1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Flugpreise
verfasst von : Prof. Dr Wilhelm Pompl
Erschienen in: Luftverkehr
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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In der Verkehrswirtschaft versteht man unter Tarifen “für einzelne Anbieter oder den Verkehrsträger bindende, nach Leistungsarten geordnete und über längere Zeit gültige Verzeichnisse der Preise und Beförderungsbedingungen.”1 Sie regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen die Verkehrsunternehmen bereit sind, mit den Nachfragern Beforderungsverträge abzuschließen. Häufig wird das Aufstellen von Tarifen von den staatlichen Aufsichtsbehörden gefordert, so auch im Linienverkehr vieler Staaten.2 Nach der im EC AC-Abkommen von 1967 getroffenen Definition bedeutet im Luftverkehr der “Ausdruck TARIF die Preise, die für die Beförderung von Fluggästen und Fracht zu zahlen sind und die Bedingungen, nach denen sie berechnet werden, einschließlich der Preise und Bedingungen für Agentur- und Vermittlerdienste, aber nicht einschließlich der Preise oder Bedingungen für die Beförderung von Post.”3 Der im folgenden in diesem Sinne gebrauchte Begriff umfaßt also auch Beförderungspreise und Anwendungsbedingungen, die nicht von staatlichen Stellen genehmigt werden (wie etwa die Flugpreise für Flüge innerhalb der EU oder inneramerikanischen Tarife) oder die außerhalb der IATA-Verkehrskonferenzen vereinbart wurden.