Im Rahmen der Steuererhebung stellt sich immer die grundsätzliche Frage, „Wer muss für was wie viel an Steuern bezahlen?“. Bei den hier näher zu betrachtenden internationalen Sachverhalten stellt sich vor allem auch die Frage, welcher Fiskus Steuern erheben darf. Derartige Sachverhalte können dazu führen, dass in mehreren Ländern Steuern fällig werden, sodass es zu einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung kommt. Die internationale Staatengemeinschaft ist sich hier weitgehend einig, dass die Zielsetzung in einer Einmalbesteuerung liegt, sodass entweder unilaterale und bilaterale Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschaffen wurden. Gleichzeitig gilt es seine Keinmalbesteuerung zu vermeiden. Ein besonderes Konstrukt stellt dabei die EU dar, deren Zielsetzung in der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts der beteiligten Länder liegt. Soweit steuerliche Regelungen bestehen, die das Funktionieren eines solchen Binnenmarkts behindern, sind diese zu beseitigen.
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten