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Es ist noch nicht erledigt

  • 01.02.2026
  • Strategie
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Auszug

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Banken und Sparkassen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Der Artikel untersucht die aktuellen Herausforderungen und offenen Fragen bei der Umsetzung des Gesetzes. Ein zentraler Punkt ist die Unsicherheit darüber, welche Kundendokumente zwingend barrierefrei gestaltet werden müssen und ob die Barrierefreiheit nur für digitale Angebote oder kanalübergreifend gilt. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) hat bislang keine verbindlichen Hinweise zur Prüfpraxis oder zu den Kontrollmechanismen veröffentlicht, was zu einer abwartenden Haltung in der Branche führt. Der Artikel analysiert auch die widersprüchlichen Aussagen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und betont die Notwendigkeit klarer Auslegungs- und Anwendungshinweise durch die MLBF. Banken und Sparkassen müssen ihre Umsetzungsaktivitäten mit den zukünftigen Verlautbarungen der MLBF abgleichen und eventuelle Lücken schließen. Der Artikel schließt mit der Feststellung, dass das Thema Barrierefreiheit weiterhin auf der Agenda der Finanzinstitute bleiben muss, da das BFSG noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann.

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Titel
Es ist noch nicht erledigt
Verfasst von
Manuela Scheubel
Steffen Jakob
Publikationsdatum
01.02.2026
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankmagazin / Ausgabe 2-3/2026
Print ISSN: 0944-3223
Elektronische ISSN: 2192-8770
DOI
https://doi.org/10.1007/s35127-026-2446-9

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