2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grundlagen: Begrifflichkeiten und Definitionen
verfasst von : Matthias Dressler, Karen Toppe
Erschienen in: Erfolgreich führen in der Sozialwirtschaft
Verlag: Gabler
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Der Begriff der Sozialwirtschaft ist bislang nicht einheitlich definiert, was im Gegensatz zu seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung steht. Dieser Untersuchung wurde die folgende Bedeutung der Sozialwirtschaft zu Grunde gelegt. „Überwiegend werden hierunter die Produzenten sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen verstanden, also die sogenannten Leistungsträger“; auch die Kostenträger können hierunter subsumiert werden. In Ergänzung hierzu kann die Darstellung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gesehen werden, welche besagt: „Mit dem in Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes festgeschriebenen unmittelbaren Zusammenhang von Demokratie und Sozialstaat sehen die Wohlfahrtsverbände verfassungsrechtlich garantiert, dass soziale Leistungen nicht eine milde Gabe von Staat und Wirtschaft an hilfebedürftige Menschen, sondern bürgerschaftlich gestaltete Lebensstandardsicherung sind.