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08.01.2018 | Fahrzeugtechnik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was Verkehrsteilnehmer 2018 wissen müssen

verfasst von: Christiane Köllner

4:30 Min. Lesedauer

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Neue Regeln und Vorschriften kommen 2018 auf Hersteller, Werkstätten und Kunden zu. Die zehn wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst. Ein Überblick.

Automatisches Notrufsystem E-Call, neue Schadstoffklassen oder verschärfte EuroNCAP-Prüfbedingungen: Wie jedes neue Jahr bringt auch 2018 einige gesetzliche Änderungen mit sich. Ein besonderes Augenmerk müssen Autofahrer im neuen Jahr auf das Thema Abgase legen. 

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Ausblick – Wo geht es hin?

Die Automobilindustrie befindet sich in der Zeit der Erstellung der 8. Ausgabe dieses Handbuches in der vermeintlich größten Umbruchphase ihrer Geschichte.

Neue Regelung für Winterreifen

Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht drohen dem Fahrer statt der bisherigen 60 Euro nach dem neuen Bußgeldkatalog 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Auch der Halter des Autos wird zur Kasse gebeten.

EuroNCAP verschärft Prüfbedingungen

Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP verschärft 2018 die Anforderungen für Crash-Tests. Berücksichtigt werden künftig laut Automobilclub ACE zum Beispiel Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren. Zur Ermittlung des Fußgängerschutzes werden die Tests für Notbremssysteme um die Szenarien längs laufender Fußgänger bei Tag und bei Nacht erweitert. Überarbeitet wurden auch die Messbedingungen von Notbremssystemen für Pkw-Pkw-Unfallszenarien. Höher gesetzt werden künftig auch die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.

Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU)

Nach dem Dieselgate ordnete der Bund für die Zukunft die Pflicht an, die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) einzuführen. Allein die Werte per On-Board-Diagnose zu überprüfen, reichte bislang nicht aus, Defekte oder bewusste Manipulation zu erkennen. Nur im Falle eines Fehlers wurde am Endrohr gemessen. Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos wieder am Auspuff gemessen.

Neue Schadstoffklasse ab Herbst

Ab September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse Euro 6c erfüllen. Dies bedeutet, dass "auch für Ottomotoren mit sehr geringen Rohemissionen Partikelfilter in Betracht gezogen werden müssen", wie Martin Westerhoff in seinem Editorial Abgasnachbehandlung für Euro 6c und RDE für die MTZ 1-2017 schreibt. Und auch die meisten Diesel werden die neuen Stickoxid-Grenzwerte nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (Adblue) einhalten können, ist der ACE überzeugt. "E-Kat und SCR sind die Zukunft", ist sich auch Emissionsexperte Wolfgang Maus im Interview "Fahrzeuge sollten die Luft reinigen können" aus der MTZ 1/2016 sicher. 

Euro 4 für neue Mopeds und Microcars

Ab dem kommenden Jahr gelten die Schadstoffwerte der Euro 4 auch für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Betroffen sind laut ACE neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge, sogenannte Microcars, die zulassungsfrei ab 16 Jahren bewegt werden dürfen. 

Neuberechnung der Kfz-Steuer

Für Neufahrzeuge steigt laut ADAC ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP sollen Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben erhalten, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.

E-Call-Notrufsystem in Neufahrzeugen

Ab 31. März 2018 wird E-Call europaweit in allen "typneuen" Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. E-Call ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung. Die EU-Kommission schätzt mit diesem System eine Verringerung von Unfalltoten bis zu 10 Prozent. 

Diesel-Fahrverbote in Städten

Zu einer der wichtigsten Neuerungen könnten die Fahrverbote für Dieselautos in Großstädten gehören. Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das BVerwg zur Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, könnte dies wegweisenden Charakter haben. Denn: Auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die Stickoxidwerte überschritten.

Steuerbegünstigung für Autogas 

Nachdem ein Auslaufen der steuerlichen Vorteile für Autogas (LPG) abgewendet werden konnte, können Autofahrer auch 2018 von günstigen Gaspreisen profitieren. Der Kraftstoff soll noch bis 2022 von einer vergünstigten Energiesteuer profitieren. Derzeit kann etwa ein Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw mit Gas betrieben werden. "In Europa ist LPG der meistgenutzte automotive Alternativkraftstoff mit ausgeprägter Kerninfrastruktur", zitieren die Springer-Autoren die European LPG Association in ihrem Artikel Der überkritische Aggregatzustand von LPG als Lösung für die LPG-Direkteinspritzung bei modernen Ottomotoren aus der MTZ 9/2017.

Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen

Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im vergangenen Jahr wird ab dem 1. Juli 2018 auch auf allen Bundesstraßen eine Lkw-Maut erhoben. Das mautpflichtige Bundesstraßennetz wächst dadurch auf etwa 40.000 Kilometer an. Der Mautpflicht unterliegen Fahrzeuge und Fahrkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Testverfahren

Quelle:
Manipulation von Abgaswerten

2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ausblick – Wo geht es hin?

Quelle:
Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik

2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Verkehrs- und Infrastrukturpolitik

Quelle:
Politik und Wirtschaft

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