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2014 | Buch

Grenzüberschreitendes Kreditgeschäft durch Bankbetriebsstätten

Risikoorientierte Gewinnabgrenzung nach Art. 7 OECD-MA 2010

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Über dieses Buch

​​Grenzüberschreitend tätige Banken betreiben das Auslandskreditgeschäft vornehmlich durch rechtlich unselbständige Filialen. Auf Ebene des Steuerrechts sind die Erfolgsbeiträge der einzelnen Unternehmensteile zu separieren und zwischen den tangierten Fiskalhoheiten abzugrenzen. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 fingiert die Betriebsstätte zu diesem Zwecke als selbständiges und unabhängiges Unternehmen und erkennt die durch die Betriebsstätte übernommenen Risiken als Abgrenzungskriterium. Dieser Vorstoß hat weitreichende Folgen für die Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten. Bankgeschäft ist Risikogeschäft. Kapitalmarktorientierte Instrumente des Risikotransfers machen Risiken zur „Handelsware“ multinationaler Banken. Die bankbetriebliche Realität steht in Kontrast zu den OECD-Empfehlungen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Gewinnabgrenzung im internationalen Einheitsunternehmen – branchenübergreifende Bestandsaufnahme
Zusammenfassung
Banken sind keine gewöhnlichen Dienstleistungsunternehmen. In ihrer Funktion als Finanzintermediär zwischen Wirtschaftssubjekten kommt ihnen besondere volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Darüber hinaus kennzeichnet vor allem multinationale Kreditinstitute eine – im Gegensatz zu Industrie- und Handelsunternehmen – besondere Organisationsstruktur. Das organisatorische Unternehmensgefüge nimmt entscheidenden Einfluss auf die steuerliche Gewinnabgrenzung. Bevor die Spezifika der Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten zu untersuchen sind, richtet sich der Blick auf die branchenübergreifende Konzeption der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und auf die grundlegenden Zielsetzungen des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen.
Felix Buchholz
2. Tätigkeitsspektrum von Auslandsfilialen und betriebliche Organisationsstruktur multinationaler Kreditinstitute
Zusammenfassung
Der AOA knüpft die steuerliche Gewinnabgrenzung eng an die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Betriebsstättentätigkeit. Die Zurechnung der Gewinne richtet sich nach den ausgeübten Funktionen, eingesetzten Wirtschaftsgütern und übernommenen Risiken (Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010). Diese Parameter dienen nicht nur der eigentlichen Gewinnabgrenzung, sondern auch der vorausgehenden fiktiven Isolierung der Betriebsstätte als selbständiges Unternehmen. Die operativen Unternehmensstrukturen und Wertschöpfungsprozesse sind nicht statisch, sondern unterliegen gerade im wettbewerbsintensiven Bankensektor stetem Wandel. Dies verdeutlicht der Blick auf das organisatorische Gefüge grenzüberschreitender Kreditinstitute und die innerbetrieblichen Prozesse des Risikomanagements.
Felix Buchholz
3. Gewinnabgrenzung im Kreditgeschäft durch Bankbetriebsstätten
Zusammenfassung
Die abkommensrechtliche Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) enthält keine branchenspezifischen Sonderregeln für die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten grenzüberschreitend tätiger Kreditinstitute. Berücksichtigung finden die Besonderheiten des Bankgeschäfts lediglich in Berichten und Kommentierungen des OECD-Steuerausschusses sowie den internen Anweisungen der deutschen Finanzverwaltung. Im Folgenden ist die Gewinnabgrenzung im Kreditgeschäft durch Bankbetriebsstätten im Lichte dieser Verlautbarungen näher zu betrachten. Im Mittelpunkt stehen drei Problemkreise: die Zuordnung der Darlehensforderungen, die Zurechnung des Refinanzierungsaufwandes und die Bewältigung der vielfältigen institutsinternen Geschäftsvorfälle. Die Untersuchung gliedert sich in die Zeitabschnitte vor und nach der Veröffentlichung des überarbeiteten OECD-Abkommensmusters am 22. Juli 2010.
Felix Buchholz
4. Das steuerliche Dotationskapital von Bankbetriebsstätten
Zusammenfassung
Eigenkapital ist entscheidender Produktionsfaktor von Kreditinstituten. Es bildet nicht nur ein Risikopolster für Verluste aus dem laufenden Geschäft. Über die Normen des Bankaufsichtsrechts bestimmt es zudem den Spielraum für Kreditneugeschäft und somit den operativen Erfolg. Dies führt zu der Frage, ob und wie das Eigenkapital des Bankeinheitsunternehmens bei direkter Gewinnabgrenzung auf die einzelnen Unternehmensteile zu verteilen ist. Eine ausdrückliche Regelung enthält weder Art. 7 OECD-MA noch das deutsche innerstaatliche Recht.
Felix Buchholz
5. Differenzierte Betrachtung der direkten Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten
Zusammenfassung
Die Gewinnabgrenzung im grenzüberschreitenden Einheitsunternehmen vollzieht sich in zwei Schritten. Die Abgrenzung dem Grunde nach ordnet die bei der Leistungserstellung eingesetzten und die geschaffenen Wirtschaftsgüter den Unternehmensteilen zu und identifiziert die internen und externen Geschäftsvorfälle. Darauf aufbauend erfolgt die Abgrenzung der Gewinne der Höhe nach. Maßgeblichen Einfluss auf beide Stufen der Gewinnabgrenzung nimmt die Reichweite der fiktiven Verselbständigung der Betriebsstätte. Der OECD-Bericht 2010 und diesem folgend der neugefasste Art. 7 OECD-MA 2010 empfehlen erstmals die umfassende Isolierung der Betriebsstätte. Wie im Folgenden zu zeigen ist, verdient dieser Vorstoß für die Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten nur eingeschränkte Zustimmung.
Felix Buchholz
6. Zusammenfassung der Ergebnisse
Felix Buchholz
7. Jüngste Entwicklungen
Zusammenfassung
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG)“ vom 26. Juni 2013 setzt der deutsche Gesetzgeber die auf OECD-Ebene im Jahre 2010 beschlossenen neuen Grundsätze der Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten in innerstaatliches Recht um.
Felix Buchholz
Backmatter
Metadaten
Titel
Grenzüberschreitendes Kreditgeschäft durch Bankbetriebsstätten
verfasst von
Felix Buchholz
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-04821-1
Print ISBN
978-3-658-04820-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04821-1