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17.05.2017 | Gewässerschutz | Kommentar | Online-Artikel

Das blaue Band Deutschland

verfasst von: Dipl.-Ing. Rudolf Gade

2:30 Min. Lesedauer

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Das blaue Band Deutschland ist ein Meilenstein für das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Rudolf Gade kommentiert die damit verbundenen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern.

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" auf Vorschlag von Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Umweltministerin Barbara Hendricks beschlossen. Mit dem Blauen Band Deutschland wird eine Zukunftsperspektive für die Bundeswasserstraßen entwickelt. Dabei stehen die sogenannten Nebenwasserstraßen im besonderen Blickfeld. Dies sind Bundeswasserstraßen, die im Gegensatz zum sogenannten Kernnetz für den Gütertransport nur noch geringe oder gar keine Bedeutung mehr haben. Die Länge der Nebenwasserstraßen beläuft sich auf 2.800 Kilometer. Beispiele sind die Aller in Niedersachsen oder die Lahn in Hessen. Über Inhalte und Ziele des Programms finden Sie in Ausgabe 05/2017 der WASSER UND ABFALL weitere Informationen.

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01.05.2017 | Wasser

Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“

Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2017 das von Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium gemeinsam erarbeitete Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen. Damit wird eine weitere Perspektive für die Bundeswasserstraßen geschaffen und eine wichtige verkehrs- und umweltpolitische Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. 


Die Umsetzung des Programms Blaues Band Deutschland erstreckt sich auf einen Zeitraum von mehreren Dekaden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die weitere inhaltliche Ausarbeitung und Abstimmung erst nach der Bundestagswahl vorzunehmen. Fest steht derzeit, dass die wesentlichen Umsetzungsaufgaben bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verortet werden. Der Bund beabsichtigt, die Verwaltung der Nebenwasserstraßen innerhalb der WSV in einem eigenen Organisationszweig zu bündeln und auf die Anforderungen des Programms Blaues Band Deutschland auszurichten.

Zuständigkeiten müssen geklärt werden

Im Zuge der Diskussion des Vorhabens zwischen dem Bund und den Ländern hat sich eine interessante Fragestellung ergeben: wer ist künftig für die Bewirtschaftung der Bundeswasserstraßen zuständig? Dies ist zurzeit strittig. Der Bund bekennt sich mit dem Blauen Band zu seiner auch wasserwirtschaftlichen Verantwortung für alle Wasserstraßen. Er ist der Auffassung, dass dazu der derzeitige Rechtsrahmen erweitert werden müsse, um dem Bund bei der künftigen Bewirtschaftung im Lichte der Ziele des Programms „Blaues Band“ mehr Befugnisse einzuräumen. Nach geltender Rechtslage sind für die wesentlichen Bewirtschaftungsangelegenheiten auch der Bundeswasserstraßen, insbesondere im Hinblick auf den Gewässerschutz und den Hochwasserschutz, die Länder zuständig. Daher strebt der Bund an, zusätzliche wasserwirtschaftliche Aufgaben an den Bundeswasserstraßen zu übernehmen. Die Länder sind hingegen der Auffassung, dass der derzeitige Rechtsrahmen ausreichend ist. Sie sehen keinen besonderen Handlungsbedarf.

Über eine Lösung wird noch gerungen. Die Bundeswasserstraßen sind für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie von erheblicher Bedeutung, viele von ihnen sind überregionale Fischwanderrouten und eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Wasserkörper der Bundeswasserstraßen wirkt sich nachhaltig auf die einmündenden Nebengewässer aus. Da für die Zielerreichung nur noch ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung steht, ist das Blaue Band als ein Meilenstein auf dem Weg zum guten ökologischen Zustand anzusehen und ausdrücklich zu unterstützen. Über die Zuständigkeiten sollten sich Bund und Länder rechtzeitig verständigen, damit das Blaue Band ein Erfolg wird und sich Bund und Länder nicht im Kompetenzstreit gegenseitig blockieren.

Dieser Kommentar ist in Ausgabe 05/2017 der Fachzeitschrift WASSER UND ABFALL erschienen.

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