Es wird bisher keinem Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben, dass er für Zwecke der Kassenbuchführung eine elektronische Registrierkasse einsetzen muss. Hier kann nun der Selbstständige frei entscheiden, ob er nun eine elektronische Registrierkasse unter Berücksichtigung der vorgenannten Anforderung im Rahmen seines Geschäftsbetriebes einsetzt oder lieber weiterhin Kassenberichte (z. B. im Rahmen einer offenen Kasse) führt, aus denen die Bareinnahmen und – ausgaben hervorgehen.
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