2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
FSM — Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.
verfasst von : Hans-Bredow-Institut
Erschienen in: Medien von A bis Z
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Verantwortlich für die Rechtmäßigkeit von online angebotenen Inhalten sind auf einer ersten Stufe die Anbieter und Vermittler dieser Inhalte. Aus diesem Grund verpflichter der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (→ Jugendschutz) die Anbieter von Online-Diensten, die jugendgefährdende Inhalte enthalten, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Anbieter eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag können sich Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle staatlich anerkennen lassen, wodurch sie ihre Mitglieder in gewissem Umfang vor staatlichen Sanktionen schützen können. Die FSM wurde im November 2004 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von der Kommission für Jugendmedienschutz (→ KJM) anerkannt. Die FSM hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der jedermann auf elektronischem Wege den Verstoß gegen den Verhaltenskodex beanstanden kann. Richtet sich die Beschwerde gegen einen ausländischen Diensteanbieter, wird sie von der FSM an das jeweilige Selbstkontrollorgan des fraglichen Staates weitergeleitet, sofern ein solches existiert.