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2022 | Buch

Gesetzliche Schuldverhältnisse

verfasst von: Prof. Dr. Marco Staake

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Gesetzliche Schuldverhältnisse spielen in der juristischen Ausbildung eine bedeutende Rolle, und im Staatsexamen sind vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich unverzichtbar. Bei Studierenden sind die gesetzlichen Schuldverhältnisse oft unbeliebt, bisweilen sogar gefürchtet. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die einschlägigen gesetzlichen Normen dem Rechtsanwender große Spielräume lassen und die Ergebnisse in hohem Maße von Wertungen abhängen.

Ziel dieses Lehrbuchs ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und Interesse an diesem spannenden Rechtsgebiet zu wecken. Behandelt werden im Einzelnen das Bereicherungs- und das Deliktsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), der Erbschaftsanspruch, der Besitzschutz und der Fund.

Aufgrund der verständnisorientierten Darstellung ist die zweite, aktualisierte und um ein Kapitel ergänzte Auflage dieses Lehrbuchs sowohl als Einstieg in das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse als auch zum Nachschlagen und Wiederholen geeignet. Zahlreiche Beispiele erleichtern die Problemverortung in der Falllösung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Frontmatter
§ 1 Einleitung
Zusammenfassung
Jansen, Gesetzliche Schuldverhältnisse: Eine historische Strukturanalyse, AcP 216 (2016), 112; Petersen, Die Entstehung und Prüfung von Ansprüchen, Jura 2008, 180; Röthel, Gesetzliche Schuldverhältnisse: Eine Einführung, Jura 2012, 362.
Marco Staake

Bereicherungsrecht

Frontmatter
§ 2 Dogmatische Grundlagen und Überblick
Zusammenfassung
v. Caemmerer, Bereicherung und unerlaubte Handlung, Festschrift Rabel Bd. I (1954), S. 333; Flume, Die ungerechtfertigte Bereicherung, Festschrift 50 Jahre BGH, Bd. I (2000), S. 525; Giesen, Grundsätze der Konfliktlösung im Besonderen Schuldrecht – Die ungerechtfertigte Bereicherung, Jura 1995, 169 und 234; Köndgen, Wandlungen im Bereicherungsrecht, Festschrift Esser (1975), S. 55; Lorenz/Cziupka, Grundwissen – Grundtypen der Kondiktionen, JuS 2012, 777; Thöne, Die Grundprinzipien des Bereicherungsrechts, JuS 2019, 193; Wilburg, Die Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung nach österreichischem und deutschem Recht (1934).
Marco Staake
§ 3 Die Leistungskondiktionen
Zusammenfassung
Conrad, Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I Var. 1 BGB), JuS 2009, 397; Giesen, Grundsätze der Konfliktlösung im Besonderen Schuldrecht – Die ungerechtfertigte Bereicherung (Teil 1 – Leistungskondiktionen), Jura 1995, 169; Kamionka, Der Leistungsbegriff im Bereicherungsrecht, JuS 1992, 845; Kötter, Zur Rechtsnatur der Leistungskondiktion, AcP 153 (1954), 193; Schnauder, Leistung ohne Bereicherung? – Zu Grundlagen und Grenzen des finalen Leistungsbegriffs, AcP 187 (1987), 142; Stolte, Der Leistungsbegriff – Ein Gespenst des Bereicherungsrechts?, JZ 1990, 220; Thöne, Die Grundprinzipien des Bereicherungsrechts, JuS 2019, 193.
Marco Staake
§ 4 Die Nichtleistungskondiktionen
Zusammenfassung
Das Gegenstück zur Leistungskondiktion in ihren verschiedenen Spielarten ist die Nichtleistungskondiktion. Sie ist generalklauselartig in § 812 I 1 Alt. 2 BGB geregelt.
Marco Staake
§ 5 Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen
Zusammenfassung
Belling/Belling, Zahlungsdiensterecht und Bereicherungsausgleich bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, JZ 2010, 708; Canaris, Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis, Festschrift Larenz, 1973, S. 799; Foerster, Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Ausschlussfrist des § 676b Abs. 2 BGB – Ausgleich in Anweisungsfällen, AcP 213 (2013), 405; Kiehnle, Die fehlerhaft ausgeführte Anweisung: Neues vom Bereicherungsausgleich in Dreiperson, Jura 2009, 604; ders., Fehlüberweisungen und Bereicherungsausgleich nach der Zahlungsdiensterichtlinie, Jura, 2012, 901, 985; St. Lorenz, Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen, JuS 2003, 839; W. Lorenz, Bereicherungsrechtliche Drittbeziehungen, JuS 1968, 441; Neef, Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei fehlerhafter Anweisung, JA 2006, 458; Sievert, Bereicherungsansprüche gegen Miteigentümer, Jura 2016, 66; Staake, Die Bestimmung des Leistenden im Bereicherungsrecht, WM 2005, 2113; Thomale/Zimmermann, Der Vorrang der Leistungsbeziehung – eine rechtsrealistische und rechtsdogmatische Kritik, AcP 217 (2017), 246; Wilhelm, Zahlungsdiensterichtlinie und Leistungskondiktion in Mehrpersonenverhältnissen, BKR 2017, 8; Winkelhaus, Der Bereicherungsausgleich im Lichte des neuen Zahlungsdiensterechtes, BKR 2010, 441; Würdinger, Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei einem Widerspruch des Zahlenden im Einzugsermächtigungsverfahren, JuS 2007, 418.
Marco Staake
§ 6 Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts
Zusammenfassung
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Leistungs- oder Nichtleistungskondiktion vor, so gilt es, die Frage zu beantworten, welchen Inhalt der Kondiktionsanspruch hat. Über den Inhalt der Bereicherungshaftung gibt bereits § 812 I 1 BGB Auskunft: Das rechtsgrundlos Erlangte ist herauszugeben. Dies bedarf in zweierlei Hinsicht der Ergänzung:
Marco Staake

Deliktsrecht

Frontmatter
§ 7 Dogmatische Grundlagen und Überblick
Zusammenfassung
Ahrens, Allgemeines und besonderes Deliktsrecht – Vielfalt und Einheit im Überblick, Ad Legendum 2011, 169; Brüggemeier, Gesellschaftliche Schadensverteilung und Deliktsrecht, AcP 182 (1982), 383; Canaris, Grundstrukturen des deutschen Deliktsrechts, VersR 2005, 577; Deutsch, System und Aufbau der Schadenshaftung im Deliktsrecht, Festschrift Weber, 1975, S. 125; Körner, Zur Aufgabe des Haftungsrechts – Bedeutung präventiver und punitiver Elemente, NJW 2000, 241; Koziol, Gedanken zum privatrechtlichen System des Rechtsgüterschutzes, Festschrift Canaris, Bd. I, 2007, S. 631; Laufs, Deliktische Haftung ohne Verschulden? – eine Skizze, Festschrift Gernhuber, 1993, S. 245; Taupitz, Ökonomische Analyse und Haftungsrecht – Eine Zwischenbilanz, AcP 196 (1996), 114.
Marco Staake
§ 8 Die Haftung nach § 823 I BGB
Zusammenfassung
v. Caemmerer, Die absoluten Rechte in § 823 Abs. 1 BGB, Karlsruher Forum 1961, S. 19; Croon-Gestefeld, § 823 Abs. 1 BGB: Die geschützten Rechte und Rechtsgüter, Jura 2016, 1007; Kupisch/Krüger, Grundfälle zum Recht der unerlaubten Handlungen (Teile 1–4), JuS 1980, 270, 422, 574 und 727; Lorenz, Grundwissen – Zivilrecht: Deliktsrecht – Haftung aus § 823 I BGB, JuS 2019, 852; Nipperdey/Säcker, Tatbestandsaufbau und Systematik der deliktischen Grundtatbestände, NJW 1967, 1985; Röthel, Unerlaubte Handlungen – Eine Einführung zu § 823 Abs. 1 BGB, Jura 2013, 95; Schwerdtner, Recht der unerlaubten Handlung (1. Teil), Jura 1981, 414; Spickhoff, Die Grundstruktur der deliktischen Verschuldenshaftung, JuS 2016, 865.
Marco Staake
§ 9 Weitere Haftungstatbestände des BGB
Zusammenfassung
§ 823 II BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage, die neben § 823 I BGB und den anderen deliktsrechtlichen Haftungsnormen zur Anwendung gelangt (Anspruchskonkurrenz). Während § 823 I BGB an die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts anknüpft, ist nach 823 II BGB der Verstoß gegen ein Schutzgesetz das haftungsauslösende Merkmal. Beide Haftungsnormen sind erfüllt, wenn das vom Schädiger verletzte Rechtsgut zugleich von § 823 I BGB und durch ein Schutzgesetz geschützt wird.
Marco Staake
§ 10 Wichtige Haftungstatbestände außerhalb des BGB
Zusammenfassung
Die im BGB enthaltenen Haftungsnormen werden ergänzt durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen. Die §§ 823 ff. BGB gelten grundsätzlich auch, wenn eine Problematik in einem besonderen Gesetz geregelt ist. Warum bedarf es dann aber zusätzlicher Haftungsnormen? Schon ein kurzer Blick auf die nachfolgenden darzustellenden Haftungstatbestände verrät den Grund: Die spezialgesetzliche Haftung ist für den Geschädigten regelmäßig günstiger als die allgemeine Deliktshaftung nach dem BGB. Hierzu bedient sich der Gesetzgeber in einigen Fällen der bereits aus den §§ 831 ff. BGB bekannten Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten. In anderen Fällen wird sogar eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung angeordnet, die das BGB nur in § 833 S. 1 BGB kennt. Die damit einhergehende Haftungsverschärfung wird teilweise durch Haftungshöchstgrenzen abgemildert.
Marco Staake
§ 11 Grundzüge des Schadensrechts
Zusammenfassung
Armbrüster, Grundfälle zum Schadensrecht, JuS 2007, 411, 508 und 605; Bruns, Dieselskandal und Nutzungsentschädigung, NJW 2020, 508; Christmann, Wann fiktive Herstellungskosten real oder nur Fiktion sind, JuS 2019, 843; Förster, Schadensrecht – Systematik und neueste Rechtsprechung, JA 2015, 801; Gehrlein, Grundlagen des Schadensrechts, JA 1995, 69; Homann, Typische Probleme des Schadensersatzrechts und ihre systematische Einordnung, JuS 2002, 554; Huber, Grundwissen – Zivilprozessrecht: Unbezifferter Klageantrag bei Schmerzensgeldanspruch, JuS 2019, 209; Kern, Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes, AcP 191 (1991), 247; Medicus, Neue Perspektiven im Schadensersatzrecht – Kommerzialisierung, Strafschadensersatz, Kollektivschaden, JZ 2006, 805; Mohr, Grundlagen des Schadensrechts, Jura 2010, 168; ders., Berechnung des Schadens nach der Differenzhypothese, Jura 2010, 327; ders., Zurechnung von mittelbaren Verletzungsfolgeschäden, Jura 2010, 567; ders., Normativer Schadensbegriff und Berechnung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Naturalrestitution, Jura 2010, 645; ders., Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Kompensation und Anrechnung eines Mitverschuldens, Jura 2010, 808; Neuner, Das Schmerzensgeld, JuS 2013, 577; Vuia, Der merkantile Minderwert als Teil des Vermögensschadens, NJW 2012, 3057; Weiss, Fiktive und abstrakte Schadensberechnung in neuem Licht, NJW 2021, 1047.
Marco Staake
§ 12 Weitere Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen
Zusammenfassung
Ebenso wie das Strafrecht kennt auch das Deliktsrecht verschiedene Beteiligungsformen: Eine unerlaubte Handlung kann vom Schädiger allein oder mit anderen gemeinschaftlich (830 I 1 BGB, Mittäterschaft), als Anstifter oder Gehilfe eines anderen (§ 830 II BGB) begangen werden. Die deliktische Schadensersatzhaftung ist dabei nicht von der Beteiligungsform abhängig – im Gegenteil:
Marco Staake
§ 13 Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Die §§ 823 ff. BGB greifen erst dann ein, wenn das Kind schon in den – sprichwörtlichen – Brunnen gefallen ist, eine Rechtsgut- oder Schutzgesetzverletzung bereits stattgefunden und zu einem Schaden geführt hat. Der Berechtigte ist aber oftmals auch daran interessiert, andauernde Störungen abzuwehren und zukünftige Störungen zu vermeiden. Dem soll § 1004 BGB Rechnung tragen.
Marco Staake

Geschäftsführung ohne Auftrag

Frontmatter
§ 14 Dogmatische Grundlagen und Überblick
Zusammenfassung
Coester-Waltjen, Das Verhältnis von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu anderen Ansprüchen, Jura 1990, 608; Giesen, Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung, Jura 1996, 225, 288 und 344; Greiner, Wille und Interesse, Egoismus und Altruismus im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag, AcP 219 (2019), 211; Henssler, Grundfälle zu den Anspruchsgrundlagen im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 1991, 924; Jansen, Woher kommt eigentlich … die GoA?, Ad Legendum 2009, 208; Hey, Die Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 2009, 400; Kupfer/Weiß, Geschäftsführung ohne Auftrag, JA 2018, 894; Lorenz, Grundwissen – Zivilrecht: Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), JuS 2016, 12; Martinek/Theobald, Grundfälle zum Recht der GoA, JuS 1997, 612, 805, 992 und JuS 1998, 27; Pesch, Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag im Lichte der gesetzlichen Regelung, Jura 1995, 361; Rödder, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 1983, 930; B. Schmidt, Der Anwendungsbereich der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 2004, 862; Schwerdtner, Geschäftsführung ohne Auftrag, Jura 1982, 593, 642; Seiler, Grundfälle zum Recht der GoA, JuS 1987, 368; Wollschläger, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag, JA 1979, 57, 126 und 182.
Marco Staake
§ 15 Der Tatbestand der echten GoA
Zusammenfassung
Dornis, Die GoA auf der Schnittstelle von realem und hypothetischem Vertrag, ZJS 2013, 216; ders., Das Dilemma der Erbensucher, JZ 2013, 592; Falk, Von Titelhändlern und Erbensuchern – Die GoA-Rechtsprechung am Scheideweg, JuS 2003, 833; Giesen, Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung (Teil 2a), Jura 1996, 225; Gursky, Der Tatbestand der Geschäftsführung ohne Auftrag, AcP 185 (1985), 13; Hey, Die Geschäftsführung ohne Auftrag, Jus 2009, 400; Lorenz, Gescheiterte Vertragsbeziehung zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht: späte Einsicht des BGH?, NJW 1996, 883; ders., Grundwissen – Zivilrecht: Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), JuS 2016, 12; Martinek/Theobald, Grundfälle zum Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (Teil 2–4), JuS 1997, 805, 1997, 992 und JuS 1998, 27; Oppermann, Konstruktion und Rechtspraxis der Geschäftsführung ohne Auftrag, AcP 193 (1993), 497; Pesch, Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag im Lichte der gesetzlichen Regelung, Jura 1995, 361; Rödder, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 1983, 930; Schwark, Der Fremdgeschäftsführungswille bei der Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 1984, 321; Schwerdtner, Geschäftsführung ohne Auftrag, Jura 1982, 593 und 642; Staake, Die Polizei als Geschäftsführer ohne Auftrag?, JA 2004, 800; ders., Gefälligkeiten ohne Auftrag – Eine neue Kategorie im Recht der GoA?, Jura 2016, 651; Thole, Die Geschäftsführung ohne Auftrag auf dem Rückzug – Das Ende des „auch fremden Geschäfts“, NJW 2010, 1243; Wilke, Gedanken zu einer normativen Bestimmung des Fremdgeschäftsführungswillens, Jura 2013, 547; Wollschläger, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag (Teile 1–3), JA 1979, 57, 126 und 182.
Marco Staake
§ 16 Die Rechtsfolgen der echten GoA
Zusammenfassung
Batsch, Aufwendungsersatzanspruch und Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers im Falle berechtigter und unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag, AcP 171 (1971) 218; Dietrich, Auftraglose Hilfeleistung in gefährlichen Situationen, JZ 1974, 535; Genius, Risikohaftung des Geschäftsherrn, AcP 173 (1973), 481; Giesen, Das Recht der fremdnützigen Geschäftsbesorgung (Teil 2a und 2b), Jura 1996, 225, 288, 334; Henssler, Grundfälle zu den Anspruchsgrundlagen im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag, JuS 1991, 924; Köhler, Arbeitsleistungen als „Aufwendungen?“, JZ 1985, 359; Martinek/Theobald, Grundfälle zum Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (Teil 1), JuS 1997, 612; Meyer, Aufwendungsersatz im Privatrecht, AcP 216 (2016), 952; Otto, Ausgleichsansprüche des Geschäftsführers bei berechtigter GoA, JuS 1984, 684; Schwerdtner, Geschäftsführung ohne Auftrag, Jura 1982, 642; Wollschläger, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag (Teil 2), JA 1979, 126.
Marco Staake
§ 17 Die unechte GoA
Zusammenfassung
Coester-Waltjen, Das Verhältnis von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu anderen Ansprüchen, Jura 1990, 608; Klocke, Die Haftung des unredlichen Besitzers nach § 687 II BGB, JZ 2018, 661; Reichard, Negotium alienum und ungerechtfertigte Bereicherung, AcP 193 (1993), 567; Wollschläger, Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag (3. Teil), JA 1979, 182.
Marco Staake

Besitz und Besitzschutz

Frontmatter
§ 18 Besitz
Zusammenfassung
Ebenroth/Frank, Die Übertragung des Besitzes vom Erblasser auf den Erben, JuS 1996, 794; Jakl, Der unsichtbare Rechtsscheinsträger? – Der Zuckerfall, Jura 2010, 292; Jüchser, Gewahrsam – ein Begriff, der es nicht leicht macht, ZJS 2012, 195; Kollhosser, Grundfälle zu Besitz und Besitzschutz (Teile 1–3), JuS 1992, 215, 393 und 567; Lorenz, Grundwissen – Zivilrecht: Besitzschutz, JuS 2013, 776; Petersen, Grundfragen zum Recht des Besitzes, Jura 2002, 160; ders., Sonderfragen zum Recht des Besitzes, Jura 2002, 255; Omlor/Gies, Der Besitz und sein Schutz im System des BGB, JuS 2013, 12; Röthel, Erbenbesitz und Erbschaftsbesitz, Jura 2012, 947; Schreiber, Die Besitzformen, Jura 2012, 514; Witt, Die Rechtsfigur des Besitzdieners im Widerstreit zwischen Bestands- und Verkehrsschutz, AcP 201 (2001), 165.
Marco Staake
§ 19 Besitzschutz
Zusammenfassung
Amend, Aktuelles und Historisches zur richterlichen Anerkennung des possessorischen Besitzschutzes, JuS 2001, 124; Hagen, Besitzschutzklage und petitorische Widerklage – eine Fehlkonstruktion?, JuS 1972, 124; Kollhosser, Grundfälle zu Besitz und Besitzschutz (3. Teil), JuS 1992, 567; Lopau, Der Rechtschutz des Besitzes, JuS 1980, 501; Lorenz, Privates Abschleppen – Besitzschutz oder „Abzocke“?, NJW 2009, 1025; ders., Grundwissen – Zivilrecht: Besitzschutz, JuS 2013, 776; Medicus, Besitzschutz durch Ansprüche auf Schadensersatz, AcP 165 (1965), 115; Omlor/Gies, Der Besitz und sein Schutz im System des BGB, JuS 2013, 12; Petersen, Grundfragen zum Recht des Besitzes, Jura 2002, 160; ders., Sonderfragen zum Recht des Besitzes, Jura 2002, 255; Röthel/Sparmann, Besitz und Besitzschutz, Jura 2005, 456; Schreiber, Possessorischer und petitorischer Besitzschutz, Jura 1993, 440; Staake, Das private Abschleppen von PKW, StudZR 2018, 95; Zeising, Petitorische Durchbrechung possessorischen Besitzschutzes, Jura 2010, 248.
Marco Staake

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Frontmatter
§ 20 Der Vindikationsanspruch (§§ 985, 986 BGB)
Zusammenfassung
Derleder, Zum Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den mittelbaren Besitzer, NJW 1970, 929; Fervers/Gsell, Ein Dreieck ist ein Dreieck, ist ein Dreieck – schafft das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ab!, ZfPW 2021, 1; Gursky, Der Vindikationsanspruch und § 281 BGB, Jura 2004, 433; Raue, Grundriss EBV: Struktur, Anspruchsgrundlagen und Konkurrenzen, Jura 2008, 501; Roth, Grundfälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Teil 1), JuS 1997, 518; ders., Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 2003, 937; Roussos, Zurückbehaltungseinrede und Besitzrecht nach § 986, JuS 1987, 606; Schreiber, Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, Jura 2005, 30; Steidel- Sigrist, Das Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB, JZ 1993, 180; Strele, Anfechtung und Vindikation von Geld, JuS 2002, 858; Zimmermann/Heitmann, Konkurrenzen im Sachenrecht, AL 2018, 301.
Marco Staake
§ 21 Die schuldrechtlichen Folgeansprüche (§§ 987 ff. BGB)
Zusammenfassung
Fervers, Der Maßstab für die Bösgläubigkeit des Besitzers nach § 990 Abs. 1 Satz 1 BGB – immer § 932 Abs. 2 BGB?, AcP 217 (2017), 34; Gsell/Fervers, Ein Dreieck ist ein Dreieck, ist ein Dreieck – schafft das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ab!), ZfPW 2021, 1; Haarer/Becker, Konkurrenzprobleme des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, Jura 2020, 1296; Kempny, Zum Verständnis und zur Prüfung des § 992 BGB, JuS 2008, 858; Kindl, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JA 1996, 23, 115 und 201; Lorenz, Grundwissen Zivilrecht – Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 2013, 495; Loyal, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis durch Zwangsvollstreckung?, ZfPW 2017, 67; Magnus, Subjektive Grenzen der Sperrwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, NJW 2017, 1201; Platschek, Eigentum – Früchte – Nutzungen: Das unverbrüchliche Substantialprinzip des BGB, JA 2009, 846; Raue, Grundriss EBV: Struktur, Anspruchsgrundlagen und Konkurrenzen, Jura 2008, 501; Roth, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 2003, 937; ders., Grundfälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, JuS 1997, 518, 710, 897 und 1087; Schiemann, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Jura 1981, 631; Schildt, Konkurrenzprobleme im Bereicherungsrecht, JuS 1995, 953; Schmolke, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987–1003 BGB), JA 2007, 101; Staake, Zum sorglosen Umgang mit der „Gutgläubigkeit“, JURA 2016, 1352;Waltjen, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, AcP 175 (1975), 109; Zimmermann/Heitmann, Konkurrenzen im Sachenrecht, AL 2018, 301.
Marco Staake
§ 22 Der Erbschaftsanspruch
Zusammenfassung
Muscheler, Der Erbschaftsanspruch, ErbR 2009, 38 und 76; Olzen, Der Erbschaftsanspruch, JuS 1989, 374; ders., Der Erbschaftsanspruch §§ 2018 ff. BGB, Jura 2001, 223; Richter, Das Verhältnis des Erbschaftsanspruchs zum Eigentumsherausgabeanspruch aus prozessualer Sicht, JuS 2008, 97; Roth, Die Herausgabeklage gegen den Erbschaftsbesitzer, NJW-Spezial 2020, 679; Röthel, Erbenbesitz und Erbschaftsbesitz, Jura 2012, 947; dies., Erbrechtliche Ansprüche, Jura 2013, 583; Wieling, Hereditatis petitio und res iudicata, JZ 1986, 5; Schmitz, Die Verteilung der Beweislast in den Fällen des § 2018 BGB, ErbR 2017, 11.
Marco Staake
§ 23 Fund
Zusammenfassung
Deneke-Stoll, Zur Person des Finders nach § 965 ff. BGB, Festschrift Schwab, 1990, S. 43; Edenfeld, Reformfragen des Fundrechts, JR 2001, 485; Oechsler, Die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung in den Tierfundfällen, JuS 2016, 215; Schreiber, Eigentumserwerb durch Fund, JA 1990, 446; Weimar, Rechtsfragen zum Fundrecht, JR 1977, 498.
Marco Staake

Wiederholung und Vertiefung

Frontmatter
§ 24 Das private Abschleppen von Pkw
Zusammenfassung
Das Abschleppen rechtswidrig geparkter PKW kann Gegenstand sowohl von öffentlich-rechtlichen als auch von zivilrechtlichen Klausuren sein. In öffentlich-rechtlichen Klausuren geht es dabei zumeist um die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Hoheitsträger, in der Regel eine Polizeibehörde, das Abschleppen veranlassen kann, wie das Abschleppen rechtlich einzuordnen ist und wonach sich die Kostenersatzpflicht der Betroffenen richtet. Das hoheitliche Abschleppen ist Gegenstand des Polizei-, Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungskostenrechts. Hierum geht es im Folgenden nicht.
Marco Staake
Backmatter
Metadaten
Titel
Gesetzliche Schuldverhältnisse
verfasst von
Prof. Dr. Marco Staake
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-63564-3
Print ISBN
978-3-662-63563-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-63564-3