2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gegenstand, Fragestellungen und Hypothesen
verfasst von : Uwe Wind, Hendrik Berth
Erschienen in: Outplacement
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Arbeitsverhältnisse von Fach- und Führungskräften der oberen betrieblichen Hierarchieebenen enden des Öfteren nicht durch eine Kündigung (einseitige Willenserklärungen) sondern durch einen Aufhebungsvertrag (zweiseitige Willenserklärungen), der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr oder weniger einvernehmlich abgeschlossen wird (Bauer et al. 2014). Neben dem Beendigungsdatum des bestehenden Arbeitsvertrages, der Höhe der Abfindung und anderen inhaltlichen bzw. formellen Ausgestaltungen wird in vielen Aufhebungsverträgen auch eine sofortige Freistellung von der Arbeit vereinbart (ebd.).