Zum Inhalt

Zweite Phase der Überbrückungshilfe startet Oktober

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Noch bis zum 30. September können Anträge auf Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 gestellt werden. Für die Monate September bis Dezember beginnt die Antragsfrist voraussichtlich im Oktober 2020. 

Anträge auf die Überbrückungshilfe sind nur über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich.


Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge hierfür sind voraussichtlich ab Oktober möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) weist darauf hin, dass Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe, die die Fördermonate Juni bis August 2020 umfasst, spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden müssen. Ein rückwirkender Antrag nach diesem Stichtag ist nicht möglich.

Unternehmen müssen aber ihren Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer kontaktieren, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Anträge können nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleistern gestellt werden. 

Dienstleister brauchen Zugang zum Online-Antragsportal

Diese betreuen dabei den gesamten Prozess für ihre Mandanten – von der Antragstellung über die Bescheidung bis zur Schlussabrechnung. Hierfür nutzen diese das bundesweite Online-Antragsportal. Zur Nutzung des Portals ist ein Account nötig, der entweder über die Zugangsdaten des Nutzerkontos Bund erfolgt, sofern ein solches besteht. Wer kein Nutzerkonto Bund besitzt, muss sich mittels PIN-Brief registrieren. 

Grundsätzlich sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl, Selbständige und Freiberufler aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion) sowie gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt. Die genauen Bedingungen erläutert das BMWi auf einer gesonderten Homepage.

print
DRUCKEN

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Subventionsschub durch Corona?

  • Open Access
  • Ökonomische Trends

Ausblick: Nach der Krise ist nicht vor der Krise

Das Kapitel beschäftigt sich mit der Auswirkung des disruptiven Charakters von Krisen. Insbesondere für die Coronakrise wird argumentiert, dass die Welt nach der Krise eine andere sein wird. Trotz aller Herausforderungen, die eine Krise mit sich …

Kostenmanagement und -controlling

In dieser Lerneinheit sollen Sie folgende Lernziele erreichen: Kenntnis von der Einbettung des Kostenmanagements und Kostencontrollings in den betrieblichen Zusammenhang erlangen, Überblick über die Zielkostenrechnung erhalten, Überblick über die …

Berater und Beratungsverhältnis in Krise und Insolvenz

Die Unternehmenskrise stellt auch die beteiligten Berater vor besondere Herausforderungen. Dies gilt zunächst auf fachlicher Ebene für die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Sanierung und Insolvenz. Die richtige …

Die Krise kommt mit Wucht

  • Strategie

Deutsche Unternehmen können mit Factoring und Leasing ihre Liquidität verbessern. Die Nachfrage nach den alternativen Finanzierungsinstrumenten ist groß. 

Die Covid-19-Krise

Mit der Kurve tanzen – das ist weltweit eines der Leitmotive, seitdem alle Länder versuchen, die Wucht der Covid-19 Exponentialfunktion einzudämmen. Und zugleich steht diese Metapher für die besonderen Merkmale dieser Krise. Zum einen dafür, dass …

    Bildnachweise
    Fördermittel/© PhotographyByMK / Fotolia, Salesforce.com Germany GmbH/© Salesforce.com Germany GmbH, IDW Verlag GmbH/© IDW Verlag GmbH, Diebold Nixdorf/© Diebold Nixdorf, Ratiodata SE/© Ratiodata SE, msg for banking ag/© msg for banking ag, C.H. Beck oHG/© C.H. Beck oHG, OneTrust GmbH/© OneTrust GmbH, Governikus GmbH & Co. KG/© Governikus GmbH & Co. KG, Horn & Company GmbH/© Horn & Company GmbH, EURO Kartensysteme GmbH/© EURO Kartensysteme GmbH, Jabatix S.A./© Jabatix S.A.