1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gesamtergebnis zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gebührenfinanzierung
verfasst von : Andreas Damm
Erschienen in: Gebührenprivileg und Beihilferecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Weil die von Art. 5 Abs. 1 GG geforderte demokratische Meinungsvielfalt nicht den freien Marktkräften überlassen bleiben kann, sind die für die Ausgestaltung der Rundfunkordnung zuständigen Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet, ein Organisationsmodell zu schaffen, das umfassend die Sicherstellung des „klassischen Rundfunkauftrages“gewährleistet. Als geeignete Gewährträger des Verfassungsauftrages sind auch in der dualen Rundfunkordnung öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten anzusehen. Den Staat trifft gegenüber diesen eine Funktionsverantwortung, soweit diese ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen. Bestandteil der allgemeinen Funktionsverantwortung ist vor allem eine Finanzgarantie, die in die Verpflichtung mündet, die finanziellen Vorbedingungen für die Erfüllung der Grundversorgung bereitzuhalten. Mit der Rundfunkgebühr kommt hierbei nur eine Finanzierungsform in Betracht, die Einflußnahmen auf die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten vermeidet.