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2017 | Buch

Europarecht - Schnell erfasst

verfasst von: Stefan Lorenzmeier

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Recht — schnell erfasst

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Über dieses Buch

Das Buch erklärt anschaulich die unterschiedlichen europäischen Organisationen, die Europäische Menschenrechtskonvention und im Hauptteil des Buches das Recht der Europäischen Union mit den Bezügen zum deutschen Recht. Die fünfte Auflage wurde vollständig aktualisiert und überarbeitet, insbesondere wurden die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden Besonderheiten und die aktuelle Rechtsprechung vollumfänglich eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Brexit, einheitliches Europa, Währungsunion, Binnenmarkt, Außengrenzen, Frontex, Brüsseler Zentralismus contra Europa der Regionen, EU-Agrarmarktordnung, Anbauprämien, Subventionen, EU-Gipfel – Tag für Tag hört und liest man zum Thema Europa jede Menge Schlagwörter und Begriffe. Man muss gar nicht erst auf die Bedeutung des Europarechts hinweisen oder auf die ständig wachsende Wichtigkeit internationaler Verflechtungen. Das europäische Recht wird immer raumgreifender. Sie haben es wahrscheinlich längst selbst in Ihrer Umgebung gemerkt: Alle reden über und von Europa, nur wenige können aber ganz konkret etwas damit anfangen.
Das vorliegende Buch soll Ihnen helfen, wenn Sie sich einen schnellen und klaren Überblick über das europäische Recht verschaffen wollen. Sei es zur Vorbereitung auf eine Prüfung, sei es aus persönlichem Interesse. So verwirrend die Fakten und Hintergründe des Themas Europa manchmal sind, so interessant kann es doch sein: Was ist das eigentlich, „Europa-Recht“?
Wer, was oder wo Europa ist, weiß wohl jeder, der schon mal eine Landkarte gesehen hat. Geografisch gesehen reicht der Kontinent Europa vom Nordkap über den Ural zum Mittelmeer, und dann bis zum Atlantik, herauf nach Island, Irland, dem Vereinigten Königreich und Grönland. Aus politischer Sicht ist Europa noch größer, es geht östlich über den Kontinent hinaus.
Stefan Lorenzmeier
2. Europäische Organisationen
Zusammenfassung
Die Europäische Union (EU) ist eine (supranationale) internationale Organisation und Trägerin völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, Art. 47 EUV. Sie wurde mit dem Maastrichter Unionsvertrag (EUV) vom Februar 1992, einem völkerrechtlichen Vertrag, zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gegründet. Der EUV, mittlerweile mehrfach durch die Verträge von Amsterdam, Nizza und zuletzt grundlegend durch den Vertrag von Lissabon (sog. „Reformvertrag“) modifiziert, war das Ergebnis zweier Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion und zur politischen Union. Seit dem 1. Dezember 2009, dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, ist die früher neben der EU bestehende Europäische Gemeinschaft vollständig in der Union aufgegangen; die EU ist Rechtsnachfolgerin der EG (Art. 1 III 3 EUV). Neben der EU besteht noch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) von 1957 als Spezialgemeinschaft für die Nutzung der Kernenergie.
Stefan Lorenzmeier
3. Der Europarat und die EMRK
Zusammenfassung
Der Europarat beruht, wie in der Organisationenübersicht bereits ausgeführt, auf einem völkerrechtlichen Vertrag, welcher von 47 europäischen Staaten ratifiziert wurde. Die Aufnahmen einiger Staaten, wie z. B. den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, war besonders umstritten, weil diese Länder in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte häufig vergleichsweise schwach strukturiert sind.
Immer wiederkehrend ist die Diskussion über einen Beitritt der EU zum Europarat. Dann könnte sie auch Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) werden.
Nach der Europaratssatzung können zwar nur Staaten Mitglied werden, dieser Vertrag könnte jedoch hinsichtlich eines Beitritts Internationaler Organisationen, wie der EU, geändert werden. Für die EMRK wurde der Beitritt der EU durch die Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls möglich gemacht. Die EU besitzt gemäß Art. 47 EUV völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit und ist ein Völkerrechtssubjekt, also Träger von Rechten und Pflichten. Mithin kann sie völkerrechtliche Verträge abschließen und Mitglied in anderen internationalen Organisationen werden.
Der Beitritt der EU zur EMRK, einem langgehegten politischen Wunschtraum (s. EuGH, Gutachten 2/94, Slg. 1996, I-1763), ist in Art. 6 II EUV, 218 VI lit. a) ii) AEUV, Protokoll Nr. 8 erstmals primärrechtlich vorgesehen und mit rechtlichen Bedingungen ausgestattet.
▶ Art. 6 II EUV – Beitritt zur EMRK
▶ Art. 6 II EUV – Beitritt zur EMRK
Stefan Lorenzmeier
4. Die Europäische Union
Zusammenfassung
Der ursprüngliche Unionsvertrag wurde auch unter dem Namen „Vertrag von Maastricht“ geführt, weil er 1992 im niederländischen Maastricht verhandelt und unterzeichnet wurde. Zuerst einige historische Daten zur Union: Der Maastrichter Vertrag ist die Grundlage der Europäischen Union. Er wurde am 7.2.1992 von den damals 12 Vertragsparteien unterzeichnet und trat nach Hinterlegung der letzten der 12 Ratifikationen (die Hinterlegung der deutschen Urkunde konnte erst nach dem Maastricht-Urteil des BVerfG erfolgen) am 1.11.1993 in Kraft. Nunmehr gilt er in der durch den Vertrag von Lissabon stark veränderten Version.
Mit dem VvL wurden, wie auch bereits bei den Vorgängerverträgen, eine Reihe von Protokollen und teilweise einseitigen Erklärungen der Mitgliedstaaten verabschiedet, welche Zusätze zum EUV/AEUV oder besondere Regelungen zu den Verträgen beinhalten. Bestandteil der Zusätze sind so wichtige Regelungen wie die Protokolle über die Satzung des Europäischen Zentralbanksystems, die Satzung des EWI, oder das Protokoll über die Sozialpolitik. Die Protokolle sind Teil des primären Rechts, Art. 51 EUV. Die daneben bestehenden Erklärungen, wie die Erklärung Nr. 17 zum Vorrang, sind bei der Auslegung des Primärrechts aufgrund der auch im Unionsrecht gewohnheitsrechtlich geltenden Art. 31 I, II lit. b) Wiener Vertragsrechtskonvention heranzuziehen.
Stefan Lorenzmeier
5. Grundlagen des EU-Rechts
Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel sollen die Rechtsquellen des Unionsrechts näher dargestellt werden. Für die Rechtsgemeinschaft Europäische Union kommt die rechtliche Gestaltung überragende Wirkung zu. In diesem Zusammenhang zu klärende Fragestellungen sind: Welche Arten von EU-Recht gibt es? Müssen nationale Gerichte und Behörden das Unionsrecht beachten?
Die zweite Frage können wir aufgrund des bereits bekannten Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts mit „ganz sicher“ beantworten, das EU-Recht gilt überall im Gebiet der Europäischen Union. Anhand des AEUV soll nun dargestellt werden, in welchen Gestaltungsformen sich das Unionsrecht zeigen kann und wie es wirkt.
Das Unionsrecht kennt mehrere Rechtsquellen. Als Rechtsquelle bezeichnet man den Ursprung von Normen. Anders gesagt, das Unionsrecht ist die Summe der der EU zugrunde liegenden und von ihr ausgehenden Normen.
Über Zweifelsfragen der Auslegung des Unionsrechts entscheidet der EuGH, Art. 19 I 2 EUV (Abschn. 6.4.3).
Die drei Quellenarten des Unionsrechts:
  • das primäre Unionsrecht
  • die völkerrechtlichen Verträge der EU mit Drittstaaten oder Organisationen
  • das sekundäre Unionsrecht
Sekundär bedeutet zweitrangig. Das heißt, das sekundäre Unionsrecht ist das vom Primärrecht abgeleitete Recht. Es entsteht aufgrund von Primärrecht.
Stefan Lorenzmeier
6. Materielles Recht und Rechtsschutz in der EU
Zusammenfassung
Von überragender Wichtigkeit sind die Politiken der Union. Darunter sind die Zielvorgaben der EU zu verstehen, welche sie anhand materiell-rechtlicher Regelungen erreichen soll. Durch die Vertragsänderungen wurden der Union vermehrt Sachgebiete übertragen, mithin umfassen ihre Regelungsgebiete sehr viele Lebensbereiche. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung kann die EU in den Politikbereichen Recht setzen. Diese Politiken sind im 3. (und umfangreichsten) Teil des AEUV zusammengefasst.
Stefan Lorenzmeier
7. Vom Grundgesetz zum Europarecht
Zusammenfassung
Entscheidend für die Frage, wie Europarecht und Grundgesetz (GG) zusammenhängen, ist der völkerrechtliche Charakter des Europarechts. Alle europäischen Organisationen beruhen auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen den jeweiligen Mitgliedstaaten, beispielsweise EU, EURATOM, Europarat, NATO usw. Auch wenn es manchmal so scheint, als ob diese internationalen, völkerrechtlichen Verträge und das internationale, zwischen Staaten geltende Recht überhaupt mehr oder weniger in der Luft schweben, so haben sie doch ganz konkrete rechtliche Befestigungspunkte im GG. Die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten, wie etwa Internationalen Organisationen, bestimmen sich grundsätzlich nach dem Völkerrecht; bei der EU wird das Völkerrecht allerdings größtenteils überlagert vom spezielleren Unionsrecht (zum Völkerrecht s. Lorenzmeier, Völkerrecht, 3. Aufl. 2016).
Stefan Lorenzmeier
8. Klausurfall
Zusammenfassung
Bereits in der Einführung dieses Buches wurden die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Fallbearbeitung dargestellt. In einer Klausur oder Hausarbeit kommen aber noch weitere Schwierigkeiten auf einen zu. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass man die treffenden Antworten ordentlich und schnell zu Papier bringt.
Treffende Antworten: Um eine erfreuliche Note zu erlangen, ist es erforderlich, seinen juristischen Sachverstand in geeigneter Weise umzusetzen. Auch enzyklopädisches Wissen garantiert keinen Erfolg, honoriert wird vielmehr die Transferleistung.
Die Bewertung der Leistung liegt einzig und allein beim Korrektor. Infolgedessen sollte man das zu Papier bringen, was der Korrektor vermutlich positiv bewerten wird – nicht mehr und nicht weniger. Positiv bewerten wird er nur das juristische Wissen, das aufgrund des vorgegebenen Falles verlangt ist, nicht aber ungefragtes Lehrbuchwissen.
Ordentliche Form: Der Korrektor wird immer – zumindest unterbewusst – von der äußeren Form beeinflusst: Dem sollte ausreichend Rechnung getragen werden.
Tempo: Zumindest in Klausuren herrscht erheblicher Zeitdruck. Damit ist präzises, aber auch schnelles Arbeiten gefordert. Jeder wird im Laufe der Zeit seine eigenen Methoden entwickeln. Die folgenden Hinweise sind als erste Orientierung gedacht.
Stefan Lorenzmeier
Backmatter
Metadaten
Titel
Europarecht - Schnell erfasst
verfasst von
Stefan Lorenzmeier
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-53246-1
Print ISBN
978-3-662-53245-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-53246-1