2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Geheimnisschutz
verfasst von : Steffen Kroschwald
Erschienen in: Informationelle Selbstbestimmung in der Cloud
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Umgang mit Daten und Informationen durch nicht-öffentliche Stellen kann neben dem Datenschutzrecht auch einem besonderen Geheimnisschutz unterliegen. Anders als der Umgang mit personenbezogenen Daten beschränkt sich die Verpflichtung zum Schutz bestimmter Geheimnisse auf Personen mit einer bestimmten Qualifikation oder beruflichen Position. Während sogenannte „Berufsgeheimnisse“ durch Schweigepflichten in einigen Berufsrechten sowie durch eine Strafbewehrung in § 203 StGB geschützt werden, regelt § 17 UWG den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nutzt der hier betroffene Personenkreis Cloud-Dienste und überträgt im Rahmen der Nutzung vom Geheimnisschutz umfasste Informationen an einen Cloud-Anbieter, sind gegebenenfalls auch diese Regelungen einschlägig.