Ab 2025 gelten wichtige Änderungen im Rechnungswesen: Im B2B-Bereich müssen Unternehmen Rechnungen zumindest elektronisch empfangen können. Für die Rechnungsstellung gibt es gestaffelte Einführungstermine. Doch der Prozess befindet sich weiterhin im Fluss.
Tschüß Papier-Rechnung: In Deutschland sollen E-Rechnungen im B2B-Bereich ab 2025 obligatorisch werden.
magele-picture / Fotolia
Die Rechnungsstellung wird in Zukunft digital. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Grundstein für die elektronische Rechnung im B2B-Bereich gelegt. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG ind der Fassung des Wachstumschancengesetzes definiert, was sich der Gesetzgeber darunte vorstellt: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht." Es werden also nur noch bestimmte Rechnungsformate innerhalb der geschäftlichen Beziehung von Unternehem untereinander zugelassen. Hierzu gehört beispielsweise die X-Rechnung. Eine Forderung in Form einer PDF-Datei entspricht diesen Vorgaben nicht.
Übergangsfristen gelten nur für den Rechnungsversand
Für die Rechnungsstellung werden noch einige Übergangsfristen gewährt: Noch bis Ende 2026 können Unternehmen Rechnungen in Papierform oder als PDF versenden, wenn der Empfänger damit einverstanden ist. Ab 2027 ist das nur noch für Unternehmen möglich, deren Vorjahresumsatz weniger als 800.000 Euro beträgt. Und ab 2028 sind die Vorgaben zwingend Pflicht für alle.
Wer nun jedoch glaubt, dass für 2025 noch keine Änderungen anstehen, der irrt. Unternehmen müssen ab 2025 zumindest E-Rechnungen empfangen können. Das stellt auch das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums klar. Adressaten können dafür beispielsweise ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen. Nicht erforderlich ist hingegen ein gesondertes E-Mail-Postfach. dass ausschließlich für den Empfang elektronischer Rechnungen eingerichtet wird.
Rechnungsprozess ist an kommende EU-Pläne anzupassen
Die Finanzverwaltung stellt ausdrücklich klar, dass die Beteiligten abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren können. Allerdings ist davon auszugehen, dass dieser Prozess noch einmal angepasst werden muss, da aufgrund von EU-Plänen ein zentrales Meldesystem vorgesehen ist.
Tipp: Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums informiert umfassend zur Einführung der neuen E-Rechnung. Unternehmen sollten sich damit intensiv auseinandersetzen und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.