Zur Kennzeichnung von Geräuschen und Geräuschquellen werden Kenngrößen angewendet, die entweder die Schalleinwirkung (Schallimmission) am Aufenthaltsort von Menschen im Wohn-, Erholungs- und Arbeitsbereich oder die Schallabstrahlung (Schallemission) von Maschinen, technologischen Einrichtungen oder Anlagen beschreiben. Emissionskenngrößen wie Schallleistungspegel oder Richtwirkungsmaß dienen zu deren Charakterisierung. Es wird auf die durch internationale Normung festgelegten Messverfahren zur Bestimmung der Schallleistung eingegangen. Durch internationale Normung der Messgeräteeigenschaften (z.B. Frequenz- und Zeitbewertung) erhält man für die Schalleinwirkung Einzahlkenngrößen wie z.B. bewerteter Schalldruckpegel, Äquivalenter Dauerschallpegel, Beurteilungspegel, Spitzen-Schalldruckpegel oder Schalldosis. Diese gestatten es, verschiedene Lärmwirkungen wie z.B. Lästigkeit oder Gehörschädlichkeit unter einheitlichen Gesichtspunkten näherungsweise zu beurteilen. In zunehmendem Maße werden auf der Basis spektraler und zeitlicher Eigenschaften psychoakustische Kenngrößen wie Lautheit, Schärfe, Rauhigkeit oder Tonhaltigkeit herangezogen. Damit wird eine komplexere Einschätzung von Geräuschen möglich.
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