2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Geltungsbereich und Anspruchsberechtigung
verfasst von : Andreas Weglage, Iris Pawliczek
Erschienen in: Die Vergütung des Sachverständigen
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
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1
Dieses Gesetz regelt
1.
die Vergütung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, die von dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Finanzbehörde, in den Fällen, in denen diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, der Verwaltungsbehörde im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder dem Gerichtsvollzieher herangezogen werden;
2.
die Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ...
3.
die Entschädigung der Zeuginnen, Zeugen und Dritten (§ 23)...
2
Eine Vergütung oder Entschädigung wird nur nach diesem Gesetz gewährt.
3
Der Anspruch auf Vergütung nach Satz 1 Nr. 1 steht demjenigen zu, der beauftragt worden ist; dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter einer Unternehmung die Leistung erbringt, der Auftrag jedoch der Unternehmung erteilt worden ist