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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Finanzinstitute: Definition und Bedeutung

verfasst von : Dr. Yvette Bellavite-Hövermann

Erschienen in: Rating von Finanzinstituten

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Begriff Finanzinstitut ist allgegenwärtig, und das nicht nur in der Wirtschafts- und Finanzwelt, sondern auch und gerade in Lehre und Politik. In der Fachsprache kommt ihm seit Inkrafttreten neuer Aufsichtsregeln Anfang 2014 besondere Bedeutung zu. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er eher als Oberbegriff bzw. Synonym für Kreditinstitute, Broker- oder Börsenmaklerfirmen, Banken mit ihren diversen Unterarten wie Handels-, Investment-, Genossenschafts- und Geschäftsbanken, Sparkassen, Investmentfonds oder Finanzdienstleistungsinstitute verwendet. Manche verstehen darunter gar noch umfassender die Finanzbranche oder gleich den gesamten Finanzsektor. Solange die unspezifische Verwendung nicht den Blick auf die enge Definition im regulatorischen Umfeld verstellt, ist sie völlig unschädlich. Aber da sie sogar in Fachkreisen üblich ist, könnte es durchaus zu irrigen Schlussfolgerungen bzw. falschen Verhaltens- oder Handlungsentscheidungen kommen. Um es mit Ludwig Wittgenstein zu fassen: „Die Bedeutung eines Wortes ist sein Gebrauch in der Sprache.“ Der Gebrauch eines Wortes wird durch Regeln bestimmt, vergleichbar der Verwendung einer Schachfigur. Somit hängt die Bedeutung eines Wortes elementar mit seiner Regelhaftigkeit zusammen: ohne genaue Definition kein Spielverständnis!

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Fußnoten
1
Es bestehen verschiedene Vereinbarungen und Vorgaben zu länderübergreifender Zusammenarbeit und Informationsaustausch auf EU-Ebene (mit der Europäischen Kommission § 7a KWG; mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde § 7b KWG; mit dem Europäischen Bankenausschuss § 7c KWG, mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken § 7d KWG). § 8 KWG regelt die „Zusammenarbeit mit anderen Stellen“.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bellavite-Hövermann/Hintze/Luz/Scharpf (2001): Handbuch Eigenmittel und Liquidität nach KWG. Bellavite-Hövermann/Hintze/Luz/Scharpf (2001): Handbuch Eigenmittel und Liquidität nach KWG.
Zurück zum Zitat Gendrisch/Gruber/Hahn (2014): 2. Aufl., Handbuch Solvabilität, Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen an Kreditinstitute. Gendrisch/Gruber/Hahn (2014): 2. Aufl., Handbuch Solvabilität, Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen an Kreditinstitute.
Zurück zum Zitat Hannemann/Schneider/Weigl (2013): 4. Aufl., Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Hannemann/Schneider/Weigl (2013): 4. Aufl., Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Metadaten
Titel
Finanzinstitute: Definition und Bedeutung
verfasst von
Dr. Yvette Bellavite-Hövermann
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04195-3_1