modell 1: Arbeitgeber und kooperierende Dienstleister
Ein erfolgreicher Qualifizierungs- und Arbeitsmarktintegrationsprozess basiert auf einem Multi-Stakeholder-Ansatz, das Unternehmen, kooperierende Dienstleister (vor allem mit Zugang zur Zielgruppe), öffentliche Stellen, Fachpartner und teilnehmende Frauen mit Fluchterfahrung eng zusammenbringt. Besonders geeignet sind größere Unternehmen sowie engagierte kleine und mittlere Betriebe, die Vielfalt fördern und Integration ermöglichen wollen. Externe Partner übernehmen Aufgaben wie Auswahl und sozialpädagogische Begleitung der Frauen mit Fluchterfahrung sowie Anerkennungsberatung. Für Teilnehmerinnen und Unternehmen gibt es jeweils eigene Ansprechpersonen (seitens der Dienstleister), die individuelle Unterstützung gewährleisten.
Die Prozesse sind niedrigschwellig und flexibel gestaltet, um verschiedene Unternehmensgrößen einzubeziehen. Eine enge Zusammenarbeit mit Jobcentern ist wichtig, um auch sozial benachteiligte Teilnehmerinnen zu erreichen.
Erfolgsentscheidend sind engagierte Unternehmen, die Vielfalt als Chance sehen und bereit sind, Ressourcen in die Integration zu investieren. Dieses Modell eignet sich je nach Tätigkeit sowohl für Frauen mit Fluchterfahrung, die tatsächlich geringe Qualifikationen oder wenig Berufserfahrung besitzen (geringqualifiziert), als auch für jene, deren mitgebrachte Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt oder verwertbar sind (formal geringqualifiziert) (siehe Abb. 3.3). 
Modell 2: Öffentliche Arbeitgeber
Dieses Modell basiert auf gesellschaftlicher Verantwortung sowie einer breit angelegten Vielfaltsstrategie. Öffentliche Arbeitgeber verfolgen – je nach Typ - unterschiedliche Ansätze. Teilnehmende werden zusätzlich (z. B. „Job on Top“-Ansatz) eingestellt, um Sprachförderung und Basiswissen ohne Leistungsdruck zu erwerben und so nachhaltig offene Stellen zu besetzen. Dafür sind Engagement in der Belegschaft sowie personelle und digitale Optimierungen in der Personalabteilung wichtig. Die Zusammenarbeit mit Jobcentern eröffnet Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen und Führerscheine. Im Fokus steht nicht die Anzahl der Stellen, sondern das langfristige Engagement der Mitarbeitenden und der Führung.
Flexibilität bei Arbeitszeiten, etwa durch digitale Schichtplanung, unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, stößt aber bei Kinderbetreuung und Schichtdiensten oft an Grenzen. Kreative Lösungen wie geteilte Dienste werden erprobt, um insbesondere Frauen besser einzubinden. Sprachförderung erfolgt überwiegend durch betriebsinterne, flexible Kurse.
Lokale und regionale Netzwerke fördern den Austausch und die Weiterentwicklung. Erfolgsfaktoren sind engagierte Mitarbeitende, unterstützende Führung und eine Unternehmenskultur, die Vielfalt als Chance begreift. Das Modell eignet sich besonders für die öffentliche Verwaltung und ist auch für kleinere Kommunen übertragbar, da demografischer Wandel und Fachkräftemangel Vielfaltsoffenheit erfordern. Ziel ist vor allem die Förderung von Integration, Chancengleichheit und Systemkenntnissen sowie Aufbau von zukunftsfähigen Unternehmens- oder Behördenstrukturen (siehe Abb. 3.4).
Modell 3: Social Business
Dieses Modell verbindet die Gründungsidee mit der gezielten Anstellung mehrerer Frauen mit Fluchterfahrung, insbesondere im Gastronomie- oder Handwerksbereich (z. B. Schneidereien). Das Social Business schafft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Frauen mit Fluchterfahrung und kombiniert Erwerbstätigkeit mit alltagsnahem Spracherwerb, niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten und gegenseitigem Empowerment. Hierbei liegt der Fokus nur auf dem Einstieg in den Arbeitsmarkt und der beruflichen (Weiter-)Qualifizierung zur Förderung ökonomischer Unabhängigkeit; vielmehr soll auch die Selbstwirksamkeit der Mitarbeiterinnen gestärkt werden. Die Arbeitsstrukturen sind so gestaltet, dass sie die Teilhabe und Mitgestaltung der Frauen fördern, z. B. durch flexible Aufgabenverteilung, regelmäßigen Erfahrungsaustausch und das Einbringen eigener Kompetenzen.
Neben der Beschäftigung stehen Selbstständigkeit, Vernetzung und Unterstützung bei Fragen rund um Familie, Bildung und Rechte im Vordergrund. So werden die Frauen nicht nur in den Betrieb integriert, sondern in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung gestärkt. Lokale Netzwerke und das solidarische Miteinander unterstützen diese Prozesse. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass dieses Modell sowohl ökonomische als auch soziale Ziele verfolgt und durch den partizipativen Ansatz Selbstermächtigung und Teilhabe gezielt fördert. Dieses Modell eignet sich besonders für geringqualifizierte Frauen mit Fluchterfahrung (siehe Abb. 3.5).
Abb. 3.3
Darstellung des Sefa-Modells Arbeitgeber und kooperierende Dienstleister (Illustration: Carina Crenshaw, 2025) © Minor
Bild vergrößern
Abb. 3.4
Darstellung des Sefa-Modells Öffentliche Arbeitgeber (Illustration: Carina Crenshaw, 2025) © Minor
Bild vergrößern
Abb. 3.5
Darstellung des Sefa-Modells Social Business (Illustration: Carina Crenshaw, 2025) © Minor
Bild vergrößern
Open Access Dieses Kapitel wird unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de) veröffentlicht, welche die nicht-kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Lizenz gibt Ihnen nicht das Recht, bearbeitete oder sonst wie umgestaltete Fassungen dieses Werkes zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Die in diesem Kapitel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist auch für die oben aufgeführten nicht-kommerziellen Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Download
Titel
Ergebnisse
Verfasst von
Hannah Arnu
Lejla Medanhodžić
Martin Pätzold
Christian Pfeffer-Hoffmann
Janine Ziegler
Copyright-Jahr
2026
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-50539-4_3
1
Die mit „*“ gekennzeichneten Fallvignetten basieren auf Erkenntnissen aus qualitativen Interviews und Fokusgruppen mit Frauen mit Fluchterfahrung. Sie wurden zur besseren Anschaulichkeit verdichtet, teilweise kombiniert und anonymisiert. Es handelt sich um fiktive Identitäten mit realitätsnahen biografischen Elementen. Die ergänzenden, als solche gekennzeichneten Zitate wurden inhaltlich unverändert den Interviews entnommen.
 
2
Stand aller online zitierten Artikel ist der 22.08.2025.
 
Zurück zum Zitat Berg, M. (2023). Information-precarity for refugee women in Hamburg, Germany, during the COVID-19 pandemic. Information, Communication & Society, 26(15), 2982–2998. https://doi.org/10.1080/1369118X.2022.2129271CrossRef
Zurück zum Zitat Eckhard, J. (2024). Deutschkenntnisse von geflüchteten Frauen und Männern: Entwicklung, Unterschiede und Hintergründe. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. BAMF-Kurzanalyse. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2024-iab-bamf-soep-geschlechterunterschiede-deutschkenntnisse.html
Zurück zum Zitat Fung, K. K., Lai, C. Y., Hung, S. L., Yu, Y. & He, L. (2025). A Systematic Review of the Digital Divide Experienced by Migrant Women. Journal of International Migration and Integration. Vorab-Onlinepublikation. https://doi.org/10.1007/s12134-024-01222-0
Zurück zum Zitat Knoll, S. (2020). Sprachkenntnisse und Arbeitsmarktpartizipation Geflüchteter in Deutschland. ifo Dresden berichtet (2), 10–13. https://www.ifo.de/publikationen/2020/aufsatz-zeitschrift/sprachkenntnisse-und-arbeitsmarktpartizipation-gefluechteter
Zurück zum Zitat Rhode, C. & Stitteneder, T. (2018). Integration von Geflüchteten – Schlüsselfaktor Spracherwerb: ifo Migrationsmonitor. ifo Schnelldienst, 71(12), 88–92. https://www.ifo.de/publikationen/2018/aufsatz-zeitschrift/ifo-migrationsmonitor-integration-von-gefluechteten
Zurück zum Zitat Rothenberger, L. & Schmitt, M. (2024). Refugee women in the media – prevalence, representation and framing in international media coverage. Journal of Ethnic and Migration Studies, 50(16), 3913–3941. https://doi.org/10.1080/1369183X.2024.2344520CrossRef
Zurück zum Zitat SVR-Forschungsbereich. (2017). Wie gelingt Integration? Asylsuchende über ihre Lebenslagen und Teilhabeperspektiven in Deutschland.: Eine Studie des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) und der Robert Bosch Stiftung. https://www.svr-migration.de/publikation/wie_gelingt_integration/
Zurück zum Zitat Tissot, A. (2021). Hürden beim Zugang zum Integrationskurs: Alltagserfahrungen geflüchteter Frauen mit Kleinkindern. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. BAMF-Kurzanalyse. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse3-2021-zugang-integrationskurs-huerden.html
    ADVERTORIAL

    KI ohne Großprojekt und Risiko starten

    Mit freundlicher Unterstützung von:
    • ​​​​​​​Dell Technologies, Intel und Microsoft.
    Bildnachweise
    Schmalkalden/© Schmalkalden, NTT Data/© NTT Data, Verlagsgruppe Beltz/© Verlagsgruppe Beltz, ibo Software GmbH/© ibo Software GmbH, Sovero/© Sovero, Axians Infoma GmbH/© Axians Infoma GmbH, Prosoz Herten GmbH/© Prosoz Herten GmbH, Stormshield/© Stormshield, MACH AG/© MACH AG, OEDIV KG/© OEDIV KG, Rundstedt & Partner GmbH/© Rundstedt & Partner GmbH, Doxee AT GmbH/© Doxee AT GmbH , Governikus GmbH & Co. KG/© Governikus GmbH & Co. KG, Vendosoft/© Vendosoft, Conceptboard Cloud Service GmbH/© Vendosoft, Videocast 1: Standbild/© Springer Fachmedien Wiesbaden, givve Bezahlkarte - digitale Effizienz trifft menschliche Nähe/© givve