Für die Zeit der Früh- und Hochindustrialisierung (etwa 1840 bis 1900) lässt sich die Zahl der berufstätigen Ingenieure lediglich schätzen. Bis zur Reichsgründung von 1871 stand den insgesamt etwa drei- bis fünftausend Regierungsbauräten, kommunalen Baubeamten sowie staatlich besoldeten Vermessungstechnikern eine vermutlich kaum größere Zahl angestellter technischer Experten in der Industrie gegenüber. Darüber hinaus lassen sich wenige Hundert Freiberufler, sprich Einzelselbständige, in der halbstaatlich organisierten Dampfkesselüberwachung identifizieren.
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Alle Fälle linear interpoliert. Um durchgehende Zeitreihen zu erhalten, sind hier die höheren technischen Berufe am Beispiel der angestellten Chemiker dargestellt. Vgl. dazu u. a. Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch, Bd. 2, S. 67 f. sowie Bd. 3, S. 57 f.
Vgl. Abb. A.2 Analog zu den elementar bildenden mittleren Schulen firmierten die Höheren Maschinenbauschulen als Mittelschulen. Die Niederen Maschinenbauschulen nahmen den formalen Rang von Fachschulen ein, zu denen auch die handwerklich, also elementar berufsbildenden Schulen gehörten. In Anlehnung an den zeitgenössischen Usus wird hier im Folgenden von Mittelschulen als Klammerbegriff für beide Formen gesprochen.
Berechnet nach Tab. A.1 sowie einer Berufsdauer von 32 Jahren und einer Studiendauer von acht Semestern (4 Jahre). Die Hospitanten und Gasthörer wurden mitberücksichtigt, da ihre Studienleistungen auf dem Arbeitsmarkt als adäquat galten. Vgl. dazu UArch Chemnitz, 302/IV/1577.
Vgl. Hoffmann, Wachstum, S. 390–393. Allerdings handelt es sich bei diesen Nettoproduktionswerten de facto lediglich um die Beschäftigungsentwicklung, die auf Basis der branchenspezifischen Pro-Kopf-Produktivität von 1936 in Produktionsindizes umgerechnet wurde. Zur Branchenentwicklung vgl. Chandler, Scale; Plumpe, I.G. Farbenindustrie A.G.; Czada, Elektroindustrie.
Kocka, Unternehmensverwaltung, S. 280, 470, 563, 574 (eigene Berechung; wie Tab. 2.2). Merkwürdig mutet die Interpretation von Laer, Arbeitsmarkt, S. 161, an, der davon ausgeht, dass das Wachstum des Ingenieurarbeitsmarktes durch den steigenden Maschinisierungsgrad limitiert wurde. Demnach wurden Ingenieure von Maschinen substituiert!
Die Angaben für Siemens beziehen sich auf Siemens & Halske (1890: Charlottenburger Werk; 1910: Gesamtunternehmen). Sp. 4: Die Angaben für G. Fischer schließen die Meister ein.
Vgl. Metz, Innovationsindikatoren, S. 29–41 und 107–125, zum internationalen Vergleich Murmann, Knowledge. Dabei sei auf die Problematik hingewiesen, Patentanmeldungen als vorrangigen oder gar alleinigen Indikator für ‚Innovationen‘ heranzuziehen. Der ‚Umfang‘ des jeweiligen Patents bleibt dabei ebenso unberücksichtigt wie die Anmeldeneigung bzw. -kultur.
Vgl. Pierenkemper, Unternehmensgeschichte, S. 145. Zur Eisen- und Stahlindustrie als entsprechendem Forschungsschwerpunkt vgl. Kleinschmidt, Rationalisierung und Welskopp, Arbeit.
Vgl. Hoffmann, Wachstum, S. 104 f. (jeweils Nettoinvestitionen als Anteil am Nettosozialprodukt). In diesem Zuge stieg der (absolute) Kapitalstock natürlich weiter an. Auch in der zeitgenössischen Debatte wurde bereits ein Zusammenhang zwischen der Kapitalknappheit und den wachsenden unternehmerischen Rationalisierungsanstrengungen konstatiert. Vgl. dazu v. Holzer, Beitrag zu einer Systematik der Rationalisierung von Fabriken, in: Maschinenbau 6 (1927), S. 15–17 sowie einen Beitrag des Kostenrechnungs-‚Papstes‘ Eugen Schmalenbach, in: ebenda, S. 503–509.
Vgl. Kleinschmidt, Rationalisierung, S. 234–364; Freyerberg, Rationalisierung; Welskopp, Arbeit; Brady, Movement sowie von den neueren Unternehmensstudien: Feldenkirchen, Siemens, S. 224–231 und Pierenkemper, Krise (Krupp), S. 218–234.
Zur Ford-Rezeption bis 1925 vgl. Gottl-Ottlilienfeld, Fordismus. Paradoxerweise wurde die Zwischenkriegszeit gleichzeitig von manifesten Aversionen gegen amerikanische Unternehmenskulturen geprägt. Vgl. Flik, Ford sowie ZUG 49 (2004), S. 242 f.
Daher sprachen die Zeitgenossen auch von einer Verwissenschaftlichung der Produktion. Vgl. Braun/Kaiser, Energiewirtschaft, S. 52–60; Bönig, Fließbandarbeit, S. 96–175; Kleinschmidt/Welskopp, Amerika.
Zur betriebsübergreifenden Standardisierung von Werkstücken und dem 1917 gegründeten Deutschen Institut für Normung (DIN) vgl. zusammenfassend NZI 21 (1927), S. 71. Zur hier einschlägigen national(wirtschaftlich)en Argumentation vgl. Föllmer, Verteidigung, S. 196–228.
Vgl. Hohorst/Kocka/Ritter, Arbeitsbuch II, S. 69; Petzina/Abelshauser/Faust, Arbeitsbuch III, S. 57; AfA-Bund, S. 26 und auch Priamus, Angestellte, S. 11–15.
Vgl. Jäckel, Statistik, S. 26 f. Durch die Fokussierung der Großindustrie werden die Autodidakten hier vermutlich untergewichtet. Überdies lässt sich für das hoch entwickelte Berliner Industrieprofil, das von den Elektrounternehmen Siemens und AEG geprägt war, ein nochmals überdurchschnittlich hohes Qualifikationsprofil annehmen.
Durchgesehen wurden neben der Zeitschrift des Verbandes Deutscher Diplom-Ingenieure und der Deutschen Techniker Zeitung die Norddeutsche Zeitschrift für die gesamte technische Industrie (NZI, seit 1906), die VDI-Nachrichten (seit 1921), Stahl und Eisen (seit 1881), Maschinenbau – der Betrieb/Wirtschaft (seit 1921/1922) sowie der seit 1922 gedruckt vorliegende Stellennachweis für naturwissenschaftlich-technische Akademiker. Auch der VDDI musste seinen Mitgliedern gegenüber einräumen, dass „völlige Unklarheit [besteht], ob ein Akademiker gesucht werde oder nicht.“ K. Friedrich, Der Verband und seine Arbeit, in: TuK 15 (1925), S. 99–101, hier 99.
Im Jahr 1875 beschäftigten Siemens und Halske immerhin drei dieser so genannten technischen Korrespondenten. Vgl. Kocka, Unternehmensverwaltung, S. 141 f.
Vgl. ZVDI 52 (1908), S. 702–721, hier 703 f. Riedlers grundsätzliche Argumentation zu Gunsten der akademischen Ingenieurausbildung traf auf erheblichen Widerspruch. Unter anderem wurde er vom VDI-Vorsitzenden Theodor Peters ebd. als „Reaktionär“ beschimpft, wofür er sich „herzlich bedankte.“
Dementsprechend förderten die Nationalsozialisten vornehmlich die Mittelschulen. Zum folgenden vgl. König, Ingenieure, S. 237 f.; ZVDI 58 (1914), S. 768 (Bericht des Datsch).
Vgl. Lundgreen, Ausbildung; Sander, Ingenieurwesen. Das technische Unterrichtswesen fiel üblicherweise unter die Zuständigkeit der Gewerbeministerien der Länder.
Vgl. ZVDI 61 (1917), S. 503. Obgleich bereits in den frühen 1950er Jahren in Angriff genommen, konnte in der Bundesrepublik erst 1971 ein so genanntes Ingenieurgesetz endgültig verabschiedet werden. Bei allerdings weit reichenden Ausnahmeregelungen für im Berufsleben stehende Praktiker (Ing. grad.) wurde das Führen des Ingenieurtitels auf Hoch- und Fachschulabsolventen begrenzt.
Vgl. Berghoff, Kleinstadt; Schulz, Ausbildung, S. 157 sowie die eigens zu diesem Zweck angestellte Erhebung des MAN-Generaldirektor Carl von Bach in UArch Chemnitz, 302/IV/1577.
Bei den für Siemens 1876 ausgewiesenen ‚Mittelschulabsolventen‘ handelt es sich um Abgänger der Provinzial-Gewerbeschulen, einer vornehmlich preußischen Vorform der Höheren Maschinenbauschulen.
Vgl. Abschn. 2.6. In der recht umfangreichen historischen Erforschung der chemischen Industrieunternehmen werden die beruflichen Verhältnisse der Chemiker kaum berücksichtigt: Vgl. Hippel, Weg; Johnson, Macht; Plumpe, I.G Farbenindustrie; Gartmayer, Angestellte. Kaum mehr dazu findet sich bei Johnson, Academic.
Auf den Technischen Hochschulen wurden Chemiker erst seit den 1880er Jahren in vergleichbarer Zahl ausgebildet. Vgl. König/Weber, Netzwerke, S. 126–133 und 393–413, Janßen, Chemie.
Allerdings stellten die Chemiker den größten Teil der technischen Experten insgesamt. Vgl. ZaCh 34 (1921), S. 195 f.; ZaCh 49 (1936), S. 522. Die Querschau verschiedener Erhebungen ergibt für Mitte der 1920er Jahre in der Chemieindustrie 727 nicht-akademische Chemotechniker, 2875 Ingenieure und rund 5500 Chemiker.
Vgl. Deutscher Baukalender 38 (1905), o. P. (1.8.); StatDR, Bd. 458, S. 119, 205 und 407; Bolenz, Baubeamten, S. 117–122; DTZ 6 (1924), S. 260. Die in diesen Angaben teilweise miterfassten Kreis- und Stadtbaumeister rangierten, obgleich überwiegend akademisch ausgebildet, zumeist im mittleren, seit 1912 im neu geschaffenen „gehobenen mittleren Dienst.“
Hinzu kam, dass im Zuge der umfassenden Privatisierung des Bergbaus die Bergassessoren/-Räte seit den 1880er Jahren in privatwirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse überführt wurden.
Vgl. Centralblatt der Bauverwaltung 2 (1882), S. 14; Sander, Ingenieurwesen. Laut dem Centralblatt der Bauverwaltung (1 (1881), S. 143) plane die Eisenbahnverwaltung des Reiches „die Stellen der Eisenbahnbaumeister [im höheren Dienst] in Wegfall und die (…) Beamten der Staatseisenbahn-Verwaltung als Eisenbahnbau- und Betriebsinspektoren [mittlerer Dienst] zur ersten etatmäßigen Anstellung zu bringen.“ Vgl. UArch Chemnitz, 302/IV, 1557 (Carl von Bach an preußischhessische Staatseisenbahnen v. 12.6.1898); Ulrich, Ausbildung (1893), S. 4 f.
Zu den Eisenbahnverwaltungen sowie den kommunalen Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgern vgl. die Stellenausschreibungen im Centralblatt der Bauverwaltung, dem entgegen dieser Titulatur für alle Bereiche des Staats- und Kommunaldienstes zuständigen amtlichen Organ.
Vgl. Fattmann, Bildungsbürger, S. 35 f. Der gesamte höhere Dienst der Reichspost, von welchem allgemeine, nicht-technische Funktionen rund zwei Drittel ausmachten, umfasste im Frühjahr 1931 rund 2100 Planstellen (Reichsbahn: rund 2000). 1925 hatte die Reichsbahn noch 3285 höhere Beamte beschäftigt. Vgl. Peters, Personalpolitik, S. 132.
Die Reichsarbeitgemeinschaft technischer Beamtenverbände im Reichsbund der höheren Beamten (RhB) besaß nach dem Jahrbuch der technischen Berufsverbände 1931, S. 22 f. 11.000 Mitglieder. Die entsprechenden Gliederungsverbände nahmen auch Angestellte öffentlicher Körperschaften auf und erreichten traditionell Organisationsquoten im Bereich von 80 bis 90 %.
Vgl. Hoffmann, Wachstum, S. 212 (Auf der Grundlage technischer Einheiten). Als Mittelbetriebe werden hier produzierende Einheiten mit elf bis 1000 Beschäftigten verstanden.
Vgl. Kocka, Unternehmensorganisation; Siegrist, Familienbetrieb; Franz, Markt, S. 84–90. Vor allem das seit Ende des 19. Jahrhunderts rasch wachsende Angebot an kaufmännischer Fachliteratur dürfte hier für betriebsübergreifend wirksame Leitbilder gesorgt haben.
Ernst Bütikofer, Der Angestellte in der Großfirma, in: Technische Monatshefte 9 (1918/1919), S. 245 f., hier 245. Zu dem dahinter stehenden ‚Zeitgeist‘ vgl. Abschn. 3.1.
Vgl. Zentralarchiv, Berufszählungen, Datensatz BZ.25.T02.DAT4. Eine abweichende Interpretation der gleichen Berufszählung zeitgenössisch bei Speier, Die Angestellten (1932/1933), S. 31. Vgl. auch Potthoff, Privatbeamtenschaft, S. 133.
Vgl. Kocka, Unternehmensverwaltung, S. 284–292; NZI 21 (1927), S. 72; Der Begriff Diätar geht auf die vergleichsweise kurzen, meist wöchentlichen Vergütungsintervalle zurück.
Dies betraf 1914 allerdings nur rund ein Sechstel aller Klauselverträge. Alternativ konnte der Angestellte auch eine Vertragsstrafe entrichten, die in etwa die Höhe eines Jahresgehaltes umfasste. Vgl. Günther, Techniker, S. 185–195; Raßbach, Betrachtungen, S. 90–109; Schulz, Arbeiter, S. 279–286.
Vgl. Gesetz zur Abänderung des Handelgesetzbuches vom 10.6.1914, in: Reichsgesetzblatt 1914, S. 209–213 sowie zur bis dato gültigen Fassung Reichgesetzblatt 1896, S. 145–149.
Diese Frage war auch ungeprüft geblieben, als der Mühlheimer Kabelhersteller Felten & Guillaume zwischen 1908 und 1911 gegen insgesamt sechs abgewanderte Angestellte auf Einhaltung des Konkurrenzverbotes geklagt und die Gerichte bereits eine Lohnfortzahlung von 50 % als Vergleich vorgeschlagen hatten. Vgl. Schulz, Arbeiter, S. 279–286. Zu den 1920er Jahren vgl. DlA 7 (1925), S. 175; DlA 10 (1928), S. 138–140.
Um 1900 wiesen zwischen 49 und 62 % der Dienstverträge von technischen Angestellten entsprechende Klauseln auf. Vgl. Raßbach, Betrachtungen, S. 124; Czwalina, Lage, S. 49; Kocka, Unternehmensverwaltung, S. 483.
Vgl. NZI 21 (1927), S. 63 f.; Allfeld, Urheber- und Erfinderrecht. Bei den Diensterfindungen, den auch so genannten Etablissementserfindungen verblieb das vollständige Nutzungsrecht beim Arbeitgeber.
Zu entsprechenden zeitgenössischen Beobachtungen aus verschiedenen Blickwinkeln vgl. Abschn. 3.1 und 3.2 sowie insb. Johnson, Macht und König, Künstler.
Womöglich wurden aber auch dessen (zwei) Assistenten als Ingenieure bezeichnet. Allein dieser Beleg dürfte ausreichen, um die Diagnose von König/Weber, Netzwerke, S. 436 zu widerlegen, welche von einem Eintritt der Ingenieure in die Fertigung seit 1900 sprechen.
Auch die Lehrpläne der Chemie überschnitten sich weitgehend mit denjenigen der maschinentechnischen Richtungen. Vgl. Vorlesungsverzeichnis TH-Berlin, WS 1911/1912 und 1921/1922.
Vgl. Schulz, Arbeiter (zu den nahtlosen Mannesmann-Röhren); Wessel, Know-How; König, Technikwissenschaften; Kocka; Unternehmensverwaltung, insb. S. 274–277. Werner von Siemens legte beispielsweise keinen Wert darauf, dass neu anzustellende Diätare im Elektroingenieurfach graduiert hatten.
Zu den längerfristigen Tendenzen vgl. Sander, Krise sowie Hohls/Kaelble, Erwerbsstruktur, S. 72 f.; Chandler, Scale; Bolenz, Baubeamten, S. 398; Czada, Elektroindustrie.
Vgl. Titze, Akademikerzyklus, S. 282–290; Volkswirtschaftliche Zentralstelle, Jahresbericht 1932. Ebenso widmeten sich die Untersuchungen zur Lage der akademischen Berufe aus den frühen 1930er Jahren lediglich den Bauingenieuren, wo der Beamtendienst und die Freiberuflichkeit dominierten. Als einzige Ausnahme vgl. wie erwähnt Gablentz, Industrie.
Alle Fälle linear interpoliert. Die letzte Ziffer der Zeitachsenbeschriftung indiziert das Quartal. Zu weiteren Anmerkungen vgl. Sander, Ingenieurwesen.
Vgl. Jäckel, Statistik, S. 26 f.; Badische Hochschulstatistik, Karlsruhe 1912, S. 74–77, S. 168–171 und S. 270–273; Deutsche Hochschulstatistik. Bd. 2, Berlin 1929, S. 28 f.; Titze, Hochschulstudium, S. 238–281; schlicht falsch hingegen die Angaben bei Schröder, Nationalismus, S. 107 f.
Zur Entwicklung der Arbeitsnachweise nach dem Ersten Weltkrieg vgl. Schmuhl, Arbeitsmarktpolitik, insb. S. 102 f. Zu den Erfassungsgrundlagen vgl. Reichsarbeitsblatt, Teil II (nichtamtlicher Teil), 7 (1909) bis NF 3 (1923).
Vgl. Abb. 2.4. Dabei dürfte der Anteil der tatsächlich Arbeitslosen unter den Arbeitssuchenden höher gelegen haben als in ruhigeren Zeiten, mithin nahe gegen 100 % tendiert haben.
Zumal sich Mitte der 1920er Jahre beide Nachweise auf dem gleichen Niveau von rund 15 % Arbeitssuchenden bewegt hatten. Vgl. C. Este, Vom Arbeitsmarkt für Diplom-Ingenieure, in: TuK 18 (1927), S. 71 f. Für Januar 1927 werden hier 670 Stellenlose bei rund viertausend VDDI-Mitgliedern angegeben.
Vgl. Sander, Krise, S. 438 f. und 451. Auch der Butab ging davon aus, dass die Arbeitslosigkeit in der Krise bei den technischen Angestellten stärker anwuchs als bei den kaufmännischen. Vgl. DTZ 13 (1931), S. 381.
Im Fall der TH hätte dazu beispielsweise eine 70 %ige Steigerung für die Dauer von drei Jahren ausgereicht. Vgl. Titze, Hochschulstudium, S. 26–40. Das zehnjährige Mittel wurde anhand der Wintersemester für die Zeiträume 1904–1913 und 1919–1928 ermittelt.
Jeweils im zehnjährigen Mittel. Eigene Berechnungen nach Bölling, Sozialgeschichte, S. 10 und Tab. A.2. Insgesamt erreichten Mittelschulen und Lehrerseminare zusammen etwa zwei Drittel der Ausbildungsleistungen des akademischen Feldes, also von Universitäten und TH.
Zur ‚Wahrnehmung‘ vgl. Nath/Dartenne/Oelerich, Pymalioneffekt, zur ‚Lage‘ Jarausch, Professions, S. 34 f. sowie die Beiträge in Müller-Benedict, Karrieren.
Vgl. Conrad Matschoß, Wirtschaftskrise, in: VDIN 11 (1931), o.P.; ZVDI 73 (1929), S. 479 f. Zur Haltung des Verbandes der Deutschen Hochschulen vgl. TuK 21 (1930), S. 198; Viefhaus, Ingenieure, S. 318 f.; Jarausch, Professions; McClelland, Experience.
Vgl. Sander, Einkommen; ders., Jura; Fattmann, Bildungsbürger, S. 101–133 sowie Tab. 2.3, wo der Tendenz nach überdurchschnittlich vergütende Unternehmen ausgewiesen sind.
Vgl. König/Siegrist/Vetterli, Warten, S. 618. In der hier empirisch maßgeblichen Schweiz herrschte eine ähnliche Konkurrenz zwischen den Qualifikationsniveaus wie in Deutschland.
Vgl. Vgl. StatDR, Bd. 293; Lohn- und Gehaltserhebung vom Februar 1920, Berlin 1921, S. 41*; DTZ 7 (1925), S. 67. Zur Bauingenieurgewerkschaft, dem DTV vgl. Abschn. 4.1.2.
Unter den 62, zwischen 1919 und 1933 in der Deutschen Techniker Zeitung abgedruckten tariflichen Abschlüssen finden sich zwei entsprechende Ausnahmen. Vgl. DTZ 6 (1924), S. 98.
Jeweils auf Grundlage unveränderter Tätigkeit/Funktion und bezogen auf die größtmögliche Berufserfahrung. Vgl. die zahlreichen, in den Quellenangaben zu Tab. 2.3 aufgeführten Unternehmensstudien. Vgl. zudem Czwalina, Lage, S. 76 und Siegrist, Familienbetrieb, S. 103 f. Die Altersprogression kehrte sich mit dem Eintritt in das sechste Lebensjahrzehnt zumeist (wieder) um.
Die rund fünf Prozent der (noch) besser verdienenden Angestellten, welche die Vereinigung der leitenden Angestellten (Vela) zur ihrer potentiellen Klientel zählte, erzielten rund 30 % höhere Gehälter als die Ingenieure. Vgl. dazu Abschn. 4.2.2. Unter dem – nicht nur historisch – unscharfen Begriff des mittleren Managements sei hier für die 1920er Jahre verstanden: die Ebene der Sachgruppenleiter und Bürochefs in Mittel- und Großbetrieben, sofern sie nicht als unmittelbare Vorgesetzte der mittleren Angestelltenebene, der ‚Sachbearbeiter‘, fungierten.
Vgl. Zentralarchiv, Haushaltsrechnungen (Verdienst der Haushaltsvorstände). Erwartungsgemäß weisen die Angestellten eine größere Standardabweichung (1448 Mark) als die Ingenieure (1099) auf.
Nach der Vollerhebung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte von 1913 verdienten 30 % der versicherungspflichtigen Angestellten, womit vor allem die einfachen und mittleren ‚Ränge‘ erfasst wurden, über 2000 Mark im Jahr. Eine Schwelle, welche von Ingenieuren zu dieser Zeit üblicherweise nach der Probezeit von ein bis zwei Berufsjahren überschritten wurde. Wie die unternehmensbezogenen Angaben in Tab. 2.3 ausweisen, wurden dann zumeist auch schnell die 3000 Mark erreicht, womit man dann bereits zu der 9,3 % umfassenden Einkommenselite der versicherungspflichtigen Angestellten zählte. Vgl. Raßbach, Betrachtungen, S. 30–33 sowie Tab. 2.3 (Kesselrevisionsvereine; Siemens und Halske).
Vgl. Schulz, Arbeiter, S. 294 f. und die Hinweise in der ansonsten für die Techniker und Ingenieure nur wenig ergiebigen Untersuchung von Pierenkemper, Arbeitsmarkt, S. 73 f.
Wobei auch die Tarifverträge in dieser Zeit ebenfalls auf staatliche Regulierungen, auf die nun flächendeckenden Zwangsschlichtung zurückgingen Vgl. Fattmann, Bildungsbürger, S. 129–133; Prinz, Mittelstand, S. 57 f.; DTZ 12 (1930), S. 428 f.; DTZ 13 (1931), S. 247.
Vgl. Dreßen, Hierarchisierung. Gleichwohl neigt der Autor der vorliegenden Arbeit diesem Ansatz eindeutig zu. Da jede gesellschaftliche Wirklichkeit auf Handlungsprozessen beruht, kann es funktionale, d. h. sozial säkulare Notwendigkeiten bzw. Realitäten im Sinne Parsons, gegen dessen Einfluss auf die klassische Berufssoziologie sich die genannte Strömung richtet, natürlich nicht geben.
Zum Professionskriterienansatz vgl. Pfadenhauer, Professionalität, S. 32–37 sowie in historischer Perspektive Heidenreich, Berufskonstruktion; Lundgreen, Bildung; ders., Berufskonstruktion; Sander, Professionalisierung.
Ähnliches kann für Frankreich festgestellt werden. Zum internationalen Vergleich vgl. Perkin, Rise; Malesta, Society; Gidney, Gentlemen; Haber, Quest; Halsey, Decline; Lundgreen, Bildung; ders., Education; Smith/Meiksins, Labour.
Zu den mathematischen und naturwissenschaftlichen curricularen Bestandteilen der Hoch- vs. der Mittelschulen vgl. Sander, Ingenieurwesen; Grüner, Ausbildung.