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2018 | Buch

Examinatorium BGB AT

Über 700 Prüfungsfragen und 3 Übungsfälle

verfasst von: Prof. Dr. Christian Armbrüster

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Das Werk umfasst über 700 Fragen und Antworten sowie drei Übungsfälle auf Examensniveau zum BGB AT. Dabei werden insbesondere auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Themenfeldern aufgezeigt, in der Art, wie sie in mündlichen Prüfungen gern abgefragt werden. Neben zahlreichen zusätzlichen Fragen enthält die Neuauflage erstmals auch Vertiefungshinweise, die den Nutzern die Prüfungsvorbereitung zusätzlich erleichtern dürften. Das Buch bezweckt, sämtliche examensrelevanten Themen abzuhandeln.​

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1 Einführung
Zusammenfassung
Bedeuten „Bürgerliches Recht“, „Zivilrecht“ und „Privatrecht“ dasselbe oder bestehen Unterschiede?
Christian Armbrüster
2 Grundlagen des Handelns im Rechtsverkehr: Rechtssubjekte, Rechtsobjekte
Zusammenfassung
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten und damit Rechtssubjekt zu sein.
Christian Armbrüster
3 Geschäftsfähigkeit (§§ 104–113 BGB)
Zusammenfassung
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Handlungen wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen und damit Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern, zu übertragen oder aufzuheben. Der Geschäftsfähige kann durch die Abgabe von Willenserklärungen seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten. Die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit sind auf natürliche Personen beschränkt.
Christian Armbrüster
4 Willenserklärung
Zusammenfassung
Was ist eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist die Willensäußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.
Christian Armbrüster
5 Anfechtung
Zusammenfassung
Wie wird der Anfechtungsgegner in seinem Vertrauen auf den Bestand des Rechtsgeschäfts geschützt?
Der Anfechtungsgegner ist – soweit er schutzwürdig ist, was er in den Fällen des § 123 BGB regelmäßig nicht ist – zunächst dadurch geschützt, dass der andere nur bei Vorliegen bestimmter Anfechtungsgründe (§§ 119 ff. BGB) zu einer Anfechtung berechtigt ist.
Christian Armbrüster
6 Formvorschriften
Zusammenfassung
Bedürfen Rechtsgeschäfte einer besonderen Form?
Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich formlos wirksam, können also auch mündlich oder sogar konkludent abgeschlossen werden (vgl. Frage 155). Dies dient der Erleichterung des Rechtsverkehrs und entspricht den Erfordernissen eines effektiven Wirtschaftsverkehrs.
Christian Armbrüster
7 Gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit
Zusammenfassung
Welche Funktion hat § 134 BGB?
§ 134 BGB ist Bestandteil der Inhaltskontrolle von Rechtsgeschäften. Er setzt Rechtsnormen, die nicht selbst die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes regeln, gegen entgegenstehende rechtsgeschäftliche Vereinbarungen durch. So sichert er die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung und die Effektivität der Verbotsnormen.
Christian Armbrüster
8 Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung (§§ 139–141, 144 BGB)
Zusammenfassung
Welchen Zweck verfolgen die §§ 139–141 BGB?
Zweck dieser Normen ist es, im Fall der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts trotzdem dem (mutmaßlichen) Parteiwillen zur Durchsetzung zu verhelfen, und damit die Wahrung der Privatautonomie.
Christian Armbrüster
9 Vertrag (§§ 145–157 BGB)
Zusammenfassung
Was ist ein Vertrag?
Ein Vertrag ist eine Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolges. Er besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen und ist der häufigste Fall mehrseitiger Rechtsgeschäfte.
Christian Armbrüster
10 Bedingung und Zeitbestimmung (§§ 158–163 BGB)
Zusammenfassung
Welche Bedeutung haben die Regelungen der §§ 158 ff. BGB?
Gewöhnlich sind Rechtsgeschäfte mit ihrem Zustandekommen wirksam, etwa eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit Zugang, der Vertrag mit Zugang der Annahme oder die Übereignung mit der Übergabe.
Christian Armbrüster
11 Vertretung und Vollmacht
Zusammenfassung
Welche Gründe machen die Möglichkeit einer Stellvertretung notwendig?
Hierfür gibt es tatsächliche Gründe wie die Arbeitsteilung im modernen Wirtschaftsleben, fehlende Sachkunde oder Abwesenheit, aber auch rechtliche Gründe wie Geschäftsunfähigkeit.
Christian Armbrüster
12 Einwilligung und Genehmigung (§§ 182–185 BGB)
Zusammenfassung
Was versteht man unter Einwilligung und Genehmigung?
Einwilligung ist die vorherige (§ 183 S. 1 BGB), Genehmigung die nachträgliche (§ 184 I BGB) Zustimmung eines Dritten zu einem von einem oder mehreren anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft (§ 182 I BGB). Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das durch eine Einwilligungs- oder Genehmigungserklärung (= empfangsbedürftige Willenserklärung) gebildet wird. Die Zustimmung ist von dem zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäft zu unterscheiden. Auf sie sind die allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte anwendbar.
Christian Armbrüster
13 Fristen, Termine (§§ 186–193 BGB)
Zusammenfassung
Was ist eine Frist, was ein Termin iSv. §§ 186 ff. BGB?
Eine Frist ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen in der Regel eine bestimmte Handlung vorzunehmen ist (z. B. Kündigungsfrist von einem Monat). Der Termin ist dagegen ein bestimmter Zeitpunkt, zu dem eine Handlung vorgenommen werden soll oder eine Rechtswirkung eintritt (z. B. Fälligkeit der Leistung am 1.12., aber auch der Anfangs- und Endpunkt einer Frist).
Christian Armbrüster
14 Verjährung (§§ 194–218 BGB)
Zusammenfassung
Welchen Zweck verfolgt die Anordnung der Verjährung von Ansprüchen?
Die Verjährung ist durch den Schuldnerschutz und das öffentliche Interesse an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gerechtfertigt. Der Schuldner soll vor einer zeitlich unbegrenzten und damit unkalkulierbaren Inanspruchnahme aus ggf. unbekannten, unerwarteten oder auch unbegründeten Forderungen geschützt werden.
Christian Armbrüster
15 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe; Sicherheitsleistung
Zusammenfassung
Wo liegen die Grenzen der Ausübung eines subjektiven Rechts? Welche Regelungen sieht das BGB vor? Aus welchen allgemeinen Grundsätzen ergeben sich Schranken?
Christian Armbrüster
16 Annex: AGG
Zusammenfassung
Wozu dient das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Schutzgut des AGG ist die Würde des Menschen. Sie soll gegen Angriffe auf dessen Achtungsanspruch durch Benachteiligungen im Rechtsverkehr geschützt werden.
Christian Armbrüster
17 Examensfälle
Zusammenfassung
(vgl. BGHZ 137, 205 ff. = NJW 1998, 976 f. und BGHZ 67, 271 ff. = NJW 1977, 194 f.).
Christian Armbrüster
18 Prüfungsübersicht: Anspruchsaufbau
Zusammenfassung
Bei der Fallbearbeitung ist in aller Regel folgende Frage zu beantworten: „Wer (= Gläubiger) will was (= Leistungsgegenstand) von wem (= Schuldner) woraus (= Anspruchsgrundlage)?“
Christian Armbrüster
Backmatter
Metadaten
Titel
Examinatorium BGB AT
verfasst von
Prof. Dr. Christian Armbrüster
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-57274-0
Print ISBN
978-3-662-57273-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-57274-0