Skip to main content

23.05.2017 | Finanzbranche | Nachricht | Online-Artikel

Geldwäschegesetz steigert Aufwand für Kreditinstitute

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Das novellierte Geldwäschegesetz ist verabschiedet. Zum 26. Juni 2017 werden damit die Änderungen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Auf Banken wie Unternehmen kommen erweiterte Compliance- und Prüfungsflichten zu.

Die Neuregelungen der erweiterten EU-Geldwäscherichtlinie sehen unter anderem strengere Vorgaben bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen von Unternehmen und der Identifikation von Geschäftspartnern oder Kreditnehmern vor. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Sie soll

  • geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, 
  • analysieren und 
  • bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. 

Ihre Aufgaben und Kompetenzen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie neu geregelt. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen künftig in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden. Dieses soll laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche erschweren. Zudem gilt eine niedrigere Bargeldannahmegrenze für Güterhändler. Außerdem werden die Bußgeldregeln bei Verstößen verschärft. 

Risikoprüfung flexibel anpassen 

Geldwäscherechtlich Verpflichtete müssen über ein entsprechendes internes Risikomanagement verfügen und das jeweilige Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgestuft danach ausrichten. Dabei müssen sie in ihrer Risikoanalyse die Kundenstruktur und angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie die Transaktionsrisiken prüfen und ihre Maßnahmen entsprechend angepasst steuern. Dies alles muss dokumentiert werden. Im Gesetz zur Begleitung der Geldtransferverordnung (GTVO) werden unter anderem die verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen angepasst. 

Mit dem novellierten Geldwäschegesetz will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Lücken in der Überwachung der Geldwäsche auf Länderebene schließen. Denn laut einer Studie von Professor Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für das BMF beträgt das Geldwäschevolumen in Deutschland einschließlich Gastronomie und Glücksspiel mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr.

Aufwand steigt

Insbesondere im Datenmanagement entsteht aus Expertensicht für Kreditinstitute vor dem Hintergrund der erweiterten EU-Geldwäscherichtlinie durch die risikobasierten Verfahren mehr Aufwand. So müssen sie beispielsweise feststellen, ob bei Zahlungen die Felder zum Auftraggeber und Empfänger regelkonform ausgefüllt und auch nachvollziehbar sind. Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Compliance bei Lexis Nexis Risk Solutions, merkt außerdem an, dass in vielen Banken Instrumente für die Geldwäsche-Compliance auch heute noch nicht richtig in die IT-Infrastruktur integriert seien. "Deshalb benötigen sie im Onboarding-Prozess vor allem für die Überprüfung von Personen und mittelständischen Unternehmen mit Sitz im Ausland bis zu einer Woche Zeit und mehr", sagt Günay. Durch eine effizientere Verknüpfung mit dem Backoffice könne das Frontoffice beispielsweise einen ersten Compliance-Check durchführen und "grundlegende Informationen über den potenziellen Kunden erhalten – etwa, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt oder ob es Eintragungen auf Sanktionslisten gibt". Solche schlankeren Prozesse erlaubten eine schnellere Aufnahme des Kunden und damit eine schnellere Nutzung des Kontos. "Das würde die Wettbewerbsposition einer Bank auf dem Markt wesentlich verbessern", glaubt Günay.

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren