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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gewerkschaftliche Bildungsarbeit – Erwachsenenbildung in gewerkschaftlicher Trägerschaft

verfasst von : Karin Derichs-Kunstmann, Victoria Schnier

Erschienen in: Handbuch Erwachsenenbildung/Weiterbildung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit als einem Teilgebiet der Erwachsenenbildung, die Schnittstellen zur politischen Bildung aufweist und sich im Kern auch als politische Bildung versteht. Ursprünglich als Arbeiterbildung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden, findet die Bildungsarbeit der Gewerkschaften in Deutschland heute auf regionaler, Landes- und Bundesebene in unterschiedlichen Formen und Formaten mit den Zielgruppen der Gewerkschaftsmitglieder, der Funktionärinnen und Funktionäre sowie der Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen statt.

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Fußnoten
1
Die für 1945 bis 1989 referierte Geschichte der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit bezieht sich lediglich auf die drei Westzonen und die Bundesrepublik Deutschland; die Geschichte der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit in der sowjetisch besetzten Zone und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR konnte nicht berücksichtigt werden.
 
2
Zu Beginn der 1990er-Jahre gab es noch 16 sogenannte ‚Einzelgewerkschaften‘. Seit Mitte der 1990er-Jahre haben mehrere Gewerkschaftszusammenschlüsse stattgefunden. Am Beginn des Jahres 2015 gibt es acht Gewerkschaften, die gemeinsam den DGB bilden: Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU), IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), IG Metall, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
 
3
Das sind Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten (im öffentlichen Dienst) und Mitarbeitendenvertretungen (in kirchlichen Einrichtungen).
 
4
Auf die Aktivitäten der Gewerkschaften im Bereich der beruflichen Bildung kann hier nicht weiter eingegangen werden, wir konzentrieren uns auf die politische Bildung und Funktionärsbildung der Gewerkschaften.
 
5
Quelle, ebenso auch für die folgende Themenübersicht: www.​dgb-bildungswerk.​de. Zugegriffen im Februar 2015.
 
6
Die Regelungen sind für Mitglieder von Betriebsräten bundesweit einheitlich nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Für Mitglieder von Personalräten in Betrieben des öffentlichen Dienstes sind diese für Betriebe auf Bundesebene nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt, in den 16 Bundesländern gibt es jeweils eigene Personalvertretungsgesetze. Für Mitglieder der Mitarbeitendenvertretungen in kirchlichen Einrichtungen wiederum gelten je nach Landeskirche unterschiedliche Regelungen. Auf diesem Hintergrund ist der Umfang des Freistellungsanspruchs je nach gesetzlicher Grundlage der Freistellung unterschiedlich. Gemeinsam ist diesen Regelungen der Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während der Teilnahme am Seminar. Außerdem gibt es im unterschiedlichen Umfang eine Kostenübernahme der Seminarkosten (Kostentragungspflicht) durch den Arbeitgeber.
 
7
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann in besonderen Fällen ein Anspruch auf Sonderurlaub für die Teilnahme an Seminaren bestehen.
 
Literatur
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Zurück zum Zitat Weinberg, J. (1989). Bildungspolitik und politische Bildungsarbeit der Gewerkschaften. Hinweise zu ihrer historischen Entwicklung. In H.-E. Bremes & M. Schumacher (Hrsg.), Mit der Vergangenheit in die Zukunft. Felder gewerkschaftlicher Politik seit ‘45 (69–88). Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot. Weinberg, J. (1989). Bildungspolitik und politische Bildungsarbeit der Gewerkschaften. Hinweise zu ihrer historischen Entwicklung. In H.-E. Bremes & M. Schumacher (Hrsg.), Mit der Vergangenheit in die Zukunft. Felder gewerkschaftlicher Politik seit ‘45 (69–88). Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot.
Metadaten
Titel
Gewerkschaftliche Bildungsarbeit – Erwachsenenbildung in gewerkschaftlicher Trägerschaft
verfasst von
Karin Derichs-Kunstmann
Victoria Schnier
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19979-5_39