2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
ERSTER TEIL – Allgemeine Vorschriften
verfasst von : Thomas Meyer, Justus Achelis, Annegret von Alven-Döring, Mathias Hellriegel, Matthias Kohl, Markus Rau
Erschienen in: Bauordnung für Berlin
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die BauO Bln wird durch einen „Ersten Teil“ eingeleitet, der die §§ 1 bis 3 als „allgemeine Vorschriften“ umfasst. Sie sind für alle übrigen fünf Teile des Gesetzes maßgeblich. § 1 legt den Anwendungsbereich der BauO Bln fest und bestimmt damit, für welche Gegenstände sie gelten soll. Sein Abs. 1 nennt die vom Gesetz erfassten Gegenstände; ihm ist zu entnehmen, ob es sich bei einem technischen Geschehen um einen der BauO Bln unterliegenden Vorgang handelt (vgl. OVG Bln, B. v. 07.05.1999 – 2 B 2/96 –, LKV 2000, 123 (123)). Absatz 2 schließt für einige Sachgruppen die Geltung des Gesetzes aus. Neben dem hierdurch geregelten sachlichen Anwendungsbereich finden sich in der BauO Bln Vorschriften über ihren persönlichen Anwendungsbereich (§§ 52 bis 56), also über ihre Adressaten. Der zeitliche Anwendungsbereich ergibt sich dagegen nicht aus der BauO Bln selbst, sondern, da sie Bestandteil eines Artikelgesetzes ist, aus Art. VI des Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz – BauVG Bln) vom 29.09.2005 (GVBl. 495) und aus den dem BauVG Bln nachfolgenden Änderungsgesetzen.