01.11.2021 | Wirtschafts- und Sozialkunde
Geldpolitische Operationen der Europäischen Zentralbank
Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 11/2021
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Offenmarktgeschäfte
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Haupttender (Hauptrefinanzierungsgeschäfte)
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■ Es handelt sich um liquiditätszuführende Geschäfte mit einer Regellaufzeit von einer Woche.
■ Die Geschäftspartner können Gebote abgeben.
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Basistender (längerfristige Refinanzierungsgeschäfte)
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■ Das sind liquiditätszuführende Geschäfte mit einer momentan dreimonatigen Laufzeit.
■ Die Geschäftspartner können Gebote abgeben.
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Feinsteuerungsoperationen
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■ Diese Geschäfte dienen zum Ausgleich von unerwarteten Liquiditätsschwankungen und finden daher unregelmäßig statt.
■ Es handelt sich dabei um liquiditätszuführende oder liquiditätsabsorbierende Transaktionen.
■ Die Laufzeit ist nicht standardisiert und die teilnehmenden Geschäftspartner sind begrenzt.
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Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte III
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■ Derzeit werden die targeted longer-term refinancing operations (TLTRO III) angeboten.
■ Im Zeitraum von September 2019 bis Dezember 2021 werden insgesamt zehn Geschäfte im vierteljährlichen Abstand durchgeführt.
■ Die Laufzeit der jeweiligen Geschäfte beträgt drei Jahre.
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Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO)
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■ Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte.
■ Sie sollen die Liquidität im Euroraum unterstützen.
■ Waren es ab April 2020 sieben Geschäfte in nahezu monatlichen Abständen, so hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) für 2021 vier weitere PELTROs beschlossen.
■ Die aktuellen Geschäfte werden vierteljährlich angeboten und haben jeweils eine Laufzeit von circa einem Jahr.
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US-Dollar-Tender (USD-Tender)
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■ Es werden liquiditätszuführende USD-Tender mit einer Laufzeit von einer Woche durchgeführt.
■ Grundlage sind die Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Kreditgeschäfte in US-Dollar.
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Geldpolitische Wertpapierkäufe und -verkäufe
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■ Hier kauft oder verkauft zum Beispiel die Deutsche Bundesbank Wertpapiere.
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Ständige Fazilitäten
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Einlagefazilität (Tagesgeld)
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■ Das sind Einlagen von Geschäftspartnern bis zum Beginn des folgenden Geschäftstags.
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Spitzenrefinanzierungsfazilität (Übernachtkredit)
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■ Den Geschäftspartnern wird ein Übernachtkredit gewährt.
■ Eine am Ende des Geschäftstags bestehende Kontoüberziehung gilt als Antrag des Geschäftspartners auf Inanspruchnahme des Übernachtkredits.
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Bei allen liquiditätszuführenden Maßnahmen werden Sicherheiten verlangt.
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Ausschreibung der Geschäfte im Tenderverfahren
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Mengentender
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■ Die EZB gibt den Zinssatz und eventuell das Volumen vor. Die Geschäftspartner bewerben sich.
■ Durch die Vorgabe des Zinssatzes wirkt der Mengentender nicht zinserhöhend.
■ Dieses Verfahren wurde in den vergangenen Jahren immer angewandt.
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Zinstender
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■ Die Geschäftspartner bewerben sich mit ihrem Zins- und Mengenangebot und die EZB ermittelt Zuteilungszins und -menge.
■ Um eine Zuteilung zu erlangen, bieten die Geschäftspartner häufig einen Zinssatz über dem Marktzins an. Damit wirkt der Zinstender zinserhöhend.
■ Zwei Verfahren stehen der EZB zur Verfügung. Beim amerikanischen Verfahren erfolgt die Zuteilung zum vom Geschäftspartner gebotenen Zinssatz. Dagegen wird beim holländischen Verfahren der Zins angesetzt, zu dem der Markt geräumt ist.
■ Der Zinstender wurde zuletzt 2008 bei Hauptrefinanzierungsgeschäften bei der Zuteilung genutzt.
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