Die Offene Kinder- und Jugendarbeit hat in Deutschland eine lange Tradition und als Einrichtungen der öffentlichen und freien (verbandlichen) Jugendpflege gibt es sie schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik firmierte sie unter den Begriffen „städtische Jugendheime“ und „Jugendclubs“, dann auch „offene Jugendhäuser“. Der staatlichen Jugendpflege und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Kirchen, Vereine) ging es mit ihren Treffangeboten zunächst vor allem um die männlichen Jugendlichen aus den unteren sozialen Schichten in den Großstädten. Unangepasst, dissozial, kriminell oder allgemein „soziale Auffälligkeit“ und „Verwahrlosung“ waren die Etikettierungen von Jugendlichen, daneben gerieten jugendkulturelle Gesellungs- und Äußerungsformen in Form von „Halbstarken, Banden, Cliquen“ in den Blick der Jugendpflege und Bewahrpädagogik (Dehn 1929). In den Schriften von Walther Classen und Clemens Schultz – zwei reformorientierten Praktikern zu Beginn dieses Jahrhunderts – über ihre Arbeit mit den sog. Halbstarken und den „St. Paulianer Lehrlingen in Hamburg“ ist ausdrücklich von der notwendigen Arbeit in „Jugendklubs“ die Rede (Classen 1912; Classen und Schultz 1918). Mit diesen – seit 1901 in den preußischen Jugendpflegeerlassen und ab 1924 im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) geregelten – Zugängen sollte versucht werden, sie mit erzieherischen Integrationsangeboten in die gesellschaftliche Ordnung hinein zu holen. Dabei ging es um drei Gruppen: die von Arbeitslosigkeit und Armut betroffene proletarische Jugend bzw. die „gefährdete und verwahrloste Großstadtjugend in Deutschland“ (Ehrhardt 1929); um jugendkulturelle Gruppen, die mit Gewaltdelikten und Jugendkriminalität auf sich aufmerksam machten (Ehrhardt 1930); dann um verbandlich und konfessionell gebundene Jugendliche in eigenen Vereins- und Klubheimen (vgl. Siemering 1931).
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