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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Felder der Migrationssoziologie

verfasst von : Petra Aigner

Erschienen in: Migrationssoziologie

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Globalisierungsprozesse, demografische Veränderungen, Konflikte, Bürgerkriege, globale Einkommensunterschiede sowie der globale Klimawandel nehmen Einfluss auf internationale und globale Migrationsbewegungen. Dabei können Migrationen auf freiwilliger Basis erfolgen, um zum Beispiel Arbeitsmarkt- oder Bildungschancen wahrzunehmen. Ein Großteil der zeitgenössischen Migrationsbewegungen findet jedoch unfreiwillig statt, beispielsweise in Form von Flucht und Vertreibung, wobei diese hauptsächlich von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder politischer wie religiöser Verfolgung verursacht werden.

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Fußnoten
1
Die Bezeichnung EU 28 bezieht sich auf die 28 EU-Mitgliedsstaaten bis zum 23. Juni 2016. Im Brexit-Referendum wurde von den WählerInnen in Großbritannien beschlossen, dass Großbritannien aus der EU austreten wird. Derzeit ist es jedoch weiterhin Mitglied der Europäischen Union.
 
2
Gesamtheit der Personen ohne Staatsbürgerschaft des jeweiligen Aufnahmelandes.
 
3
Als Personen mit Migrationshintergrund werden in Österreich Menschen bezeichnet, deren Eltern im Ausland geboren wurden (vgl. Statistik Austria 2011b, S. 20). Diese Gruppe lässt sich weiter in Zuwanderer der ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und der zweiten Generation (in Österreich geborene Kinder zugewanderter Personen) untergliedern (vgl. Statistik Austria 2011a, S. 81). Personen mit Migrationshintergrund werden statisch unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft erfasst.
 
4
Anzahl aller Ausländer, einschließlich Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Bürger, mit üblichem Aufenthaltsort im Berichtsland (vgl. Eurostat 2016).
 
5
Personen ohne Staatsbürgerschaft des jeweiligen Aufnahmelandes.
 
6
In der EU 28 lebten 2015 508,2 Mio. Personen (vgl. Eurostat 2016).
 
7
Migrationsregime stellen die Bedingungen für MigrantInnen in jeweiligen nationalstaatlichen Konstrukten dar. Dies umfasst Kontroll-, Steuerungs- oder Regulierungsmechanismen, die nationalstaatliche oder supranationale Regierungen gegenüber MigrantInnen anwenden. Die wechselseitige Wirkungsweise zwischen Einflussnahme von nationalen oder supranationalen Regimen auf Migration und die Reaktion der MigrantInnen zählen hierzu. Migrationsregime beeinflussen Entscheidungen für und gegen Migration von Individuen und Kollektiven.
 
8
Vgl. Oswald 2007, S. 95–97; hier sind bei Einwanderung in offenen Gesellschaften die Zyklen 1) Kontakt – 2) Wettbewerb/Konflikt – 3) Akkommodation – 4) Assimilation zu durchlaufen (vgl. Park und Miller 1921/1969). Solche quasi zwangsläufig verlaufenden Zyklen- bzw. Stufenmodelle wurden jedoch stark kritisiert und auch empirisch widerlegt (vgl. Oswald 2007, S. 96). Akkommodation bedeutet hier, dass Lern- und Anpassungsprozesse durchlaufen werden (ohne völlige Assimilation), die nur partielle Anpassung, aber keine Assimilierung an die Mehrheitsgesellschaft bedeuten (vgl. Heckmann 1992; Langenfeld 2001, S. 283–287).
 
9
Hybridkultur als Austausch unterschiedlicher Quellkulturen wurde als Konzept zuerst im Medienbereich entwickelt (vgl. zum ursprünglichen Hybridkonzept im Kulturbereich Thompson 1994) und in der Folge dann nach und nach auf allgemeine Phänomene multikultureller Grundlagen und interkultureller Verschmelzung ausgeweitet (vgl. für Kulturphänomene Spielmann 2010; für kulturelle Identitätsfragen Kien 2004; Hein 2006 und Karasu 2009). Migrantische Hybridkultur(en) können demgemäß als jene Kulturräume und -inhalte begriffen werden, die Elemente der Zielkultur mit Elementen der Quellkultur derart verbinden, dass Neues hinsichtlich Identität, sozialer Verkehrsformen oder auch des Umgangs mit beiderseitigen Traditionen entsteht (vgl. Aigner 2013b).
 
10
Afro-Carribeans sind Personen schwarzafrikanischen Ursprungs, die heutzutage aus Karibikstaaten mit entsprechenden Bevölkerungsanteilen und britischer oder holländischer Kolonialgeschichte stammen (wie Jamaika, niederländische Antillen u. a.). Die exakte Definition gemäß Oxford English Dictionary: „A person of African descent living in or coming from the Caribbean“ (vgl. Aigner 2012b).
 
11
Hoffmann-Nowotnys (vgl. Abschn. 2.​6) Konzept der Unterschichtung kann diesbezüglich ebenfalls angewandt werden.
 
12
Tier 5 Temporary Worker – Government Authorised Exchange Visa: Das Tier-5-Programm beinhaltet Restriktionen, die Großbritannien den Drittstaatenbürgern bei längerem Aufenthalt in Großbritannien auferlegt. Nur unter speziellen Voraussetzungen werden längere Aufenthalte und besonders Arbeitsvisa in Großbritannien ausgestellt.
 
13
EU 14 vor 2004 (ohne Österreich): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal, Schweden, Spanien, Großbritannien; EU 15: EU-14-Mitgliedsstaaten und Österreich.
 
14
EU-Osterweiterungen = EU-13 Erweiterung: 2004 traten zu den EU-15-Mitgliedsstaaten zehn weitere Staaten bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern; 2007 kamen zwei weitere Staaten hinzu: Bulgarien, Rumänien; und 2013 folgte Kroatien.
Einige der EU 15-Staaten (darunter Österreich) baten sich eine zusätzliche Übergangsfrist der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die zwei neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien aus, die in Österreich bis Ende 2013 andauerte (vgl. BMASK 2013).
 
15
Qualifikations-Mismatch bedeutet, dass MigrantInnen nicht entsprechend ihrer in ihren Heimatländern erworbenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt des Gastlandes eingesetzt werden, sondern meist an unqualifizierten Arbeitsstellen. Ein Migrant aus Bulgarien beispielsweise, der in Bulgarien Medizin studierte und praktizierender Arzt war, wird in Österreich nicht seinem Fach spezifisch am Arbeitsmarkt eingesetzt, denn seine im Ausland erworbene Qualifikation wird nicht anerkannt. Vielmehr findet er sich als Kellner oder Altenpfleger wieder.
 
16
Ohne Landwirtschaftssektor.
 
17
PISA-Studien: PISA steht für „Programme for International Student Assessment“ – die bisher umfassendste Schulleistungsstudie, die international durchgeführt wird. Die Studie ist Teil des Indikatorenprogramms INES der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD 2016). INES dient dazu, den OECD-Mitgliedsstaaten vergleichende Daten über ihre Bildungssysteme zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieses Programms ist es das Ziel von PISA, die Erträge von Schulen in den Teilnehmerstaaten zu untersuchen (vgl. Stanat et al. 2002; vgl. OECD 2012, 2016).
 
18
TIES = The Integration (of the) European Second (Generation): „Im Mittelpunkt […] steht das Thema ,Integrationʻ […] der 2. Generation. […] Das Projekt (besteht) […] in der Erstellung eines […] europäischen Datensatzes mit mehr als 10.000 RespondentInnen in fünfzehn europäischen Städten. […] Diese Daten (ermöglichen) nicht nur ein besseres Verständnis von Integrations prozessen in Europa, sondern (tragen) auch zur Entwicklung zielgerichteter politischer Maßnahmen […] (bei)“ (vgl. TIES online).
 
19
Vgl. u. a. Bacher (2005a, b, 2010), der nach Re-Analyse von Ergebnissen der österreichischen PISA-Studien eine deutliche Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund hinsichtlich Chancengleichheit herausarbeitete. Dies ergibt sich auch aus Ergebnissen von Biffl et  al. (2011c), von Herzog-Punzenberger (2009, 2011) und auch aus der letzten OECD-Studie zu Bildungsfragen (Bildung auf einen Blick, OECD 2012, S. 15 ff., 112 ff., 150 ff., 459 ff.).
 
20
Deutsch, aber auch andere Sprachen betreffend. Neben der ursprünglichen und nach wie vor wesentlichen Pädagogik des Deutschunterrichts innerhalb der Germanistik, die hier bedeutsam ist, wird inzwischen auch in sonstigen universitären Sprachausbildungen und -forschungen (Englisch, slawische Sprachen, romanische Sprachen) eine notwendige sprachliche Frühförderung auf migrantischer Grundlage reflektiert (vgl. u. a. Roos 2007 für Anglistik, Meisel 2007 für Romanistik oder Grahl 2006 für Slawistik).
 
21
A refugee is a person who „owing to a well-founded fear of being persecuted for reasons of race, religion, nationality, membership of a particular social group, or political opinion, is outside the country of his nationality, and is unable to or, owing to such fear, is unwilling to avail himself of the protection of that country […]“ (Convention Relating to the Status of Refugees 1951, Article 1).
 
22
„Refugees have to be outside their country of origin; The reason for their flight has to be a fear of persecution; The fear of persecution has to be well-founded; The persecution has to result from one or more of the 5 grounds […] race, religion, nationality, membership of a […] social group, or political opinion; They have to be unwilling or unable to seek the protection of their country“ (UNHCR 2016).
 
23
Schleppertum und undokumentierte Migrationsbewegungen sind in den genannten Zahlen nicht berücksichtigt, da sie nur mit Schätzungen auf globaler Ebene statistisch erfassbar sind. Jedoch wird vermutet, dass durch Schleppertum irreguläre Migrationen ebenfalls stetig ansteigen.
 
24
Die genaue Zahl der in diesem Jahr nach Deutschland Geflüchteten kann allerdings nur schwer ermittelt werden. Asylsuchende werden zum Teil doppelt registriert, zum Teil gar nicht.
 
25
„The procurement in order to obtain, directly or indirectly, a financial or other material benefit, of the illegal entry of a person into a state party of which the person is not a national or a permanent resident“ (UNOCD 2016).
 
26
„The recruitment, transportation, transfer, harboring or receipt of persons, by means of the threat, or use of force, or other forms of coercion, of abduction, of fraud, of deception, of the abuse of power or of a position of vulnerability, or of the giving or receiving of payments, or benefits to achieve the consent of a person, having control over another person, for the purpose of exploitation“ (UNOCD 2016).
 
Metadaten
Titel
Felder der Migrationssoziologie
verfasst von
Petra Aigner
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-18999-4_3