Skip to main content

1993 | Buch

Europäisches Wirtschaftsrecht und Europäische Integration

363. Sitzung am 17. Februar 1993 in Düsseldorf

verfasst von: Bernhard Grossfeld

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Buchreihe : Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Wir stehen an einem Datum von größter Bedeutung für uns, für unsere Kinder: Am 1. Januar 1993 begann der Europäische Binnenmarkt. Er umfaßt "einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Per­ sonen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Ver­ trages gewährleistet ist. " (Art. 8 a Abs. 2 EWGV) Dennoch wird die Europäische Integration kritisiert. Seit dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und die Europäische Währungsunion wachsen Zweifel an einer europäischen Zukunft. Es geht nicht nur um die Sta­ bilität der Währung, sondern darum, daß der Europäischen Gemeinschaft das rechte Verhältnis zum Bürger fehle, daß ihr zuviel Macht zuwachse, daß ihre Be­ ziehung zu den europäischen Staaten und Regionen dem Subsidiaritätsprinzip ent­ gleite. Dazu wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. I Mit diesen großen Fragen der europäischen Politik möchte ich mich nicht befas­ sen. Der Jurist lernt je länger je mehr, daß er für die eher kleinen Angelegenheiten zuständig ist und sich die politischen Ströme seinem Einfluß entziehen; in ihnen schafft sich das Leben eine Ordnung ohne den Juristen. Aber sein "kleines" Arbeitsfeld ist doch wiederum so groß, daß es ernst zu nehmen ist. Wir werden sehen, daß auch die handwerklich-künstlerische juristische Technik die europäi­ sche Integration vorantreibt. Der Laie erlebt das Recht in der umfassenden Wirkung von der Wiege bis zur Bahre kaum.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Europäisches Wirschaftsrecht und Europäische Integration
Zusammenfassung
Wir stehen an einem Datum von größter Bedeutung für uns, für unsere Kinder: Am 1. Januar 1993 begann der Europäische Binnenmarkt. Er umfaßt
„einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gewährleistet ist.“(Art. 8 a Abs. 2 EWGV)
Dennoch wird die Europäische Integration kritisiert. Seit dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und die Europäische Währungsunion wachsen Zweifel an einer europäischen Zukunft. Es geht nicht nur um die Stabilität der Währung, sondern darum, daß der Europäischen Gemeinschaft das rechte Verhältnis zum Bürger fehle, daß ihr zuviel Macht zuwachse, daß ihre Beziehung zu den europäischen Staaten und Regionen dem Subsidiaritätsprinzip entgleite. Dazu wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.1
Bernhard Grossfeld
Diskussion
Zusammenfassung
Verehrter Herr Großfeld, Sie haben hier ein großartiges Gemälde mit vielen Farbtupfern entworfen und vielleicht manch einen aus diesem Kreise, der hinsichtlich des politischen Hintergrundes Zweifel hat, doch darin bestärkt, daß Optimismus angezeigt sein könnte. Ich möchte einige wissenschaftlich interessierende, zentrale Punkte Ihres Referates noch einmal aufgreifen.
Bernhard Grossfeld
Backmatter
Metadaten
Titel
Europäisches Wirtschaftsrecht und Europäische Integration
verfasst von
Bernhard Grossfeld
Copyright-Jahr
1993
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-663-00187-4
Print ISBN
978-3-663-00038-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-00187-4