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11.11.2024 | Fachkräftemangel | Im Fokus | Online-Artikel

Bis 2034 fehlen 178.000 Arbeitskräfte im Maschinenbau

verfasst von: Mathias Keiber

3 Min. Lesedauer

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Auch im Maschinenbau gehen die geburtenstarken Jahrgänge bald in Rente, junge Arbeitskräfte rücken kaum nach. Eine IW-Studie gibt rentenpolitische und arbeitsrechtliche Handlungsempfehlungen.

Im Maschinenbau gehen in Deutschland in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich 296.000 Beschäftigte in den Ruhestand – und damit rund ein Viertel aller. Aber nur etwa 118.000 kommen nach. Daher könnten der Branche in den nächsten Jahren potenziell 178.000 Arbeitskräfte fehlen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Impuls-Stiftung für den Maschinenbau, den Anlagebau und die Informationstechnik.

Demnach nahm die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen im Maschinenbau zwar in den letzten Jahrzehnten so stark zu wie in keiner anderen Altersgruppe. Nach dem Erreichen des 65. Lebensjahrs sinke der Anteil der Erwerbstätigen jedoch deutlich. Jeder Vierte sehe sich nicht in der Lage, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten. Der Anteil derer mit Wunsch eines vorzeitigen Renteneintritts liege sogar bei rund einem Drittel.

Ansätze für leichtere Weiter- und Wiederbeschäftigung

Die individuelle Entscheidung über den Renteneintrittszeitpunkt basiere auf einer Abwägung zwischen finanziellen Einbußen und dem Wunsch nach Freizeit. Auch das Gefühl, genug geleistet zu haben, spiele eine Rolle. Es stellt sich die Frage, wie Menschen zu einem längeren Verbleib im Erwerbsleben motiviert werden können. Zudem brauche es Ansätze für eine leichtere Weiter- und Wiederbeschäftigung von Rentenbeziehenden in den Unternehmen.

Laut IW können sich zumindest rund 36 % der Beschäftigten vorstellen, auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Beim Einsatz sogenannter "Silver Workers" (gesetzliches Renteneintrittsalter erreicht oder bereits in Rentenbezug) äußerten knapp vier von zehn Unternehmen allerdings arbeits- und sozialrechtliche Probleme. Daraus leitet das IW diese rentenpolitischen und arbeitsrechtlichen Empfehlungen ab:

  • Regelaltersgrenze anheben: Mit Blick auf die demografisch bedingten Herausforderungen sollte die Regelaltersgrenze nicht nur bis zum Jahr 2031, sondern darüber hinaus mit weiter steigender Lebenserwartung angehoben werden. 
  • Vorzeitiger Rentenbezug nur mit Abschlägen: Die Privilegierung des vorgezogenen Rentenbezugs von besonders langjährig Versicherten sollte abgeschafft werden, da ein abschlagfreier vorzeitiger Rentenbezug die Gesetzliche Rentenversicherung belastet und Frühverrentungsanreize setzt.  
  • Anreizneutrale Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug: Die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug sollten angehoben werden, sodass sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter der Regelaltersgrenze annähert. 
  • Vorgezogener Rentenbezug für maximal drei Jahre: Die Phase des vorzeitigen Rentenbezugs muss auf einen engen Zeitraum begrenzt werden, zum Beispiel auf drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenem Rentenbezug: Rente soll das Arbeitseinkommen ersetzen, nicht ergänzen. Ein paralleler Bezug von Rente und Entgelt belastet die Rentenkasse ohne sozialpolitischen Handlungsbedarf. Eine eng definierte Hinzuverdienstgrenze verhindert Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Rentenbezugs. 
  • Sicherungsniveau vor Steuern regelgebunden senken: Das Sicherungsniveau sollte wie bislang regelgebunden sinken. Ein garantiertes Sicherungsniveau von zum Beispiel 48 Prozent sichert die relative Position von Rentenbeziehern in der Einkommensverteilung selbst bei vorgezogenem Bezug. Gleichzeitig erfordert ein garantiertes Sicherungsniveau einen höheren Beitragssatz, der die sozialversicherungspflichtigen Entgelte belastet und den Anreiz zu längerer Erwerbstätigkeit mindert. 
  • Keine weiteren Anreize für die Erwerbsarbeit jenseits der Regelaltersgrenze: Eine abgabenfreie Rentenaufschubprämie oder eine abgabenprivilegierte Erwerbstätigkeit älterer Menschen ist nicht zielführend. Das Rentenrecht prämiert bereits längere Erwerbstätigkeit und einen aufgeschobenen Rentenbezug. Wer im fortgeschrittenen Alter arbeitet, folgt ohnehin häufig dominierenden, nichtfinanziellen Motiven.  
  • Vorbeschäftigungsverbot für Rentenbezieher abschaffen: Um die erneute Beschäftigung von Rentenbeziehern zu begünstigen, ist eine Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots sinnvoll.
  • Hinausschieben der Beschäftigung über die Regelaltersgrenze rechtssicher gestalten: Die Verlängerung einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus muss mit einer Anpassung der Vertragskonditionen einhergehen können.
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