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Erwerbsminderungsrente bei psychischen Krankheiten

Ein Praxishelfer für Betroffene und Nachschlagewerk für Rechtsanwälte, Fachberater und Sachverständige

  • 2024
  • Buch

Über dieses Buch

Jede zweite Erwerbsminderungsrente wird auf der Grundlage von psychischen Erkrankungen gewährt. Petra Schewes neuer Ratgeber trägt dem extrem hohen Beratungsbedarf in diesem Bereich Rechnung. Er basiert auf ihrem ersten Buch "Ratgeber Erwerbsminderungsrente" (2017) und fokussiert auf die aktuellen Verfahren der Rentengewährung allgemein sowie deren Spezifika bei psychischen Krankheitsbildern. Der strukturierte Wegweiser unterstützt Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, sich im Labyrinth der Voraussetzungen und häufig nicht zu verstehenden Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung und medizinischen Gutachten zurechtzufinden und berechtigte Leistungsansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Schaubilder und eine verständliche Beschreibung der Abläufe stellen die einzelnen Wege für den Laien klar und übersichtlich dar. In der Sozialberatung dient das Buch als Nachschlagewerk und Arbeitshilfe. Mit Praxisteil, Anlaufstellen und Hilfsangeboten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Frontmatter

  2. Kapitel 1. Voraussetzungen

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Bei einer Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Versicherte, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden (allgemeine Wartezeit, besondere Wartezeit, kein Anspruch auf eine Regelaltersrente). Neben den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind medizinische Gegebenheiten zu erfüllen. Es muss eine Krankheit oder Behinderung vorliegen, und zwar für eine nicht absehbare Zeit. Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit wird dabei unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesehen.
  3. Kapitel 2. Erwerbsminderungsrenten

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Welche Art von Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Grunde genommen wird auf der Grundlage der medizinischen Einschätzungen von der Deutschen Rentenversicherung zunächst geprüft, ob eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage kommt. Das hängt ausschließlich davon ab, wie viel Restleistungsvermögen für eine berufliche Tätigkeit noch vorhanden ist. Bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden pro Tag wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, bei einem Restleistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Arbeitsmarktrente als volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, obwohl noch ein Restleistungsvermögen von drei bis sechs Stunden pro Tag vorhanden ist. Hintergrund der Zahlung in voller Höhe statt nur teilweise Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist ein verschlossener Arbeitsmarkt. Auch die Rente bei Berufsunfähigkeit ist eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie wird nicht als volle Erwerbsminderungsrente gezahlt und auch nur, wenn Versicherte vor dem 01.01.1961 geboren wurde (Altfall).
  4. Kapitel 3. Hinzuverdienstgrenzen

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind zum 01.01.2023 grundsätzlich reformiert worden. War zunächst eine Grenze von 6300 € für alle vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten im Grundsatz einzuhalten, so wurden während der Coronazeit bereits Ausnahmen zugelassen. Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten sind gänzlich gefallen. Allerdings gelten für Erwerbsminderungsrentner immer noch Grenzen, die Höhe richtet sich jetzt nach der Bezugsgröße und wird somit dynamisch jedes Jahr angepasst. Neben diesen Grenzen sind weitere weitreichende Änderungen gesetzlich festgeschrieben worden, wie eine mögliche Arbeitserprobung und damit die Aushebelung der bisherigen Arbeitszeiten.
  5. Kapitel 4. Rentenberechnungen

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Die Rentenhöhe bei einer Erwerbsminderungsrente ist von entscheidender Bedeutung, muss diese Rente doch für viele Jahre einen auskömmlichen Lebensstandard sichern. Zunächst gilt es, die vorhandenen Entgeltpunkte, die auf der Grundlage verschiedener Einzahlungen erfolgten, nachvollziehen zu können und ggf. korrigieren zu lassen. Doch der Rentenbescheid gibt nur an, wie hoch die Brutto-Rente ggf. mit Abzug von Krankenversicherung und Pflegeversicherung sein wird. Wurden auch die richtige Krankenkasse und deren Beiträge berücksichtigt und was ist noch an das Finanzamt zu zahlen? Daneben existieren noch viele neue Gesetzesvorhaben, die sich erst im Laufe der Zeit realisieren, aber ggf. einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Rente nehmen werden.
  6. Kapitel 5. Finanzielle Hilfen bis Zur Rente

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Das Antragsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente kann sich viele Monate, manchmal über Jahre hinziehen. Während dieser Zeit ist es nötig, zu überlegen, ob die vorhandenen Finanzen ausreichen, um diese Zeit zu überbrücken. In den seltensten Fällen sind allerdings große finanzielle Reserven vorhanden. Deshalb gilt es, andere Möglichkeiten zu erkennen. Normalerweise wird bei einer langen Krankheit noch eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, gefolgt vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen bzw. Krankentagegeld der privaten Krankenkassen und ggf. wird Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit gezahlt.
  7. Kapitel 6. Psychische Einschränkungen und Bewertungen

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert psychische Gesundheit als Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten kann (Weltgesundheitsorganisation: Psychische Gesundheit – Faktenblatt von 2019). Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde erläutert psychische Gesundheit als das Innenleben, das Denken, Fühlen, Handeln, Wohlfühlen. Eine Art Idealzustand, in dem der Mensch sein Potenzial voll ausschöpfen kann, um mit Belastungen und Stress in seinem Leben fertig zu werden. Doch die meisten Menschen befinden sich die meiste Zeit in der Mitte zwischen „psychisch gesund“ und „psychisch belastet“ bzw. „psychisch krank“. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (kurz dgppn) erläutert die Einzelheiten im nachfolgenden Link: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/basisinformationen.html und gibt Hinweise auf weitere Informationen und Erläuterungen im Link https://www.psychenet.de/de/psychische-gesundheit/themen/basiswissen.html
  8. Kapitel 7. Praxis: Antragsverfahren

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Eine Erwerbsminderungsrente wird, wie bei jeder Rente, erst gezahlt, wenn vorher ein Antrag gestellt worden ist. Die zahlreichen unterschiedlichen Dokumente beinhalten häufig Fragen, die ein Laie nicht beantworten kann. Es wäre deshalb zu empfehlen, dies mit fachkundiger Hilfe (siehe Kap. 10 Hilfe von Experten) durchzuführen.
  9. Kapitel 8. Praxis: Leistungsbeurteilungen Im Antragsverfahren

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Maßgeblich für die Beurteilung der vorliegenden Erkrankungen sind im besonderen Maße die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und damit auf die Arbeitswelt. Wird zum Beispiel eine Fähigkeit im Einzelnen betrachtet, so muss vom Gutachter die konkrete berufliche Situation im Kontext beachtet werden. Nicht jede Fähigkeit ist für jede berufliche Aktivität auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Somit ist nicht nur die Diagnostik wichtig, entscheidend sind die konkreten Symptome und deren Auswirkungen im beruflichen Alltag. Alle Befundberichte von Haus- und Fachärzten, Krankenhauszeiten, Rehabilitationen oder sonstigen Einrichtungen sollten einen guten Überblick geben, seit wann und was an Diagnosen in welcher Schwere vorliegt. Eine Prognose zur Leistungsfähigkeit wäre wünschenswert.
  10. Kapitel 9. Rechtsschutz

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Die Deutsche Rentenversicherung verschickt zahlreihe Schreiben an ihre Versicherten oder an Personen, die ggf. eine Nachzahlung in ihr vorhandenes oder neu zu gründendes Versichertenkonto einzahlen sollen. Dabei sind Schreiben, die lediglich einen Informationscharakter aufweisen, wie die Renteninformation oder die Rentenauskunft, bloßes Verwaltungshandeln. Daneben sind hoheitliche Maßnahmen von der Behörde Deutsche Rentenversicherung durchzuführen. Hierzu zählen Bescheide, die die Behörde als Entscheidung oder Anordnung an eine bestimmte Person richtet. Diese Bescheide können Rechte oder Pflichten begründen, ändern, feststellen oder beenden. Gegen Bescheide können Rechtsmittel eingelegt werden.
  11. Kapitel 10. Hilfe von Experten

    Petra Schewe
    Zusammenfassung
    Hilfe im Rentenrecht erfordert eine besondere Sachkunde. Neben theoretischen Kenntnissen der SGB (Sozialgesetze), insbesondere im SGB I, IV, VI sowie SGG, ZPO usw., sind praktische Erfahrungen häufig von entscheidender Bedeutung, um einen Sachverhalt richtig einschätzen zu können und um passgenau durch den Behördendschungel zu leiten. Neben den in dieser Darstellung Aufgeführten gibt es zahlreiche Ausnahmen, häufige Änderungen in der Gesetzgebung usw. Will man sich in allen Einzelheiten zur ganz persönlichen Situation informieren, ist die Hilfe einer fachkompetenten Person sinnvoll. Fachkompetente Stellen sind zum Beispiel Rechtsanwälte für Sozialrecht, neutrale Rentenberater, Deutsche Rentenversicherung – Beratungsstellen, Sozialverbände.
  12. Backmatter

Titel
Erwerbsminderungsrente bei psychischen Krankheiten
Verfasst von
Petra Schewe
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-658-45749-5
Print ISBN
978-3-658-45748-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-45749-5

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    Bildnachweise
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