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15.11.2018 | Gewässerschutz | Infografik | Online-Artikel

Antibiotika und Antibiotikaresistenzen in der Umwelt bekämpfen

verfasst von: Julia Ehl

1:30 Min. Lesedauer

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Weltweit nimmt die Verbreitung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen zu. Das Umweltbundesamt legt ein wissenschaftliches Hintergrundpapier zur Bekämpfung vor und benennt sieben Handlungsprioritäten.


Bei den EU-Mitgliedsstaaten wird sich vor allem mit der Verbreitung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen (AMR) durch Menschen und Tiere befasst, bemängelt das Umweltbundesamt (UBA). Nach Meinung des UBA wird dabei die Umwelt zu wenig adressiert. Das UBA hat nun sieben Maßnahmenschwerpunkte vorgestellt, um den Kampf gegen AMR in der Umwelt zu verstärken:

  1. Antibiotika sowohl in der Human- als auch der Veterinärmedizin sollte nur im notwenigen Maß eingesetzt werden.
  2. Über die richtige Entsorgung von Antibiotikarückständen müssen Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Landwirte informiert und geschult werden.
  3. Für die Zulassung von Antibiotika müssen Bewertungsmethoden und Kriterien für AMR entwickelt und auch umgesetzt werden.
  4. Bei der direkten und indirekten Einleitung bei kommunalen und industriellen Kläranlagen müssen Hotspots für die Einleitung von AMR identifiziert und Leitfäden zum Monitoring entwickelt werden. Eine Verbesserung der Technik bei kommunalen Kläranlagen ist erforderlich, ebenso eine Zusammenstellung über Produktionsstandorte und die Untersuchung der Produktionsemissionen.
  5. Für Oberflächengewässer und Badegewässer müssen Überwachungsrichtlinien und Bewertungskonzepte für die Überwachung der Antibiotikaresistenzen entwickelt werden. Das UBA empfiehlt die Einführung eines Schwellenwerts für Antibiotikaresistenzen im Grundwasser und darüber hinaus die Aufnahme der AMR in die Liste der Wasserrahmenrichtlinie.
  6. In der Landwirtschaft soll mehr bedarfsgerecht gedüngt werden und das Ausbringen von unbehandeltem Klärschlamm verboten werden. Klärschlamm soll vielmehr zur Rückgewinnung von Phosphor eingesetzt werden.
  7. Im Boden sollen Grenzwerte für Antibiotika, Zink und Kupfer definiert werden. An ausgewählten Ackerflächen soll die Verbreitung von Antibiotikarückständen und antibiotikaresistenten Bakterien überwacht werden.

Antibiotika sind bereits in allen Umweltkompartimenten nachgewiesen worden. Werden diese Stoffe von Menschen und Tieren ausgeschieden, können sie über Abwässer und Tierdünger in die Umwelt gelangen. Der Weg über Flüsse, Seen, Bäche und Boden ins Grundwasser ist genauso möglich wie die Schädigung von Organismen in unserem Wasserökosystem.

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