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18.12.2014 | Finance + Banking | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was Unternehmer bei Krediten beachten müssen

verfasst von: Andreas Nölting

2:30 Min. Lesedauer

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Die Finanzkrise hat die Spielregeln an den Geldmärkten verändert. Um Kredite zu erhalten, müssen Firmen immer häufiger feste Regeln (Financial Covenants) und vereinbarte Kennzahlen einhalten.

Die Finanzkrise ist noch nicht ausgestanden. Zwar wächst die Wirtschaft leidlich: Die Exporte bleiben auf einem hohen Niveau und die Zahl der Arbeitslosen ist rückläufig. Doch das Misstrauen gegenüber der volkswirtschaftlichen Stabilität allerdings ist weiterhin gewaltig. Viele Firmen halten sich trotz des günstigen Zinsniveaus mit Investitionen zurück. Die Angst vor Blasen an den Geldmärkten ist spürbar.

Die Euro-Schuldenkrise hat die Spielregeln an den Finanzmärkten verändert. Die Banken müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden eine vorgegebene Eigenkapitalquote nachweisen und faule Kredite aus ihren Büchern bereinigen. Gleichzeitig wird die Risikobeurteilung von Schuldnern vor und während der Kreditlaufzeit immer wichtiger – was gerade für die Finanzierung mittelständischer Firmen essentiell ist: Sie müssen sich bei ihren Krediten an gewisse juristische Absprachen und vereinbarte Kennzahlen halten.

Frühwarnsystem für die Kreditgeber

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Ein wichtiges Gläubigerschutzinstrument sind hierfür so genannte Financial Covenants, also kreditvertragliche Nebenvereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, heißt es in einer aktuellen Studie „Financial Covenants in der Unternehmensfinanzierung 2014“ von der Strategieberatung Roland Berger und der HHL Leipzig Graduate School of Management. „Gerade wenn sich finanzwirtschaftliche Veränderungen ankündigen, werden Financial Covenants in der Unternehmensfinanzierung immer wichtiger. Firmen, die ihre Finanzierungspolitik entsprechend anpassen, haben bessere Chancen für die Zukunft,“ meint daher Berger Finanzexperte Dr. Matthias Holzhammer. Er beobachtet, dass diese Instrumente im deutschsprachigen Wirtschaftsraum „starken Zuspruch“ finden.

Covenants sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten und somit Vertragspflichten, deren Nichteinhaltung einen Vertragsverstoß darstellt und damit die andere Partei zur Kündigung des Kreditvertrages berechtigt, heißt es auf Seite 183 im „Praxishandbuch Debt Relations“ von Peter Thilo Hasler, Markus Launer und Martin Wilhelm. Das durch die Financial Covenants geschaffene Frühwarnsystem solle den Kreditgebern die Möglichkeit geben, wenn sich die wirtschaftliche Lage der Kreditnehmerin verschlechtert, frühzeitig gegenzusteuern und entsprechende „Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen zu können, schreiben die Autoren. Dabei unterscheiden sie drei verschiedene Covenant-Modelle:

Drei Financial Covenant-Modelle

  • Incurrence based Covenants: Sich verpflichten den Gläubiger, sich im Rahmen bestimmter Schwellenwerte zu bewegen, ziehen aber keine starren Grenzen für die laufende Einhaltung.

  • Maintenance Covenants: Sie setzen die dauerhafte Einhaltung der Vereinbarungen voraus und bieten daher für den Kreditnehmer einen strikten Rahmen, in dem er sich bewegen kann.

  • Covenant light: Sie reduzieren das Modell der Vereinbarungen erheblich und definieren nur gewisse Situationen, bei denen die Regeln gelten.

Fazit: Die Zeiten, in denen Kreditvergaben von Banken an Unternehmen allein auf Vertrauen oder jahrelange Geschäftsbeziehungen basierten, sind definitiv vorbei. Unternehmer müssen sich zwangsläufig mit dem juristischen Regelwerk der Covenants beschäftigen, um die Finanzierung ihrer Firmen langfristig und kostengünstig zu sichern.

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