Die Bundesregierung will Steuerbegünstigungen für Erdgas erhalten, diejenigen für Flüssiggas dagegen streichen. Das hat das Bundeskabinett am 15. Februar beschlossen. Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird, soll über 2018 hinaus bis 2026 steuerbegünstigt bleiben. Die Steuerermäßigung wird bis 2024 im gleichen Umfang wie bisher fortgesetzt. Für die folgenden Jahre findet eine Degression statt.
Für Flüssiggas, auch Autogas genannt, sollen die Steuervorteile im kommenden Jahr hingegen ganz wegfallen. Während mit Flüssiggas etwa eine halbe Million Autofahrer unterwegs sind, sind es beim Erdgas deutlich weniger. Die Fortschreibung der bisherigen Steuererleichterung für Erdgas war bereits Inhalt des Koalitionsvertrags. Das Gesetz passt im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an, und zwar zum Beihilferecht und zur Energiesteuerrichtlinie.
Lob für das neue Gesetz kam naturgemäß von der Interessensvereinigung Zukunft Erdgas. "Das Verkehrsministerium schafft jetzt aber eine stabile Planungssicherheit bis 2026 und damit gute Voraussetzungen für die Entwicklung des alternativen Kraftstoffs. Hersteller, Kunden und Tankstellenbetreiber bekommen jetzt Klarheit", sagt Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas. Nach Angaben des Verbandes sei ein ausschlaggebender Grund für die Fortschreibung der Steuerermäßigung gewesen, dass Erdgas auch regenerativ zu erzeugen ist. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie. Bereits heute habe Erdgas bundesweit im Schnitt einen 20-prozentigen Biomethan-Anteil und trage so zur Entlastung des Klimas bei.