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11.06.2015 | Gewässerschutz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Die neue Herausforderung "Guter Umweltzustand der Meere"

3 Min. Lesedauer

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Die Wasserwirtschaftsverwaltungen des Bundes und der fünf Küstenländer befassen sich mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Die interdisziplinäre Aufgabe ist eine Herausforderung. Rudolf Gade kommentiert.

"Wir kommen nun zum nächsten Tagesordnungspunkt: Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Was es nicht alles gibt." Einführende Worte eines Landtagspräsidenten in der Beratung zu einem Entschließungsantrag vor einigen Jahren. Die scherzhafte Bemerkung macht deutlich, dass wichtige Anliegen des Umwelt- und Gewässerschutzes manchmal durch Wortungetümer nicht an erster Stelle des Interesses stehen. Dabei hat der Meeresschutz in Deutschland durchaus seine Berechtigung und wir können uns auf dem, was bereits erreicht wurde, nicht ausruhen. Das Landesparlament beschloss seinerzeit, die neue Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie "mit Augenmaß" umsetzen zu wollen.

Nutzung im Einklang mit der gesunden Meeresumwelt

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Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie soll die Umweltsäule einer integrierten Meerespolitik bilden. Mehr noch als im Binnenland sind vorhandene und geplante Nutzungen mit den Anforderungen an eine gesunde Meeresumwelt in Einklang zu bringen. Konflikte bestehen zum Beispiel zwischen den Interessen des Meeresbergbaus, der Offshore-Energieerzeugung, der Seeschifffahrt, der Fischerei und des Meeresnaturschutzes. Die Wasserwirtschaft hat sich beim Meeresschutz bisher vorwiegend mit den Belastungen der Meere durch Nähr- und Schadstoffe beschäftigt, die vorrangig im Binnenland entstehen. Daneben haben sich die Küstenländer zusammen mit dem Bund seit vielen Jahren aktiv mit der Schadstoffunfallbekämpfung und der Havarievorsorge beschäftigt.

Was gehört zum guten Umweltzustand der Meeresgewässer?

Die 2008 verabschiedete Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verfolgt einen neuen ökosystemaren Ansatz und benennt weitere Aspekte ("Deskriptoren"), die zusätzlich betrachtet werden müssen, um insgesamt von einem "guten Umweltzustand" der Meeresgewässer zu sprechen. Dazu gehören zum Beispiel die biologische Vielfalt, Auftreten invasiver Arten, Zustand des Meeresgrundes und der Hydrografie, Belastung durch Abfälle und die Einleitung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm. Die meisten dieser Themen gehören nicht zum klassischen Aufgabenfeld der Wasserwirtschaft.

Der Gesetzgeber hat allerdings der Wasserwirtschaft die Koordinierung übertragen, indem er die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie über das Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen hat. Das war eine gute und richtige Entscheidung, denn der Wasserwirtschaft ist traditionell die Aufgabe zugewiesen, die Ansprüche an den Wasserhaushalt zielbewusst zu ordnen. Dabei sind die Schutzinteressen nur ein, wenn auch wichtiger Aspekt, der mit den Nutzungsinteressen abgewogen werden muss. Für die Wasserwirtschaftsverwaltungen des Bundes und der fünf Küstenländer, die sich jetzt mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie befassen, ist die Koordinierung der Arbeiten eine neue große Herausforderung.

Vorzeigbares Maßnahmenprogramm

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat die Aufgabe angenommen und wie ich finde bisher gut gelöst. Es liegt ein durchaus vorzeigbares und anspruchsvolles Maßnahmenprogramm vor, um den guten Umweltzustand der Meere zu erreichen, wenn auch noch nicht in völligem Konsens. Es gibt insbesondere noch Beratungsbedarf zwischen den Belangen des Meeresnaturschutzes und den Interessen der Fischerei. Sehr aufwändig gestaltet sich auch die geforderte Folgenabschätzung von Maßnahmen, die eine Kosten-Nutzen-Analyse enthalten soll. In Ausgabe 06/2015 der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall" finden sie in den Beiträgen "Maßnahmenprogramme für die Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)" und „Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge als Maßnahme im Rahmen der Meeresstrategierahmenrichtlinie“ weitere Informationen.

Der gleichlautende Kommentar ist erschienen in Ausgabe 06/2015 der Fachzeitschrift Wasser und Abfall.

Zum Autor

Dipl.-Ing. Rudolf Gade ist Mitglied der Redaktion der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall" und Leiter des Referates "Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz" im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. 

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