Die Organisation der Unternehmungsführung oder kurz die Führungsorganisation einer Unternehmung stellt einen zentralen Ausschnitt aus dem Gesamtproblem der Unternehmungsorganisation dar. Das Objekt dieses Organisationsthemas — die Unternehmungsführung — kann zum einen aus einer institutionalen Perspektive und zum anderen aus einer funktionalen Blickrichtung charakterisiert werden1. Diese beiden Sichtweisen repräsentieren allerdings nur verschiedene Seiten der gleichen Medaille.
Die Spitzenorganisation als zentraler Gegenstand der Unternehmensverfassung113 regelt die Teilhabe bestimmter Personen und Personengruppen an der Formulierung und Realisierung der Zielsetzungen einer Unternehmung. Sie sorgt mit den festgelegten Rechten und Pflichten der verfassungsmäßig legitimierten Handlungsträger für eine Kanalisierung der Einflussnahmen auf das Unternehmungsgeschehen oder genauer: auf die Unternehmungsführung. Diese Führungsbeteiligung dient namentlich dem Ausgleich der Interessen zwischen der Unternehmung und ihrer Umwelt sowie zwischen den diversen Interessengruppen innerhalb der Unternehmung.
Das Topmanagement einer Unternehmung wird von den Mitgliedern des Organs gebildet, das im Kreis der gesellschaftsrechtlichen Gremien nach seinen gesetzlichen und statutarischen Befugnissen den organisationstheoretischen Vorstellungen von der Hierarchiespitze bzw. Unternehmungsleitung am nächsten kommt (Leitungsorgan)411. Die organisatorischen Fragen des Topmanagements — kurz also das Feld der Leitungsorganisation — beziehen sich im Kern auf zwei Gestaltungsbereiche412. Zum einen sind im Fall einer multipersonalen Besetzung des Leitungsorgans die Kompetenzen der einzelnen Topmanager und ihre Kooperation innerhalb dieses Gremiums zu regeln (organinterne Leitungsorganisation). Zum anderen muss das Topmanagement (bei uni- wie bei multipersonalen Leitungsorganen) organisatorisch mit den nachgelagerten Ebenen der Unternehmungshierarchie verknüpft werden. Dieses Gestaltungsproblem der organübergreifenden Leitungsorganisation markiert gewissermaßen das hierarchiebezogene Pendant zur organisatorischen Einbindung des Leitungsorgans in das System der rechtlichen Gremien, die den Gegenstand der Spitzenorganisation bildet.