Wirtschaftskriminalität, Non-Compliance und Cyberangriffe sind Themen, die den Medien immer wieder Titelgeschichten wert sind. In der Politik dienen sie als dankbare Aufhänger für parteispezifische Agenden, betroffene Individuen sowie Verantwortungsträger von Organisationen und Unternehmen – jedoch spricht man nur ungern darüber. Es ist ein Tabu-Thema seit Anbeginn der Menschheit, weil es immer einzelne Individuen oder Gruppierungen gab, die ihre (berufliche) Stellung ausgenutzt haben zum Schaden derjenigen, die ihnen Vertrauen schenkten. Die Betroffenen wollen in den meisten Fällen vermeiden, dass die Angelegenheit an die Öffentlichkeit gelangt – zu groß wäre der drohende Reputationsschaden.
Die Ausdehnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bewegungsradius durch den Cyberspace in den vergangenen Jahrzehnten hat die Anzahl möglicher Deliktmuster potenziert. Weshalb ein Individuum zulässt, dass sich seine (wirtschaftskriminelle) Energie materialisiert, wird im Folgenden analysiert und beantwortet. Die unterschiedlich ausgeprägten Deliktmuster finden sich in einer Kategorisierung, die unter Berücksichtigung der neusten Veränderungen durch den Cyberspace ergänzt wird. Der Mensch steht hierbei im Zentrum des Geschehens (vgl. Abb. 1.1) und ist verantwortlich.
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Nora Barlow (Hrsg.): The Autobiography of Charles Darwin 1809–1882. With the Original Omissions Restored. Edited and with Appendix and Notes by his Granddaughter Nora Barlow. 1958.
Diese exemplarischen Ausführungen sind stark vereinfacht und würdigen die im Einzelfall vorliegenden Fakten sowie den Kontext einer Untersuchung in keiner Weise abschließend.
Fassung gemäss Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 18. März 2011 (Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 6293; BBl 2010 4697).