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Zusammenfassung
Injektionsstoffe müssen nach Herstellerangaben gut injizierbar sein. Die Injizierbarkeit hängt maßgeblich von der Qualität und Verwendung der erforderlichen Gerätetechnik, beispielsweise von der Mischtechnik und der Einhaltung vorgegebener Mischzeiten laut Herstellerangaben ab. Anschlusssysteme sichern die Verbindung zwischen Injektionspumpe, Förderschlauch und Injektionspackern.
Zur Erreichung der vom sachkundigen Planer vorgegebenen Ziele für das Füllen von Rissen und Hohlräumen bzw. zur nachträglichen Abdichtung von Bauwerken aller Art, sind unterschiedlichste Injektionspumpen zur Materialförderung (Verpressen) von flüssigen und mineralischen Füllstoffen erforderlich. Membranpumpen oder auch Kolbenpumpen gibt es z. B. mit mechanischem-, elektrischem-, hydraulischem- oder pneumatischem Antrieb.
Es handelt sich überwiegend um einkomponentig arbeitende Injektionspumpen. Der Füllstoff z. B. auf Basis von Polyurethan (PU), Epoxidharz (EP) oder Zementsuspension (ZS)/Zementleim (ZL) ist entweder einkomponentig oder wird vorgemischt.
Zur nachträglichen Bauwerksabdichtung mittels Injektion (Schleierinjektion/Flächeninjektion) werden überwiegend Acrylatgele eingesetzt. Bei Acrylatgelen handelt es sich um mehrkomponentige bauchemische Stoffe auf der Basis von Acrylharzen. Die einzelnen Komponenten sind aufgrund der Lagerstabilität und der Lieferbarkeit unmittelbar auf der Baustelle anzumischen.
Ein wesentlicher Vorteil um maßgeschneiderte Anwendungen zu sichern, ist die Einstellung der Reaktionszeit des Acrylatgels von wenigen Sekunden bis mehrere Minuten. Die A-Komponente und die B-Komponente werden unmittelbar vor dem Einbringen in den bauwerksnahen Baugrund oder in den Baukörper mit einem speziellen Mischkopf sicher und zuverlässig vermischt.
Spezielle Eignungsnachweise durch das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt sichern eine Bewertung und Eignung der Injektionsstoffe als Abdichtungsprodukte im direkten Kontakt mit Boden und Grundwasser. Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen.
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