2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grundlagen
verfasst von : Felix Staaden
Erschienen in: Die Ertragsbesteuerung in der doppelstöckigen Personengesellschaft
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Den Prototyp der Personenhandelsgesellschaften stellt die Offene Handelsgesellschaft dar, deren Vorschriften in §§ 105-160 HGB – soweit nicht anders bestimmt – über § 161 Abs. 2 HGB auch für die Kommanditgesellschaft gelten. § 124 HGB bestimmt dabei die rechtliche Selbstständigkeit der OHG (und somit der KG) als Trägerin von Rechten und Pflichten. Daraus folgt unmittelbar, dass auch eine Personenhandelsgesellschaft als Gesellschafterin an anderen Personensowie Kapitalgesellschaften beteiligt sein kann.