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24.08.2015 | Erneuerbare Energien | Interview | Online-Artikel

Das Ende der Überförderung regenerativ erzeugten Stroms

verfasst von: Sabine Voith

4 Min. Lesedauer

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Unternehmen und Energieerzeuger haben sich auf das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz eingestellt. Über die Konsequenzen der Novelle sprachen wir mit Dr. Stefan Döring.

Springer für Professionals: Herr Dr. Döring, wie hat sich das EEG vor und nach der Energiewende entwickelt?

Stefan Döring: Grundlegend hat sich das Gesetz so entwickelt, dass für die naturbelassene Biomasse geringere Vergütungen dargelegt wurden. Der wesentliche Faktor sind die geringere Vergütungsstufen für den erzeugten Strom aus Biogas, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Photovoltaik. Nur für die Einspeisung erneuerbarer Energien aus Wasserkraft mit Anlagenleistungen größer fünf Megawatt und für Windenergieanlagen, bezogen auf die Grundvergütung, hat sich die Förderung geringfügig erhöht. Generell kann man sagen: Die Subvention und teilweise Überförderung wurde angepasst in den Bereichen Wind, Biomasse und Solar.

Können Sie eine generelle Aussage treffen, welche regenerative Energieerzeugungsanlagen Gewinner und Verlierer der EEG-Novelle sind?

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Eine generelle Aussage ist schwierig zu treffen. Viele unterschiedliche Faktoren wirken auf die Erzeugungsanlagen ein. Es hat sich bei den Modellrechnungen herausgestellt, dass Anlagen wirtschaftlich oder wirtschaftlicher betrieben werden können, wenn sie neben dem erzeugten Strom auch die Wärme erforderlicher Wertschätzung verwenden, dies gilt vor allem für Biomasse-Heizkraftwerke. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass in Zukunft kaum noch Biomasseheizkraftwerke realisiert werden. Allerdings liegt dies nicht nur an der Gesetzesänderung, sondern zum großen Teil auch an der Verknappung des Brennstoffes. Als Gewinner kann sicher die Windenergie bezeichnet werden. Anlagen können auch nach der EEG-Novelle noch wirtschaftlich betrieben werden. Dasselbe gilt für die Photovoltaik.

Wie wirkt sich die Energiewende auf nichtregenerative Energieerzeuger aus?

Hinsichtlich des EEG gibt es die wesentliche Änderung, dass Unternehmen, die den eigenerzeugten Strom selbst verbrauchen nicht wieder in den Genuss kommen, die EEG-Umlage vollständig einzusparen. Das gilt für alle fossil-betrieben Erzeugungsanlagen, wie Gasturbinen und Gasmotorenanlagen, die am häufigsten zum Einsatz kommen.

Die Randbedingungen ändern sich je nach Größe der Anlage. Kleinstanlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung sind von der EEG-Umlage ausgenommen, sie spielen jedoch im industriellen Umfeld keine Rolle. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sprechen Industriebetriebe an, mittelgroße Erzeugungsanlagen im „zig-Megawatt-Bereich“ sowie große Anlagen im hundert-Megawatt-Bereich sind das Thema von Energieversorgern. Die Auswirkungen lassen sich hier nicht knapp darstellen, werden im Buchkapitel "Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von erdgasbetriebenen Heizkraftwerken" jedoch anhand von Modellrechnungen dargestellt.

Sie haben Einflussfaktoren der Energiewende auf ausgewählte Technik und Wirtschaftlichkeit der Anlagen eruiert. Welche Faktoren sind relevant?

Die Faktoren sind vielfältig, die sich auf die Erzeugungsanlagen untersuchten Bereiche Onshore-Windenergie, Biomasse, Photovoltaik und Heizkraftwerke auswirken. Schwankende Kosten für Rohstoffe sind ein Faktor, aber auch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. So führt bei einer Biogasanlage eine Beaufschlagung mit der EEG-Umlage zur einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Aus diesem Grund wurden auch Investitionsentscheidungen bei Heizkraftwerken zurückgehalten bis Rechtssicherheit hinsichtlich der Höhe der EEG- Umlage bestand.

Bezogen auf die Biomasse, wurden die gesetzlichen Regelungen vereinfacht. Ein wichtiger Faktor bei Biogas- und Biomasseheizkraftwerken sind die Brennstoffkosten, die sich maßgeblich auf die Rentabilität auswirken. Diese hängen maßgeblich von der lokalen Verfügbarkeit ab.

Bei Onshore-Windenergieanlagen ist der Standort entscheidend, aber auch die EEG-Vergütung. Sie können trotz der im EEG-2014 anfallenden EEG-Umlage wirtschaftlich betrieben werden. Dies gilt auch für Photovoltaikanlagen. Hier sind zum System passende Dach- oder Freilandflächen ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit.

Heizkraftwerke auf Basis von Gasturbinen werden durch die EEG-Umlage ebenfalls betroffen, können aber weiter profitabel betrieben werden. Allerdings wird die Wirtschaft gegebenenfalls eine Zeit lang benötigen, um sich an die längeren Rücklaufzeiten des Invests einzustellen.

Die deutsche Industrie ist sehr "energieintensiv". Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Industriezweige mit der neuen EEG-Situation umzugehen?

Im Buch ist der Einfluss des Strompreises auf die Industriestrukturen unterschiedlicher Nationen beschrieben. Es hat sich gezeigt, dass die Entwicklung der Industrie in der Regel nur im geringen Umfang an die Energiepreise gekoppelt ist. Die Unterschiede in den Strompreisen und der Industrieanteile der einzelnen Länder sind groß, auch entwickelt sich die Industrie nicht in allen Staaten gleich.

Im neuen EEG-2014 ist genau wie im EEG-2012 eine Möglichkeit zur Entlastung stromkostenintensiver Unternehmen durch Reduzierung der EEG-Umlage für selbstverbrauchten Strom geschaffen worden. Welche Unternehmen davon profitieren, richtet sich nach der Branche, dem umlagepflichtigen Stromverbrauch im abgeschlossenen Geschäftsjahr und einem festgelegten Faktor zur Stromkostenintensität. Auch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem muss vorhanden sein, jedoch gibt es auch hier Ausnahmen.

Als Möglichkeit Energiekosten einzusparen, können Unternehmen ihren Strom in Eigenregie erzeugen und verbrauchen. Dies ist aufgrund des hohen Stromverbrauchs besonders für Unternehmen des produzierenden Gewerbes relevant. Neben einem reduzierten Strompreis profitieren die Unternehmen unter anderem von Versorgungssicherheit, Steuervorteilen und einem Imagegewinn.

Vielen Dank für das Interview.

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