Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeit der Ermittlungsbehörden auch im Bereich des vernetzten und automatisierten Fahrens vor Herausforderungen stellen. Der gewichtige Verfassungssauftrag zur Straftatenaufklärung verlangt, dass die staatliche Strafverfolgung auch mit dem technologischen Fortschritt schritthalten muss. Mit den neuen Technologien gehen aber auch zunehmende Datenspuren und weitergehende Möglichkeiten der Datenanalyse und -verwendung einher und führen dazu, dass strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen heute umfangreichere und sensiblere Einblicke in die private Lebensgestaltung des Einzelnen hervorbringen als früher. Zugleich sind die Ermittlungsbehörden aber auch dem Schutz der Grundrechte verpflichtet. Der Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten und Grenzen das geltende Recht den Ermittlungsbehörden vorgibt, wenn sie Daten aus dem vernetzten und automatisierten Auto verarbeiten möchten, welche gesetzlichen Regelungen noch notwendig sind und wie technische Gestaltung diesen Konflikt abschwächen oder aufheben kann.
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