1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Familiengerechtigkeit und Sozialstaatlichkeit
verfasst von : Matthias Pechstein
Erschienen in: Neubewertung der Familienarbeit in der Sozialpolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das mir von den Veranstaltern vorgegebene Thema „Familiengerechtigkeit und Sozialstaatlichkeit“ deutet in der Gegenübersetzung der beiden Begriffe bereits darauf hin, daß die beinahe fünfzig Jahre währende Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik nicht von sich aus familiengerechte Verhältnisse geschaffen hat. Dieser — Ihnen bekannte und von mir noch einmal problembezogen aufzubereitende — Befund ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht immerhin erstaunlich. Während sich die grundgesetzliche Verpflichtung auf die Sozialstaatlichkeit der deutschen Rechtsordnung nämlich nur auf das kleine Adjektiv „sozial“ in der Formulierung des Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ zurückführen läßt, will Art. 6 Abs. 1 GG der Familie immerhin einen „besonderen Schutz“ gewähren. Diese Ehre wird ansonsten nur noch der zugleich in Art. 6 Abs. 1 GG genannten Ehe zuteil — die übrigens, das sei hier angemerkt, diesen Schutz unausgesprochen auch nur wegen ihrer grundsätzlichen Ausrichtung auf Familiengründung erhalten hat und verdient.