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23.10.2014 | Fahrzeugtechnik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Honeywell weist Kartellvorwürfe zurück

verfasst von: Christiane Brünglinghaus

2:30 Min. Lesedauer

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Honeywell hat auf die neuesten Entwicklungen bei der Kartelluntersuchung der EU-Kommission reagiert: Laut Honeywell entbehren die Kartellvorwürfe "jeglicher Grundlage". Die Entwicklung des Kältemittels sei "kostenaufwendig und risikoreich" gewesen.

Die EU-Kommission hat vergangenen Montag, 21. Oktober 2014, den nächsten Schritt bei der Kartelluntersuchung gegen die beiden amerikanischen Kältemittel-Hersteller Honeywell und Dupont gemacht: Die Kommission hatte beiden Unternehmen die genauen Beschwerdepunkte zu deren Zusammenarbeit beim neuen Kältemittel R1234yf für Pkw-Klimaanlagen übermittelt. Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission habe die vermutete Absprache zwischen Honeywell und DuPont zu einer Begrenzung der auf dem Markt verfügbaren Mengen des neuen Kältemittels sowie zu einer Einschränkung der technischen Entwicklung geführt. Honeywell und DuPont sind derzeit für Autohersteller die einzigen Bezugsquellen für R1234yf.

Die Übermittlung einer derartigen Mitteilung der Beschwerdepunkte greife dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens jedoch nicht vor, erklärte Brüssel. Im Dezember 2011 leitete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren bezüglich der Entwicklung des neuen Kältemittels R1234yf ein. Mit der übermittelten Mitteilung der Beschwerdepunkte setzt die Kommission diese Untersuchung nun fort.

Honeywell: Im Einklang mit dem Gesetz gehandelt

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Jetzt hat Honeywell zu der Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung genommen. Die in der Mitteilung dargelegten Vorwürfe würden jeglicher Grundlage entbehren, so Honeywell. Sie stünden im Widerspruch zu den Gesetzen der EU, die sie selbst erlassen hat, um die Zusammenarbeit in der Entwicklung von Produkten zu unterstützen. Honeywell sei davon überzeugt, dass alle Handlungen des Unternehmens im Einklang mit dem Gesetz stehen und dass die Europäische Kommission bestätigen werde, dass Honeywell in völliger Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union gehandelt hat.

Nur durch die Zusammenarbeit bei der kostenaufwendigen und risikoreichen Entwicklung sei es Honeywell und DuPont gelungen, R1234yf rechtzeitig zu entwickeln und so die Einhaltung der Frist der EU-Richtlinie zu mobilen Klimaanlagen (MAC-Richtlinie) im Jahr 2017 zu ermöglichen. Honeywell und DuPont hätten Wettbewerb im Markt für R1234yf sichergestellt: Beide Unternehmen würden das Produkt unabhängig voneinander vermarkten und damit in direktem Wettbewerb zueinander stehen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften, mit der sie die Parteien schriftlich von den gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkten in Kenntnis setzt, wie die Kommission erklärt. Die Unternehmen könnten dann die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der Kommission und der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden zu der Sache Stellung nehmen.

Wenn die Kommission, nachdem die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, dennoch zu dem Schluss komme, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, könne sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie das wettbewerbswidrige Verhalten untersagt, und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

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