Stiftungen sind in Deutschland wichtige Träger von Wirtschaftsunternehmen und daher fester Bestandteil der Nachfolgeplanung. Allerdings eignet sich die Stiftung aus gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und stiftungsrechtlichen Gründen nur unter Einschränkungen zur Unternehmensträgerin. Wenn der Stiftungszweck in erster Linie darauf gerichtet ist, das Unternehmen als solches zu erhalten und die gemeinnützigen Zwecke in den Hintergrund treten, ist die Stiftung zivilrechtlich unzulässig und droht ihre steuerliche Gemeinnützigkeit zu verlieren. Wo genau die Grenzen verlaufen, ist in der Rechtsprechung, im Schrifttum und in der Verwaltungspraxis noch nicht abschließend geklärt. Der Beitrag erläutert die in anderen Rechtsordnungen gefundenen Lösungen für die allgemeine Frage nach der zulässigen wirtschaftlichen Betätigung von Non-Profit-Organisationenden, stellt den Meinungsstand in Deutschland dar und schlägt auch hierzulande engere Grenzen als in der bisherigen Praxis zu beobachten vor.
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