Als Europäischer Verwaltungsverbund wird das netzwerkartige Zusammenwirken in vertikaler Hinsicht zwischen der EU-Verwaltung und den nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten und in horizontaler Hinsicht zwischen den nationalen Verwaltungen bezeichnet. Kern des Europäischen Verwaltungsverbundes sind die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und die nationalen Verwaltungen. Um diesen Kern gruppieren sich eine Fülle von Expertenausschüssen, Agenturen und Netzwerken. Zur Beseitigung von Defiziten demokratischer Legitimation sollten parlamentarische Kontrollgremien aus EU- und nationalen Parlamentariern eingerichtet werden, die die Tätigkeit von Agenturen und Netzwerken kontrollieren.
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