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2009 | Buch

Fallsammlung zum Handelsrecht

Klausuren - Lösungen - Basiswissen

verfasst von: Rocco Jula

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Juristische ExamensKlausuren

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Über dieses Buch

Die Fallsammlung enthält 15 Klausuren mit Musterlösungen, die systematisch die prüfungsrelevanten Schwerpunkte des Handelsrechts abdecken. In der Randspalte ist zusätzlich der Lösungsweg stichwortartig angegeben, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Anmerkungen mit weiterführenden Hinweisen runden die Klausurlösungen ab. In gesonderten Abschnitten vermittelt der Autor das notwendige handelsrechtliche Basiswissen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Das Handelsrecht ist die Kernmaterie des Rechts der Wirtschaft. Es ist daher Pflichtfach für Studierende der rechtsund wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Diese Fallsammlung präsentiert 15 Klausuren, die wichtige, prüfungsrelevante Probleme behandeln. Der Schwierigkeitsgrad jeder Klausur ist wie folgt gekennzeichnet:
  • einfach
  • mittel
  • schwer.
Rocco Jula
2. Basiswissen: Grundlagen der Kaufmannseigenschaft
Zusammenfassung
Das Handelsrecht gilt für Kaufleute und Handelsgesellschaften. Mit Wirkung zum 1. Juli 1998 wurde das Handelsgesetzbuch grundlegend geändert. Die Änderungen betrafen vor allem den Kaufmannsbegriff, das Firmenrecht einschließlich der Unternehmenspublizität sowie Bereiche des Gesellschaftsrechts.
Rocco Jula
3. Basiswissen: Die Firma
Zusammenfassung
Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Dies ist in § 17 I HGB geregelt. Dort heißt es in Absatz 2 weiter, dass der Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden kann.
Rocco Jula
4. Basiswissen: Inhaberwechsel und haftungsrechtliche Konsequenzen
Zusammenfassung
Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, so ist zu klären, inwieweit sich dies auf die Haftungs- und Rechtsverhältnisse auswirkt. Veräußert beispielsweise ein Kaufmann sein Einzelhandelsunternehmen, stellt sich die Frage, ob der Erwerber für alle bestehenden Verbindlichkeiten einstehen muss. Gleiches gilt, wenn die Erben im Falle des Todes des Kaufmanns das Geschäft fortführen oder wenn ein Kaufmann eine Gesellschaft gründet, indem er einen Partner als Komplementär oder als Kommanditisten in sein Handelsgeschäft aufnimmt. Diese Fallgruppen sind im HGB in den §§ 25, 27 und 28 geregelt. Weitere Vorschriften finden sich vor allem im Umwandlungsgesetz, auf das hier jedoch nicht eingegangen werden kann.
Rocco Jula
5. Basiswissen: Aufnahme in ein einzelkaufmännisches Unternehmen
Zusammenfassung
In § 28 HGB wird angeordnet, dass eine Gesellschaft, die durch Aufnahme eines Partners in ein einzelkaufmännisches Unternehmen entsteht, für die Altverbindlichkeiten haftet.
Rocco Jula
6. Basiswissen: Das Handelsregister
Zusammenfassung
Alle Kaufleute und Handelsgesellschaften sind verpflichtet, sich in das Handelsregister an ihrem Sitz eintragen zu lassen. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt. In das Handelsregister kann jedermann Einsicht nehmen, ohne dass er ein besonderes Interesse nachweisen muss. Dieses Einsichtsrecht bezieht sich auch auf sämtliche beim Handelsregister von dem Kaufmann eingereichten Schriftstücke (siehe § 9 HGB).
Rocco Jula
7. Basiswissen: Die Prokura
Zusammenfassung
Die Prokura ist die weitestgehende rechtsgeschäftliche handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann erteilen kann. Rechtsgrundlage sind die §§ 48 ff. HGB. Rechtsgeschäftliche Vollmachten, zu denen im Handelsrecht neben der Prokura die Handlungsvollmacht zählt, sind von den organschaftlichen Vertretungsverhältnissen abzugrenzen.
Rocco Jula
8. Basiswissen: Handlungsvollmacht
Zusammenfassung
Ein Kaufmann kann rechtsgeschäftliche Vollmacht in Form der Prokura oder in Form der Handlungsvollmacht erteilen. In Betracht kommt auch eine BGB-Generalvollmacht, die noch weitergehende Rechte verleiht als die Prokura. Diese ist jedoch äußerst selten. Die Abgrenzung zwischen Prokura und Handlungsvollmacht bereitet keine Schwierigkeiten, da die Prokura ausdrücklich erteilt werden muss. Wird dem Vertreter also nicht ausdrücklich Prokura eingeräumt, handelt es sich in der Regel um eine Handlungsvollmacht, sofern nicht der seltene Fall einer BGB-Generalvollmacht vorliegt. Die handelsrechtliche Handlungsvollmacht ist in § 54 HGB geregelt. Sie berechtigt zu Geschäften, die das Handelsgewerbe, das der Kaufmann betreibt, gewöhnlich mit sich bringt.
Rocco Jula
9. Basiswissen: Selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns
Zusammenfassung
Jedes gewerbliche Unternehmen ist darauf gerichtet, Gewinn zu erzielen. Gewinn kann dauerhaft nur dann entstehen, wenn das Unternehmen wettbewerbsfähig ist, wozu vor allem eine effektive Organisation des Vertriebs gehört. Unabhängig davon, ob das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen, wie etwa Versicherungs- und Bankprodukte, Werk- und Serviceleistungen anbietet, steht es immer vor der Aufgabe, mit möglichst geringen Kosten einen möglichst großen Umsatz zu erzielen. Der Umsatz wird im Vertrieb erzielt. Entscheidende Bedeutung kommt daher dem Umstand zu, wie der Vertrieb organisiert ist.
Rocco Jula
10. Basiswissen: Die Rügeobliegenheit des Kaufmanns
Zusammenfassung
Beliebtes Prüfungsthema ist die Rügeobliegenheit des Kaufmanns. Dies gilt sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen. Die Klausuren 12 und 14 enthalten daher Probleme aus diesem Bereich. Rechtsgrundlage sind die §§ 377 und 378 HGB. Nach § 377 I HGB ist der Käufer bei einem beiderseitigen Handelskauf verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und sich zeigende Mängel unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so ordnet § 377 II HGB an, dass die Ware als genehmigt gilt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Nicht erkennbare Mängel hat der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung dem Verkäufer anzuzeigen.
Rocco Jula
Backmatter
Metadaten
Titel
Fallsammlung zum Handelsrecht
verfasst von
Rocco Jula
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-03576-0
Print ISBN
978-3-642-03575-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-03576-0