Chrom(VI)-freie Verfahren zur Vorbehandlung von Kunststoffen sollen in gewohnter Qualität auf die Metallisierung von Kunststoffen vorbereiten. Ein neues Verfahren ermöglicht die REACH-konforme Vorbehandlung von ABS und ABS/PC-Blends.
Die Metallisierung von ABS und ABS/PC-Polymeren ist seit Jahrzehnten Stand der Technik. Die Konditionierung der Kunststoffoberfläche wird dabei durch den Einsatz von Chrom(VI)Oxid in Verbindung mit Schwefelsäure - der sogenannten Chromschwefelsäurebeize - vorgenommen. Diese Beize hat mit bis zu 400 g/l Chromsäure eine sehr hohe Konzentration.
Die dabei verwendete Chromsäure ist als toxisch eingestuft und in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen worden. Daher ist die Verwendung der Substanz ab September 2017 nur noch mit einer Zulassung durch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) erlaubt. Ob und für welchen Zeitraum eine Zulassung erteilt wird, hängt von der Verfügbarkeit, Marktreife und Langzeiterfahrung von alternativen Technologien ab.
Alternative zur konventionellen Metallisierung
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Aus diesem Grund wird seitens der Chemiefachfirmen Zeit und Geld in Entwicklungsarbeit investiert, um schnellstmöglich eine Alternative zur konventionellen Metallisierung von Kunststoffen zu ermöglichen. Mit einem neuen, chromfreien System hat Coventya ein Alternativverfahren entwickelt, das wesentlich milder als die derzeitige Chrombeize ist. Das Verfahren orientiert sich an einem Kaliumpermanganat-basierenden System und bleibt nah am bestehenden Prozess, um einen Umbau der existierenden Galvanikanlagen zu umgehen, und um damit keine bestehenden Kapazitäten einzubüßen.
Rauheitsmessungen auf einem ABS-Substrat mit einer Ausgangsrauheit (Ra) von circa 25 nm zeigen eine Rauheit von bis zu 260 nm nach Beizen in Chromschwefelsäure und lediglich bis zu 75 nm nach dem Beizen in der neuen Kaliumpermanganatbeize. Trotz einer optischen Veränderung ist nach wie vor die Haftfestigkeit in den durchgeführten Haftfestigkeitsprüfungen gegeben.
REACH und seine Folgen
Die Substanzen, für welche die Zulassungspflicht von der ECHA empfohlen wurde, sind Stoffe mit zentralen Schlüsselfunktionen für die Branche. Schaffen es die Betriebe nicht, für diese Substanzen eine Zulassung zu erhalten, dürfen sie diese nicht mehr verwenden — unabhängig von den ökonomischen Folgen für den Betrieb. Eine Einspruchsmöglichkeit gibt es derzeit europaweit nicht, auch die Option einer einstweiligen Verfügung ist nicht gegeben.