Durch mehrere gesetzgeberische Maßnahmen hat sich der Gesetzgeber der Förderung der Elektromobilität angenommen. Diese Regelungen unterstützen – aus der Sicht von Arbeitnehmern – die traditionellen Regelungen in § 9 EStG, d. h. den Werbungskostenabzug, ohne jedoch Werbungskosten im Sinne des Gesetzes zu sein. Da diese Regelungen aber wie Werbungskosten wirken, sind sie hier in einem gesonderten Kapitel dargestellt.
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten