Mit geotechnischen Berechnungen soll nachgewiesen werden, dass das geplante Bauwerk in seiner Wechselwirkung mit Baugrund und Grundwasser ausreichend dimensioniert ist. So wird beispielsweise rechnerisch gezeigt, dass eine Böschung nicht zu steil und/oder zu hoch ist, ein Stützbauwerk den Erddruck aufnimmt, ein Tunnel nicht einstürzt und dass ein Bauwerk nicht umkippt, versinkt, weggleitet, abrutscht oder auftreibt.
Es soll ferner auch sichergestellt werden, dass die Verschiebungen und Verformungen am Bauwerk und in dessen Umgebung nicht zu groß werden.
Es kann rechnerisch auch nachgewiesen werden, dass mit den gewählten Brunnen das Grundwasser ausreichend tief abgesenkt werden kann, dass sich Schadstoffe im Grundwasser nicht zu weit ausbreiten und kein hydraulischer Grundbruch auftritt.
In diesem Kapitel wird auf einige Grundlagen der Nachweisführung eingegangen. In der Berufspraxis werden die Nachweise in aller Regel mit kommerziell vertriebenen PC-Programmen geführt, die man als „Black-Box“ benutzt. Die Berechnungsergebnisse von komplexeren Programmen lassen sich im Grunde nur mit den Ergebnissen anderer Programme vergleichen.
Eines dürfte klar sein:
Auch eine richtige Berechnung führt dann zu falschen Prognosen, wenn die Baugrundverhältnisse falsch eingeschätzt wurden oder wenn unzutreffende Stoffgesetze bzw. falsche Stoffkennwerte verwendet wurden. Wenn Zweifel an den Berechnungsergebnissen nicht auszuräumen sind, muss die Beobachtungsmethode angewendet werden.