Skip to main content

2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

Fall 30

verfasst von : Peter Balzer, Stefan Kröll, Bernd Scholl

Erschienen in: Die Schuldrechtsklausur I

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Der ambitionierte Jungunternehmer Traumtanz (T) will in München einen „Seniorenwohnpark“ der Oberklasse eröffnen. Für die Erstellung und Finanzierung des Objekts wendet er sich an den Bauunternehmer Grab (G), der ihm gegen entsprechende Sicherheiten die Stundung aller Werklohnansprüche bis zum Verkauf der ersten zehn Wohnungen zusagt. Die Baukosten für die geplanten 15 Wohneinheiten sollen 1,5 Mio. € betragen. T überzeugt seinen besten Freund, den begüterten Blau (B), eine Bürgschaft für den gewährten Kredit zu übernehmen. Die anfänglichen Bedenken von B an der Rentabilität des Projekts zerstreut er durch die Vorlage eines geschönten Geschäftsmodells. Zudem behauptet er gegenüber B, dass er das Geld nur für eine Zwischenfinanzierung brauche, bis er den kurz vor dem Abschluss stehenden Verkauf eines seiner Unternehmen realisiert habe. Mit dem Verkaufserlös, der um die 3 Mio. € liege, werde er die Rechnungen sofort begleichen bzw. das Geld dem G als Sicherheit anbieten, damit dieser B aus seiner Bürgenstellung entlasse. In Anbetracht der angeblich soliden finanziellen Lage von T übernimmt B die Bürgschaft und unterschreibt das von G standardmäßig verwendete Bürgschaftsformular. Tatsächlich stehen die Unternehmen von T kurz vor der Insolvenz und der Kaufinteressent war lange vorher abgesprungen. G, der von der Täuschung gegenüber B nichts wusste, war die finanzielle Lage von T bekannt. In dem von G vorgelegten Bürgschaftsformular heißt es, dass B eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen aus dem Projekt „Seniorenwohnpark“ übernehme.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
1
Vgl. BGH NJW-RR 1992, 1005, 1006. Siehe auch Fall 2 Rn. 22.
 
2
Vgl. Staudinger/Horn (2013) § 765 Rn. 168 m. w. N.
 
3
Vgl. allg. Fall 2 Rn. 41.
 
4
Vgl. nur BGH ZIP 1997, 1058, 1060.
 
5
Vgl. BGH ZIP 1994, 861, 862; Staudinger/Horn (2013) § 765 Rn. 227.
 
6
So ausdrücklich BGHZ 130, 19, 21 f .= NJW 1995, 2553; s. auch Krafka JA 2004, 668, 671.
 
7
Vgl. allg. MünchKomm/Habersack § 765 Rn. 72.
 
8
Siehe dazu BGHZ 130, 19, 31 f. = NJW 1995, 2553; Riehm JuS 2000, 343, 346; MünchKomm/Habersack § 765 Rn. 73 ff.; umfassend zu den verschiedenen Fragen weiter Sicherungszweckerklärungen Nobbe BKR 2002, 747.
 
9
BGHZ 130, 19, 32 f.; 142, 213, 215 f.; MünchKomm/Habersack § 765 Rn. 73; Schmolke JuS 2009, 585, 589.
 
10
BGHZ 130, 19, 32 f.; MünchKomm/Habersack § 765 Rn. 73; Schmolke JuS 2009, 585, 589.
 
11
Vgl. dazu auch Fall 24 Rn. 50 m. w. N.
 
12
Vgl. BGHZ 143, 95, 102; Palandt/Sprau § 765 Rn. 20 m. w. N.; Staudinger/Horn (2013) § 765 Rn. 52.
 
13
BGHZ 76, 222, 229 f.; Palandt/Sprau § 768 Rn. 9.
 
Metadaten
Titel
Fall 30
verfasst von
Peter Balzer
Stefan Kröll
Bernd Scholl
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-45662-0_30